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Entlastung für Erben und Beschenkte

4,2 Milliarden Erbschaft- und Schenkungsteuer nahm der Staat 2011 ein. Egal ob Haus, Bargeld, Lebensversicherungs-Leistungen oder auch ein komplettes Unternehmen, ab einem gewissen Wert muss jeder Erbe oder Beschenkte eine entsprechende Steuer zahlen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, wie Erblasser und Schenker diese finanzielle Belastung für den Erben reduzieren können.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden 2011 Güter und Vermögen in Höhe von 25,2 Milliarden steuerpflichtig vererbt oder verschenkt. Konkret zahlten Erblasser für 16,9 Milliarden Euro eine Erbschaftsteuer und Beschenkte für 8,3 Milliarden Euro eine Schenkungsteuer. Freibeträge und Steuersätze Die Erbschaft- und Schenkungsteuer beträgt je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe zwischen sieben und 50 Prozent des steuerpflichtigen Betrages. Die meisten Erbschaften und Schenkungen lagen 2011 im Rahmen der in den Paragrafen 15 und 16 ErbStG (Erbschaft- und Schenkungsteuer-Gesetz) geregelten Freibeträge und wurden daher nicht in der von Destatis vorgestellten Statistik ausgewiesen. So wenig Erbschaftsteuer wie möglich Damit möglichst wenig Erbschaftsteuer anfällt, sollten die Freibeträge sinnvoll ausgenutzt werden. Unverheiratete Ehepaare könnten dazu entweder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, so kann nach dem Tod eines Partners der andere einen wesentlich höheren Freibetrag nutzen. Der Freibetrag erhöht sich nämlich durch diesen Schritt von 20.000 auf 500.000 Euro. Zudem kann es sinnvoll sein, das Erbe auf die Kinder und die Enkelkinder aufzuteilen. Damit können die Freibeträge der Kinder und Enkelkinder genutzt werden. Möchte man, dass die dadurch nur zum Teil bedachten Kinder dennoch komplett vom Erbe profitieren, kann beispielsweise ein Nießbrauchrecht am Familienvermögen ebenfalls erbrechtlich festgelegt werden. Mit Geschenken die Belastung reduzieren Von vielen wird bereits die Schenkung praktiziert. Dabei verschenkt der Erblasser schon zu Lebzeiten einen Teil oder sein gesamtes Vermögen den künftigen Erben. Zum einen werden dadurch künftige Wertzuwächse nicht mehr von der Erbschaftsteuer erfasst. Zum anderen lässt sich der persönliche Freibetrag der Erben möglicherweise nochmals nutzen, da der Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch gekommen werden kann. Wer als Erblasser bei einer Schenkung sichergehen möchte, dass damit nicht die eigene wirtschaftliche Grundlage gefährdet ist oder die überlassene Immobilie nicht mehr selbst genutzt werden kann, kann sich vertraglich absichern. Er kann beispielsweise sich und/oder seinem Ehepartner dazu ein dingliches unentgeltliches Nutzungsrecht, zum Beispiel ein Wohnrecht auf Lebenszeit, in seinem „verschenkten Haus“ eintragen lassen. Finanzielle Entlastung des Erben durch Vorsorge Wer die Erbschaftsteuer nicht ausschließen kann oder will, kann zumindest die finanzielle Belastung des Erben auffangen, indem er eine entsprechende Risikolebens-Versicherung abschließt. Diese zahlt dann bei Tod des Erblassers den vereinbarten Betrag an den angegebenen Erben. Doch Achtung: Wenn der Erblasser auch Versicherungsnehmer der Lebensversicherungs-Police ist, würde die Versicherungsleistung zur Erbmasse zählen und möglicherweise die Erbschaftsteuer erhöhen. Daher empfiehlt es sich, dass der Erbe nicht nur als Bezugsberechtigter, sondern auch als Versicherungsnehmer in den Risikolebens-Versicherungsvertrag eingetragen ist und der Erblasser als versicherte Person. Absicherung für Paare oder auch für Geschäftspartner Eine besondere Option ist die Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit: Beispielsweise können Paare oder auch Geschäftspartner, wie zwei Inhaber einer Firma, eine derartige Police abschließen. Hierbei werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung. Er kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von Angehörigen oder für die Zahlung der Erbschaftsteuer verwenden. Darüber hinaus bietet die Versicherungswirtschaft diverse andere Lösungen an, um Steuern und auch Erbschaftsteuern zu sparen. Weitere Informationen über die individuell passenden Möglichkeiten gibt es beim Versicherungsfachmann. Nähere Details zum Thema Erben finden sich in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz, die kostenlos bestellt oder auch heruntergeladen werden kann.

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