ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Erwerbsminderungsrente im Schnitt unter 830 Euro

Eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt nicht nur, wie niedrig Mitte 2019 die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente eines Betroffenen war, sondern auch, wie viele bereits in jungen Jahren eine solche Rente in Anspruch nehmen mussten.

(verpd) Laut einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde Mitte letztes Jahres rund 1,78 Millionen Bürger eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Im Durchschnitt lag die Höhe bei unter 830 Euro. Die Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung lag deutlich darunter. Jeder fünfte Rentenbezieher war zwischen 19 und 50 Jahre alt.

Insgesamt haben nach Angaben der Rentenbestandsstatistik der Rentenbestandsstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 1. Juli 2019 fast 1,78 Millionen Bürger eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt bekommen. Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe je Rentenbezieher betrug netto vor Steuern – also abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – rund 827 Euro. Die letzte Rentenanpassung im Juli 2019 in Höhe von 3,18 Prozent in West- und 3,91 Prozent in Ostdeutschland ist in der Statistik bereits berücksichtigt.

Die Statistikdaten zeigen zudem, dass über 92.000 Bürger im Alter zwischen 19 und 40 Jahren letztes Jahr eine Erwerbsminderungsrente erhielten. Bei den 19- bis 50-Jährigen waren es knapp 368.000 Personen – somit war mehr als jeder fünfte Bezieher einer Erwerbsminderungsrente jünger als 51 Jahre.

Die Arten der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Wer aufgrund eines psychischen oder physischen Leidens auf Dauer nicht oder weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, hat, sofern er die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Es gibt folgende drei verschiedene gesetzliche Erwerbsminderungsrenten-Arten:

Bei der Feststellung einer Erwerbsminderung spielt es weder bei der vollen noch bei der teilweisen Erwerbsminderung eine Rolle, ob man den bisher ausgeübten oder auch erlernten Beruf noch ausüben kann, sondern nur, inwieweit man irgendeiner Erwerbstätigkeit noch nachgehen kann. Die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung ist zudem halb so hoch wie die Rentenhöhe, die man beim Vorliegen der Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderung erhalten würde.

Um die versicherungs-rechtlichen Anforderungen für eine Erwerbsminderungsrente zu erfüllen, muss ein Betroffener vor Eintritt der Erwerbsminderung bis auf wenige Ausnahmen mindestens die allgemeine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Außerdem muss er, in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge für eine im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Tätigkeit entrichtet haben.

Volle Erwerbsminderungsrente für 1,67 Millionen Personen

Der größte Anteil, nämlich rund 94 Prozent aller Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, erhielten eine volle Erwerbsminderungsrente. Etwa fünf Prozent, nämlich rund 93.300 bekamen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Im Detail erhielten rund 1,67 Millionen Personen hierzulande eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von durchschnittlich netto nicht ganz 847 Euro. Über 93.300 Bürger hatten eine Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung mit einer Durchschnittshöhe von netto rund 548 Euro.

Knapp 9.300 Personen bekamen eine spezielle Erwerbsminderungsrente für Bergleute zugesprochen. Die Nettohöhe lag hier je nach Rentenart für Bergleute im Schnitt zwischen 235 Euro für eine Rente wegen verminderter Berufsunfähigkeit, 732 Euro wegen teilweise Erwerbsminderung bei Bergleuten, und 804 Euro für eine Erwerbsminderungsrente für Bergleute nach dem 50. Lebensjahr.

Erwerbsminderungsrente: Unterschiede zwischen Mann und Frau …

Zwischen den Geschlechtern gibt es sowohl von der Höhe als auch von der Anzahl der Erwerbsminderungsrenten teils deutliche Unterschiede. So bekamen knapp 843.000 Männer Mitte 2019 eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von durchschnittlich 818 Euro. Im Gegensatz dazu hatten deutlich mehr Frauen, nämlich 932.000, Anspruch auf Auszahlung einer solchen Rente – die Höhe lag hier im Schnitt bei netto 835 Euro.

Aufgeteilt nach Rentenart hatten rund 46.200 Männer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einer Rentenhöhe von im Schnitt 589 Euro netto. Bei den Frauen waren es bei dieser Rentenart über 47.100 Rentenbezieher mit einer durchschnittlich deutlich höheren Rente; die Nettorentenhöhe betrug hier im Schnitt nämlich 509 Euro.

Eine volle Erwerbsminderungsrente bekamen zudem fast 784.700 Männer – deren Rentenhöhe lag im Durchschnitt bei 837 Euro. Fast 100.000 mehr Frauen, konkret 882.200, hatten ebenfalls eine volle Erwerbsminderungsrente. Die durchschnittliche Nettorentenhöhe der Frauen betrug für diese Rentenart im Schnitt 855 Euro.

… sowie den alten und neuen Bundesländern

Auch zwischen Ost- und Westdeutschland lassen sich bei den Erwerbsminderungsrenten Unterschiede bei der Rentenhöhe feststellen. So erhielten in Westdeutschland die Rentenbezieher einer Erwerbsminderungsrente im Schnitt fast 34 Euro weniger als die Rentenempfänger in Ostdeutschland.

Zwar bekamen die knapp 73.000 Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in den alten Bundesländern mit rund 552 Euro Rentenhöhe durchschnittlich rund 19 Euro mehr als die rund 20.400 Rentenbezieher der gleichen Rentenart in den neuen Bundesländern.

Allerdings lag bei der vollen Erwerbsminderungsrente die Rentenhöhe der 1,30 Millionen Rentenbezieher in Westdeutschland mit im Schnitt 836 Euro knapp 49 Euro unter der Höhe der durchschnittlichen Rente der Rentenbezieher dieser Rentenart in Ostdeutschland.

Lücken in der gesetzlichen Absicherung

Übrigens: Eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente gibt es für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr. Und auch viele Personen wie Selbstständige, Hausfrauen und -männer sowie Kinder haben, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Doch selbst wenn ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht, reicht diese in der Regel nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, wie die durchschnittlichen Rentenhöhen belegen. Übrigens, wer neben einem Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente noch sonstige Einkommen zum Beispiel aus einem Arbeitsverhältnis oder einer selbstständigen Tätigkeit hat, dem kann je nach Höhe des Zusatzverdienstes, die Rente gekürzt werden.

Mit einer privaten Versicherungslösung wie einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung lassen sich jedoch die drohenden Einkommensausfälle aufgrund einer Berufs- oder Erwerbsminderung absichern. Informationen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente enthalten die aktualisierten und kostenlos herunterladbaren Broschüren „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ und „Erwerbsminderungs-Rentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ der Deutschen Rentenversicherung.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen