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Für diverse Pkw-Modelle wird die Kfz-Versicherung günstiger

Jährlich werden die Schadenverläufe der einzelnen Pkw-Modelle überprüft. Ändert sich die jeweilige Schadenbilanz im Vergleich zum Vorjahr, ändert sich auch die Einstufung der Kfz-Typklasse des jeweiligen Automodells, was wiederum die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie beeinflusst.

(verpd) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat jüngst bekannt gegeben, für welche Pkw-Modelle es eine Änderung bei der jeweiligen Typklasse gibt. Für die Automodelle mit einer Typklassenänderung werden je nach dem spätestens ab dem 1. Januar 2018 auch die Kfz-Versicherungsprämien für bestehende Kfz-Policen teurer oder günstiger. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt für gut drei Viertel der Fahrzeugmodelle alles beim Alten, in der Voll- und Teilkaskoversicherung für knapp jedes zweite Modell.

Jedes Jahr im Spätsommer veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein neues Typklassenverzeichnis – aktuell für rund 28.000 verschiedene Fahrzeugmodelle. Dazu überprüft ein unabhängiger Treuhänder jährlich die Schadenverläufe aller Fahrzeugmodelle. Je niedriger eine Typklasse, desto günstiger ist in der Regel die Kfz-Versicherungsprämie. Ein Modell wird in eine niedrigere Typklasse eingestuft, wenn mit diesem Autotyp weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt wurden – und umgekehrt.

In der Kaskoversicherung werden darüber hinaus örtliche Besonderheiten wie Diebstahlhäufigkeit, Brand- Sturm-, Hagel- und Glasschäden sowie die Anzahl der Wildunfälle berücksichtigt. In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gibt es die Typklassen 10 bis 25, in der Vollkaskoversicherung 10 bis 34 und in der Teilkaskoversicherung 10 bis 33. Die neue Typklasseneinstufung, die für die Kfz-Versicherer unverbindlich ist, gilt für Neuverträge ab Bekanntwerden der geänderten Typklassen und für bestehende Policen ab der nächsten Hauptfälligkeit, in der Regel dem 1. Januar des Folgejahres.

Umstufungen sind die Ausnahme

Wie bereits im vergangenen Jahr hat sich die Einstufung der Fahrzeuge für einen Großteil der Autobesitzer nicht verändert. „In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben für fast drei Viertel der Pkw die Typklassen des Vorjahres erhalten, in den Kaskoversicherungen für jeweils rund die Hälfte“, wie der GDV betont.

Konkret haben nach Angaben des GDV 14 Prozent oder knapp 5,7 Millionen Fahrzeuge in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Vergleich zum Vorjahr eine höhere und 13 Prozent oder rund 5,2 Millionen Fahrzeuge eine niedrigere Typklasseneinstufung erhalten. In der Vollkasko wurden für das Jahr 2018 sieben Prozent der Fahrzeuge (rund 1,5 Millionen Pkw) in eine höhere und fast 40 Prozent (rund 8,6 Millionen Pkw) in eine niedrigere Klasse eingestuft. Die anteilige Veränderung entspricht in etwa der des Vorjahres.

In der Teilkaskoversicherung sind im Vergleich zum Vorjahr diesmal mehr Fahrzeugtypen von schlechterer Einstufung betroffen. Dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass der GDV im Gegensatz zu den Vorjahren nun sämtliche Teilkaskoschäden in die Einstufung mit einbezieht, auch für die Fahrzeuge, die vollkaskoversichert sind.

Mehr Pkws sind nun in einer besseren Voll- oder Teilkasko-Typklasse

„Bislang war es so: Wurde ein vollkaskoversichertes Auto gestohlen, hatte das nur Einfluss auf die Vollkasko-Einstufung des entsprechenden Modells, nicht aber auf die Teilkasko-Einstufung. Damit wurde das Diebstahlrisiko des Modells in der Teilkasko-Einstufung aber nur unzureichend abgebildet.“ so der GDV.

Der GDV erklärt, warum diese Vorgehensweise geändert wurde, wie folgt: „Das Diebstahlrisiko für ein und dasselbe Modell ist immer dasselbe – Autodiebe interessieren sich für das Modell, nicht für die Art der Versicherung. Ebenso wenig hat die Art der Versicherung einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit von Marderbissen oder Glasbruchschäden. Es ist daher sinnvoll, bei der Einstufung der Teilkaskoklassen auch die Teilkaskoschäden vollkaskoversicherter Modelle zu betrachten.“

Insgesamt ist jedoch die Anzahl der Modelle, die in der Teilkasko-Typklasse besser eingestuft werden, in etwa auf dem Niveau von 2016 und damit auch deutlich höher als die Anzahl der Fahrzeugtypen, die schlechter gestellt werden. Rund jedes dritte Fahrzeug und damit etwa 4,2 Millionen Pkws haben in 2018 eine niedrigere Typklasse als 2017, dagegen ist nur etwa jeder fünfte Pkw, das sind circa 2,5 Millionen Autos, von einer Schlechterstellung betroffen.

Nur wenige Pkw-Modelle mit erheblichen Änderungen

Im Detail wurden nur wenige Automodelle laut GDV-Angaben um mehr als eine Klasse besser oder schlechter eingestuft. Hier einige Beispiele: Bei der Kfz-Haftpflicht-Typklasse wurden beispielsweise der Dacia Logan Kombi 0.9 (bisher Typklasse 19 nun 16) oder der Audi A4 Avant 2.0 TDI (bisher Typklasse 16 nun 13) drei Klassen besser eingestuft als im vergangenen Jahr. Im Gegensatz dazu haben sich der BMW 114I und der Jeep Renegade 1.4 T um drei Klassen verschlechtert, nämlich beim BMW von der Kfz-Haftpflicht-Typklasse 15 auf 18 und der Jeep von 16 auf 19.

Der besagte Jeep Renegade wurde in der Kfz-Haftpflicht-Typklasse zwar schlechter eingestuft als im Vorjahr, in den Voll- und Teilkasko-Typklassen konnte er sich hingegen verbessern und zwar in der Vollkasko-Typklasse von 21 auf 20 und in der Teilkasko-Typklasse von 22 auf 20. Um eine Verbesserung um gleich drei Typklassenstufen in der Vollkaskoversicherung können sich Besitzer eines Seat Leon 1,8 TSI freuen. Dieser wurde von der Vollkasko-Typklasse 20 auf 17 bessergestellt.

Zwei Stufen niedriger und damit günstiger eingestuft sind die Vollkasko-Typklassen des Seat Leon 1,4 TSI (von 19 auf 17) sowie des Suzuki Vitara 1,6 und des BMW X1 S Drive 18 D, beide jeweils von der Vollkasko-Typklasse 23 auf 21. Alle, die wissen möchten, in welchen Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko-Typklassen ihr Fahrzeug nach dem bisherigen und dem neuen Typklassenverzeichnis eingestuft ist, können dies im Webauftritt des GDV abrufen.



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