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Einkommenseinbußen im Krankheitsfall verhindern

Arbeitnehmer mit einem höheren Verdienst müssen bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit empfindlichen Einkommenseinbußen rechnen. Dies lässt sich jedoch verhindern.

(verpd) Zwar erhält ein Arbeitnehmer, der gesetzlich krankenversichert ist, im Krankheitsfall nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ein Krankengeld von derjenigen Krankenkasse, bei der er Mitglied ist. Doch die Höhe des Krankengeldes und die Dauer des Krankengeldbezuges sind begrenzt.

Ein Arbeitnehmer hat in der Regel in den ersten sechs Wochen, in denen er krankgeschrieben ist, einen Anspruch auf eine Lohn- beziehungsweise Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten danach für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Allerdings sind die Krankengeldhöhe und der Bezug des Krankengeldes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt.

Die Grenzen beim Krankengeld

Dauert die Arbeitsunfähigkeit sehr lange oder tritt sie aufgrund derselben, nicht ausgeheilten Krankheit mehrmals auf, ist das Krankengeld innerhalb von drei Jahren ab erstmaliger Krankschreibung auf insgesamt 78 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit beschränkt.

Prinzipiell ist das Krankengeld geringer als das bisherige Einkommen. Denn nach Paragraf 47 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) ist die Höhe des Krankengeldes auf 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts und maximal auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Im Vergleich zum bisherigen Verdienst ist zudem das Krankengeld bei Gutverdienern anteilig noch niedriger.

Der Grund: Das Arbeitseinkommen oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungs-Grenze der Krankenversicherung, die in diesem Jahr bei monatlich 4.350,00 Euro und im nächsten Jahr bei 4.425,00 Euro pro Monat liegt, wird nicht berücksichtigt. Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das über der genannten Beitragsbemessungs-Grenze liegt, erhalten im Gegensatz zu Arbeitnehmern, deren Gehalt darunter liegt, im Krankheitsfall ein anteilig zu ihrem bisherigen Einkommen deutlich niedrigeres Krankengeld.

Gutverdienern drohen im Krankheitsfall hohe Einkommenslücken

Grundsätzlich berechnet sich das Krankengeld aus dem regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers – dem sogenannten Regelentgelt. Das Höchstregelentgelt errechnet sich aus der aktuellen Beitragsbemessungs-Grenze geteilt durch 30 Tage und beträgt je Kalendertag 145,00 Euro in 2017 beziehungsweise 147,50 Euro in 2018.

Das maximale Krankengeld (Höchstkrankengeld) beträgt 70 Prozent des Höchstregelentgelts und beläuft sich somit pro Kalendertag auf 101,50 Euro in 2017 und auf 103,25 Euro in 2018.

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungs-Grenze liegt, und die zum Beispiel 5.000 oder 6.000 Euro monatlich verdienen, erhalten im Monatsdurchschnitt dementsprechend höchstens ein Krankengeld in Höhe von 3.045,00 Euro in 2017 oder von 3.097,50 Euro in 2018.

Einkommensabsicherung

Wer diese Einkommensdifferenz zwischen normalem Monatsverdienst und Krankengeld vermeiden will, kann sich mit einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung absichern. Die Höhe des privat versicherten Krankentagegeldes lässt sich in der Regel auch zeitnah an mögliche Lohnerhöhungen meist bis zum Nettoeinkommen anpassen. Die Höhe der Beitragsbemessungs-Grenze spielt dabei keine Rolle.

Solche Erhöhungen können je nach Vertragsvereinbarung auf Wunsch des Versicherungskunden in bestimmten Abständen ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden. Ein weiterer Pluspunkt für eine zusätzliche Krankentagegeld-Absicherung: Im Gegensatz zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es beim privat abgesicherten Krankentagegeld in der Regel keine Begrenzung der Bezugsdauer auf 78 Wochen.

Unverzichtbar ist die private Krankentagegeld-Versicherung besonders für Selbstständige und Freiberufler. Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Besteht zudem nur eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ohne einen Anspruch auf ein Kranken(tage)geld, droht im Krankheitsfall ein kompletter Verdienstausfall. Daher sollten vollständig privat Krankenversicherte oder in der GKV freiwillig oder pflichtversicherte Selbstständige unbedingt darauf achten, dass sie eine private Krankentagegeld-Absicherung haben.



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