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Extrem hohe regionale Unterschiede bei den Pflegekosten

Eine neue Auswertung der Kosten für eine stationäre Pflege in über 11.000 Pflegeeinrichtungen zeigt nicht nur, wie hoch im Durchschnitt der Eigenanteil der betroffenen Pflegebedürftigen ist, sondern offenbart auch deutliche Kostenunterschiede zwischen den Bundesländern von bis zu 1.000 Euro.

(verpd) Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf müssen aktuell für eine stationäre Pflege im bundesweiten Durchschnitt fast 1.928 Euro jeden Monat zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst tragen. Das sind im Monat fast 150 Euro beziehungsweise 8,3 Prozent mehr als noch Mitte 2018. Zudem gibt es deutliche regionale Unterschiede. Wer in Nordrhein-Westfalen stationär gepflegt wird, hat sogar eine Eigenbeteiligung von im Schnitt 2.406 Euro, das sind 1.000 Euro mehr als in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, wie eine Datenauswertung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. belegt.

In unterschiedlichen zeitlichen Abständen führt der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) eine Datenauswertung über die Kosten der stationären Pflege bei über 11.000 von insgesamt 14.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland durch. Konkret wird untersucht, wie viel ein Pflegebedürftiger, der eine vollstationäre Pflege in Anspruch nimmt, trotz Leistungen der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung zuzahlen muss.

Die neueste Datenauswertung basiert auf den Daten vom 1. September 2019. Das Ergebnis: Aktuell muss ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad zwei bis fünf im deutschlandweiten Durchschnitt für die Kosten der stationären Pflege im Pflegeheim knapp 1.928 Euro monatlich selbst tragen, also zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Vergleich zur Datenauswertung vom 1. Juni 2018, hier lag der durchschnittliche Eigenanteil noch bei rund 1.780 Euro, ist das ein Anstieg um 8,3 Prozent beziehungsweise 148 Euro.

Hoher Eigenanteil auch schon bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige erhalten als Zuschuss für eine stationäre Pflege von der gesetzlichen Pflegeversicherung im Monat 125 Euro bei Pflegegrad 1, 770 Euro bei Pflegegrad 2, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5. Doch diese Leistungen reichen nicht aus, um die Kosten für eine stationäre Pflege abzudecken. Seit 2017 ist jedoch der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger in Pflegegrad 2 für die stationäre Pflege selbst tragen muss, genauso hoch wie wenn er Pflegegrad 4 oder 5 hätte.

Der PKV-Verband erklärt: „Im Gegensatz zur Regelung vor der Pflegereform 2017 ist der zu zahlende Eigenanteil nicht mehr abhängig vom Pflegegrad. Stattdessen setzt er sich zusammen aus dem einrichtungs-einheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegegrade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.“ Der vom Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil unterscheidet sich laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht mehr nach Pflegegrad, aber von „Einrichtung zu Einrichtung“.

Daher ist es sinnvoll, auch die Kosten der einzelnen infrage kommenden Pflegeheime miteinander zu vergleichen. Allerdings gibt es auch deutliche regionale Unterschiede, wie hoch der Eigenanteil für eine stationäre Pflege ist, wie die PKV-Datenauswertung belegt. Die Gründe dafür sind unter anderem der unterschiedliche Personalschlüssel für ein Pflegeheim je Bundesland und die zum Teil regional ungleichen Personalkosten.

Extreme regionale Unterschiede

In Nordrhein-Westfalen ist der monatliche Eigenanteil im Schnitt am höchsten und beträgt aktuell 2.406 Euro. Ebenfalls deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von rund 1.928 Euro liegt der Eigenanteil im Saarland mit 2.301 Euro und in Baden-Württemberg mit 2.250 Euro. Etwas höher ist er in Hamburg mit 2.078 Euro, in Rheinland-Pfalz mit 2.029 Euro, in Bayern mit 1.944 Euro, in Hessen mit 1.936 Euro und in Berlin mit 1.931 Euro.

Teils deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 im Schnitt in Bremen mit 1.869 Euro, in Schleswig-Holstein mit 1.663 Euro, in Brandenburg mit 1.646 Euro, in Niedersachsen mit 1.556 Euro und in Thüringen mit 1.480 Euro.

Am günstigsten ist der durchschnittliche Eigenanteil bundesweit in Sachsen-Anhalt mit 1.401 Euro, in Sachsen mit 1.350 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern mit 1.346 Euro. Wer eine stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen benötigt, muss demnach fast 1.060 Euro im Monat mehr bezahlen als in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen.

Gesetzliche Pflegeversicherung – nur eine Grundversorgung

Benötigt man zur stationären Pflege ein spezielles Pflegeheim zum Beispiel für hochdemente Personen oder Wachkomapatienten, ist der Eigenanteil eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit 1.982 Euro im Bundesdurchschnitt noch etwas höher.

Die Datenauswertung zeigt deutlich, dass für eine stationäre Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung alleine nicht ausreichen, wie auch das BMG in seinem Webauftritt verdeutlicht: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll.“

Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich private Pflegezusatz-Versicherungen an, die teils auch staatlich mit Geldzulagen gefördert werden. Damit kann man sicherstellen, dass man im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert ist und nicht seinen Angehörigen finanziell zur Last fällt oder selbst zum Sozialhilfefall wird.



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