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Erhöhte Geldbuße statt Führerscheinentzug?

Droht einem Autofahrer infolge eines drohenden Fahrverbots der Verlust einer Nebentätigkeit, die lediglich seinen Lebensstandard erhöht, diesen jedoch nicht sichert, so hat er keinen Anspruch darauf, dass er gegen Zahlung einer höheren Geldbuße um ein Fahrverbot herumkommt. Das hat das Amtsgericht Lüdinghausen in einem Urteil entschieden (Az.: 19 OWi-89 Js 1600/12-188/12).
Einer Rentnerin, die innerhalb weniger Monate wiederholt wegen verschiedener Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeits-Verstößen zur Kasse gebeten wurde, sollte nach einem neuerlichen Vorfall für einen Monat der Führerschein entzogen werden und sie ging dagegen vor Gericht.

Sie empfand nämlich die Strafe als unbillige Härte. Denn zur Aufbesserung ihrer monatlichen Rente in Höhe von 2.000 Euro hatte sie noch eine 400-Euro-Tätigkeit als Auslieferungsfahrerin einer Apotheke angenommen. Sie behauptete, dass sie diesen Job verlieren werde, wenn sie vorübergehend nicht mehr Auto fahren dürfe.

Die Rentnerin verlangte daher, das Bußgeld gemäß Paragraf 4 Absatz 4 BKatV (Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) angemessen zu erhöhen, anstatt ihr den Führerschein für einen Monat zu entziehen. Die Antwort des Gerichts fiel ebenso kurz wie deutlich aus. Es lehnte den Antrag ab.

Nur in absoluten Ausnahmefällen
Nach Ansicht des Gerichts kann nämlich nur in absoluten Ausnahmefällen auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet werden und das auch nur dann, wenn dadurch nachweislich die wirtschaftliche Existenz eines Verkehrssünders bedroht ist.

Bei einer monatlichen Rente von 2.000 Euro kann von dem Verlust der wirtschaftlichen Existenz jedoch nicht ausgegangen werden. Auch der Einwand der Klägerin, dass sie von ihrer Rente Monat für Monat 900 Euro zur Tilgung von Schulden abzutragen habe, konnte das Lüdinghausener Amtsgericht nicht erweichen.

Es sah sich noch nicht einmal dazu veranlasst der Frage nachzugehen, ob der Rentnerin tatsächlich ein Verlust ihrer Nebentätigkeit droht. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Beste Verteidigung
Wie der Fall zeigt, droht einem schnell ein Fahrverbot, wenn man bezichtigt wird, eine Ordnungswidrigkeit wie eine Geschwindigkeits-Überschreitung begangen zu haben. Wer deshalb aber um seinen Job fürchten muss und damit tatsächlich in wirtschaftliche Nöte kommen kann, sollte frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten.

Die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten können allerdings hoch sein. Hat man jedoch eine Verkehrsrechtsschutz-Police, übernimmt diese gegebenenfalls die Kosten für die Verteidigung bei einem drohenden Führerscheinentzug oder einem Verkehrsordnungs-Widrigkeitenverfahren – mit Ausnahme von Park- und Halteverstößen. Dies gilt, wenn man den Prozess gewinnt oder auch verliert. Wichtig ist jedoch, dass der Versicherer vorab eine entsprechende Leistungszusage gegeben hat.

Auch andere Verkehrsstreitigkeiten wie die Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen oder die Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall sind mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung abgedeckt.

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