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Entlastung für den Häuslebauer

Auf Baustellen lauern zahlreiche Unfallgefahren, beispielsweise durch verschmutzte Bürgersteige oder herunterfallende Baumaterialien. Wird dadurch ein Dritter verletzt, drohen dem Bauherrn ohne eine passende Absicherung hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Zahlungen aus der eigenen Tasche. Doch auch der Bau und die Baumaterialien können durch Brand, Diebstahl, Vandalisums oder widrige Wetterverhältnisse beschädigt werden. Auch hier hilft eine entsprechende Versicherungspolice weiter.
Ob ungesicherte Schächte, herabfallende Bauteile oder nicht einwandfrei gelagertes Material – die Liste der möglichen Unfallgefahren für Kinder, Besucher und Nachbarn ist lang. Auch durch unzureichende Absperrungen oder eine schlechte Beleuchtung und Beschilderung kann es zu Sachschäden und/oder Personenverletzungen kommen. Im Schadenfall muss in der Regel der Häuslebauer für derartige Schäden haften.

Ein Haus bauen – ein riskantes Wagnis
Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung verhindert, dass aus einem Unglück eine finanzielle Katastrophe wird. Sie leistet, wenn Dritte auf seiner Baustelle oder dem Baugrundstück zu Schaden kommen und der Bauherr dafür haften muss. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab und trägt dabei möglicherweise anfallende Anwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten.

Empfehlenswert ist bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens drei oder fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Übrigens: Wer als Bauherr selbst Eigenleistungen erbringt, muss dies bei der Beantragung der Police mit angeben, damit dadurch entstandene Schäden Dritter mitversichert sind. Der Grund: Das Risiko, dass ein Laie einen Schaden anrichtet, ist größer als bei Profis. Daher muss für die Absicherung dieser Gefahr im Bauherrenhaftpflicht-Vertrag in der Regel ein kleiner Zusatzbetrag gezahlt werden.

Zwar sind in den meisten privaten Haftpflichtversicherungs-Policen Schäden, die im Zusammenhang mit kleinen Bauvorhaben entstehen, abgesichert. Mitversichert sind Bauvorhaben meist jedoch nur bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro oder 100.000 Euro. Bauvorhaben, die eine höhere Bausumme haben als in der Privathaftpflicht-Police vereinbart, sind durch diesen Vertrag nicht abgedeckt. Die genaue Höhe der versicherten Bausumme ist den jeweiligen Bedingungen des Privathaftpflicht-Vertrages zu entnehmen.

Kaskoabsicherung für Bau und Materialien
Doch nicht nur Dritte können geschädigt werden, auch der Bau und vorhandenes Material können beispielsweise durch Sturm, Hagel oder auch durch Vandalismus beschädigt werden. Das kostet unter Umständen so viel Geld, dass der komplette Finanzierungsplan durcheinandergerät und das gesamte Bauvorhaben gefährdet ist. Gegen solche Risiken schützt eine Bauleistungs-Versicherung.

Absicherbar sind je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Sturm, Hagel oder Starkregen, außergewöhnliche Naturereignisse wie Überschwemmungen, aber auch Vandalismus Dritter, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes und/oder Glasschäden. Bei manchen Bauleistungs-Policen ist das Diebstahlrisiko nicht mitversichert, dies kann jedoch oftmals gegen eine kleine Zusatzprämie mit eingeschlossen werden.

Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion können meist optional mitversichert werden. Oftmals ist es jedoch günstiger, diese Risiken über eine Gebäudeversicherung, in welcher normalerweise die Feuerrohbau-Versicherung kostenlos mitversichert ist, für das zu errichtende Haus abzudecken.

Absicherung gegen Pleite der Baufirma
Eine Baufertigstellungs-Versicherung schützt den Bauherrn vor den finanziellen Folgen einer Pleite der Baufirma.

Sie übernimmt die durch die Pleite entstehenden Mehrkosten beispielsweise durch die notwendige Beauftragung eines anderen Bauunternehmens für die Fertigstellung des Bauvorhabens. Allerdings kann diese Police in der Regel nicht der Bauherr selbst abschließen, sondern nur das Bauunternehmen.

Grundsätzlich sollte ein Bauherr bei der Auswahl seiner Baufirma unbedingt darauf achten, dass diese eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Ersatzweise kann auch eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungs-Bürgschaft verlangt werden. 

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