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Existenzsicherung für Existenzgründer

Damit das Risiko einer beruflichen Selbstständigkeit kalkulierbar bleibt, sollten schon Existenzgründer auf eine ausreichende Absicherung achten, denn als Selbstständiger entscheidet man nicht nur selbst, sondern muss häufig auch die Folgen eigener Fehler und sonstiger Risiken tragen.

(verpd) Bereits beim Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit ist ein vorausschauendes Planen und Handeln unabdingbar, um das unternehmerische und finanzielle Risiko so klein wie möglich zu halten. Neben wirtschaftlichen Überlegungen gehört dazu auch eine richtige Einschätzung, welche unternehmerischen und persönlichen Gefahren im Rahmen der Selbstständigkeit bestehen. Als Unternehmer oder Freiberufler muss man so manches Wagnis selbst tragen, doch viele teils existenzbedrohende Risiken lassen sich mit Versicherungspolicen absichern und werden dadurch kalkulierbar.

Wer den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit wagt, sollte von Anfang an das finanzielle Risiko für sich und seine Firma möglichst klein halten. Neben einem planvollen Vorgehen hilft dabei auch der passende Versicherungsschutz.

Denn mit Versicherungspolicen sind zahlreiche Risiken absicherbar, die ohne diesen Versicherungsschutz nicht nur das Fortbestehen einer Firma gefährden, sondern auch zum finanziellen Ruin des Selbstständigen führen können.

Chef sein heißt auch Verantwortung übernehmen

Jedem Selbstständigen und jedem seiner eventuell vorhandenen Mitarbeiter kann zum Beispiel bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein Missgeschick unterlaufen, bei dem ein anderer geschädigt wird. Der Unternehmer oder Freiberufler muss für solche Personen- oder Sachschäden, aber auch für Vermögensschäden, die durch einen solchen Sach- oder Personenschaden entstanden sind, in der Regel selbst haften.

Da die Schadenhöhe unvorhersehbar ist, können solche Schäden existenzgefährdend sein. Abhilfe bietet diesbezüglich eine Betriebs-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt im Versicherungsfall für den Selbstständigen derartige Schäden, wie Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen, bis zu den in der Police vereinbarten Deckungssummen.

Eine solche Police wehrt zudem auch ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche, die Dritte an den Selbstständigen stellen, ab.

Berufe mit hohem Haftungsrisiko

Zudem gibt es spezielle Berufshaftpflicht-Policen für Freiberufler und Selbstständige, die durch fahrlässig begangene Fehler bei ihrer Berufsausübung hohe Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden bei ihrem Kunden anrichten können.

Eine Berufs- oder auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt übrigens auch reine Vermögensschäden, die der Selbstständige bei seinem Kunden durch ein Missgeschick bei seiner Arbeit verursacht hat, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgegangen ist.

Für einige Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Hebammen, Versicherungsmakler, Steuerberater, Anwälte und Immobilienverwalter ist eine solche Berufs- oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sogar Pflicht.

Wenn ein Brand zum Betriebsausfall führt oder ein Kunde nicht zahlt

Für einen Selbstständigen können außerdem Schäden am Betriebsinventar insbesondere an der EDV-Anlage, aber auch an betrieblichen Anlagen und Maschinen sowie an den Möbeln zum Beispiel durch Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Gefahren kostspielig bis existenzgefährdend sein. Insbesondere wenn der Schaden hohe Reparatur- oder Anschaffungskosten und/oder einen längeren Betriebsstillstand und damit Ertragsausfälle zu Folge hat.

Mit bestimmten Sachversicherungs-Policen wie einer betrieblichen Inhaltsversicherung, einer Elektronik-, einer Maschinen- sowie einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung lassen sich solche Risiken finanziell absichern.

Selbst die finanzielle Gefahr, dass berechtigte Forderungen aus Warenlieferungen sowie aus Werk- und Dienstleistungen vom Kunden nicht bezahlt werden, lässt sich durch eine Forderungsausfall-Versicherung beziehungsweise Warenkredit-Versicherung minimieren.

Eigenschutz, nicht nur für den Krankheitsfall

Gerade bei Existenzgründern ist die eigene Arbeitskraft in der Regel unersetzlich. Kann man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles längere Zeit nicht arbeiten, hilft eine bedarfsgerechte Krankentagegeld-Versicherung, um die finanziellen Einbußen auszugleichen. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Anwälte und Steuerberater gibt es spezielle Versicherungslösungen wie eine Praxisausfall-Versicherung, die im Krankheitsfall nicht nur den nachgewiesenen Einkommensverlust, sondern auch die weiterlaufenden Betriebskosten übernimmt.

Dadurch lässt sich sicherstellen, dass ein Betrieb auch dann finanziell abgesichert ist und weiterbestehen kann, wenn der Chef wegen Krankheit vorübergehend ausfällt. Wichtig für den Selbstständigen selbst ist zudem eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, die im Falle einer dauerhaften krankheits- oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit den dadurch entstehenden Einkommensverlust ausgleicht. Nicht vergessen werden sollte auch die eigene Rentenabsicherung.

Um zu erfahren, welche Risiken man als Selbstständiger selbst tragen kann und welche Gefahren besser durch entsprechende Versicherungspolicen abzusichern sind, empfiehlt sich eine umfassende Analyse durch einen Versicherungsfachmann.



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