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Einkommensabsicherung für Singles und Alleinerziehende

Worauf gerade Singles und Alleinerziehende achten sollten, damit auch im Falle einer vorübergehenden oder sogar dauerhaften Arbeits- oder Berufsunfähigkeit das Einkommen abgesichert ist.

(verpd) Die Zahl der Alleinstehenden und Alleinerziehenden wächst kontinuierlich an. Dies heißt aber auch, dass immer mehr Bürger für sich selbst sorgen müssen. Gerade für sie ist es daher wichtig, auch in Krisenzeiten wie während einer längeren Krankheit oder nach einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein, da ihnen oft – anders als bei Ehepaaren – kein anderer finanziell zur Seite stehen kann. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu passende Lösungen an.

In Deutschland steigt seit Jahren der Anteil der Einpersonenhaushalte an, wie Statistiken des Statistischen Bundesamtes belegen. 1996 waren hierzulande noch rund 35 Prozent aller Privathaushalte Einpersonenhaushalte, 2018 waren es bereits knapp 42 Prozent. Damit wohnten 1996 fast 13,2 Millionen Bürger alleine, 22 Jahre später waren es bereits über 17,3 Millionen Personen. Hinzu kommt noch, dass die Anzahl der Alleinerziehenden von 1996 bis 2018 von 2,2 Millionen auf knapp 2,6 Millionen Personen gestiegen ist.

Letztendlich bedeutet das auch, dass immer mehr Bürger finanziell auf sich alleine gestellt sind, da eine zusätzliche Absicherung durch einen (Ehe-)Partner fehlt. Jeder Single oder Alleinerziehende, der von seinem Einkommen lebt, sollte daher entsprechend vorsorgen, damit er auch bei einer längeren Krankheit oder einer eintretenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit finanziell abgesichert bleibt. Denn der gesetzliche Schutz durch die Sozialversicherungen alleine reicht nicht aus, um in den genannten Fällen die Einkommenseinbußen auszugleichen.

Einkommenseinbußen im Krankheitsfall ...

So erhält zum Beispiel im Krankheitsfall ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber durch die Krankenkasse im Vergleich zum bisherigen Einkommen ein geringeres Krankengeld. Konkret beträgt das Krankengeld maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehaltes.

Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt – das sind 4.687,50 Euro im Monat –, ist der Einkommensverlust sogar noch höher.

Zudem wird bei allen Arbeitnehmern ein Krankengeld wegen derselben Krankheit innerhalb drei Jahren ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit für längstens 78 Wochen gezahlt.

… aber auch bei einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit

Besonders hoch sind die Einkommenseinbußen im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind und aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles ihren Beruf nicht mehr ausüben können, haben nämlich keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Und selbst wer aus gesundheitlichen Gründen keiner oder nur noch eingeschränkt irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, muss mit finanziellen Schwierigkeiten rechnen. Denn in diesem Fall erhält man aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, eine Erwerbsminderungsrente, die weit unter dem bisherigen Einkommen liegt.

Denn die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus der Altersrente, die ein Betroffener hätte, wenn er im gleichen Umfang wie bisher weiterarbeiten könnte – und beträgt aktuell bereits weniger als die Hälfte, konkret nur rund 48 Prozent des bisherigen Einkommens. Zudem werden davon noch abhängig vom Alter, ab wann man erwerbsgemindert wird, Abschläge abgezogen.

Finanzieller Schutz ist möglich

Bei Selbstständigen ist die gesetzliche Absicherung in der Regel sogar noch geringer als bei Arbeitnehmern. Viele Selbstständige sind nämlich nicht gesetzlich kranken- und/oder rentenversichert und haben deswegen keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld und/oder eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Damit Arbeitnehmer und Selbstständige Einkommenseinbußen im Falle einer längeren Krankheit oder einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vermeiden können, gibt es diverse bedarfsorientierte Lösungen.

Eine Absicherung ist beispielsweise über eine private Krankentagegeld-, eine Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung möglich. Für einen optimalen Versicherungsschutz, muss man diverse Faktoren wie den Familienstand, die individuelle finanzielle Situation, die Berufstätigkeit sowie die Lebensplanung berücksichtigen. Eine entsprechend qualifizierte Beratung erhält man auf Wunsch vom Versicherungsvermittler.



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