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Erhöhte Gefahr durch Betriebsferien und Produktionsstillstand

Auch wenn eine Firma für einen kurzen oder auch längeren Zeitraum stillgelegt wird, bleiben einige Risiken von der Überschwemmung bis hin zur Brandgefahr für das Inventar und die Immobilie bestehen. Andere Gefahren wie Vandalismus, Einbruch-Diebstahl und Brandstiftung erhöhen sich sogar. Allerdings gibt es einige Maßnahmen, wie sich Unternehmer dagegen schützen können.
In vielen Firmen wird immer wieder für eine gewisse Zeit die Produktion stillgelegt, beispielsweise infolge eines Betriebsurlaubs, wegen saisonaler Produktions-Unterbrechungen oder weil bestimmte Betriebsbereiche umgestellt werden.

Normalerweise sind in diesen Fällen für die Zeit des Stillstandes keine oder nur noch wenige Mitarbeiter sporadisch im Firmengebäude oder in den entsprechenden Produktionshallen. Dies bringt einige Gefahren mit sich, die bei laufendem Betrieb geringer sind.

Das Risiko menschenleerer Gebäude
So kann sich in fast leeren Hallen ein Brand unbemerkt ausbreiten, wenn nicht technische Einrichtungen Alarm schlagen. Außerdem besteht in einem „verwaisten“ Betrieb die erhöhte Gefahr von Vandalismus und Einbruch-Diebstahl, da Fremde mehr Zeit haben, um unerkannt in ein Betriebsgelände oder Firmengebäude einzudringen.

Unternehmer, die jedoch geplante Stillstände für eine gründliche Wartung und Überprüfung der Produktionsanlagen und Sicherheits-Einrichtungen nutzen, verringern diese Gefahren. Denn dadurch sind zumindest einige Mitarbeiter vor Ort, was die genannten Risiken eines leer stehenden Betriebes vermindert oder sogar ganz vermeidet. Zudem erfolgt damit eine Optimierung der Anlagen und Sicherheitsvorkehrungen, was sich später positiv auf den laufenden Betrieb auswirkt.

Grundsätzlich ist es vor einer Betriebsstilllegung immer ratsam, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Ziel dabei sollte sein, einen möglichst hohen Schutz vor dem Zutritt Unbefugter zu erreichen, sowie mögliche Brandquellen zu erkennen und auszuschalten und Gebäude, Maschinen und Anlagen, aber auch sonstiges Equipment vor weiteren Gefahren wie Sturm oder Überschwemmung abzusichern. Außerdem sollte die Funktionsbereitschaft der vorhandenen Sicherheits-Einrichtungen und -anlagen überprüft und sichergestellt werden.

Sicherheitsmaßnahmen für den Betriebsstillstand
Dabei haben sich nach Angaben der VdS Schadenverhütung GmbH, einem Tochterunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., folgende Empfehlungen in der Praxis bewährt:
  • Alle stillgelegten Maschinen und sämtliche Zubehörteile sollten gründlich gereinigt, konserviert und nötigenfalls mit Schutzhüllen versehen werden, um sie in funktionsbereitem Zustand zu halten.
  • Sicherheitsanlagen und -einrichtung, beispielsweise zur Brandvermeidung und -bekämpfung, müssen stets so instand gehalten werden, dass sie jederzeit einsatzbereit sind.
  • Bei einer Stilllegung des Betriebes sollten alle Räume gründlich gereinigt werden, denn das begrenzt die Brandgefahren durch das Minimieren möglicher Brandlasten. Dabei ist es auch wichtig, Abfälle umgehend aus den Firmenräumen zu entfernen und zu beseitigen.
  • Zum Schutz vor unbefugtem Zutritt sollten grundsätzlich beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster unverzüglich repariert werden.
  • Um mögliche Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und beseitigen zu können, ist es wichtig, stillgelegte Betriebsstätten regelmäßig zu begehen und zu bewachen.
Der VDS bietet online diverse Hintergrund-Informationen und Schutzmaßnahmen, wie sich Betriebe gegen Einbruch, Brand, Blitzschlag und Überspannungsschäden sowie gegen sonstige Naturgefahren wie Überschwemmung auch bei Betriebsstilllegungen schützen können. Abgerundet wird diese Hilfe durch das Standardwerk der Versicherer zum Brandschutz in Gewerbe- und Industriebetrieben (VdS 2000), das im Anhang bereits zahlreiche Muster-Checklisten für die Praxis als Orientierungshilfe enthält.

Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist
Prinzipiell ist es wichtig, dass alle Versicherer, bei denen ein Versicherungsschutz für den Betrieb besteht, über eine geplante Betriebsstilllegung rechtzeitig informiert werden.

Dies gilt insbesondere für Versicherer, bei denen eine Gebäudeversicherung für das Betriebsgebäude, eine Inhalts- oder Geschäftsversicherung, eine Elektronik- und/oder Maschinenversicherung oder auch eine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Police besteht.

Auch die Versicherer der bestehenden Betriebs- und/oder Gebäudehaftpflicht-Versicherung sollten über die Stilllegung informiert werden. Nur dann können die Versicherer die bestehende Gefährdungseinschätzung überprüfen und gegebenenfalls modifizieren sowie den Versicherungsschutz an die geänderten Risiken anpassen, damit im Schadenfall die Absicherung passt. 

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