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Für ein unfallfreies Silvesterfeuerwerk

Jedes Jahr kommt es durch die falsche Handhabung von Silvesterraketen und sonstigen Feuerwerkskörpern, aber auch durch illegale Modelle zu hohen Sachschäden und schweren Verletzungen bei Personen. Wie sich solche Unfälle vermeiden lassen.

(verpd) Wer glaubt, dass ein Silvesterfeuerwerk ein ungefährlicher Spaß ist, der irrt gewaltig. Insbesondere der falsche oder leichtsinnige Umgang damit, aber auch die Benutzung von in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern führen jedes Jahr zu zahlreichen Haus- und Autobränden, aber auch zu schweren Augenverletzungen und Verbrennungen bei Personen. Dabei lässt sich das Unfallrisiko erheblich reduzieren, wenn man bestimmte Verhaltensregeln einhält.

Prinzipiell dürfen typische Silvesterfeuerwerks-Körper wie Feuerwerksraketen, Böller und Fontänen gemäß Paragraf 23 SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) nur vom 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr gezündet werden. Jede Gemeinde kann diese Regelung durch eine Ortssatzung noch weiter einschränken und den Zeitraum beispielsweise auf den 31. Dezember ab 19 Uhr bis 1. Januar 6 Uhr begrenzen.

Außerdem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Tankstellen, Gastanks, Reet- und Fachwerkshäusern laut Gesetz generell verboten. Die Gemeinden können zudem weitere örtliche Einschränkungen ausgeben, beispielsweise verbieten, dass ein Feuerwerk in der Altstadt gezündet wird.

Für Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper

Des Weiteren dürfen hierzulande nur für Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Denn so manche Grauimporte, die nicht von regulären Geschäften angeboten werden, enthalten laut Experten zu viel Schwarzpulver oder einen viel stärker reagierenden Blitzknallsatz, sodass die Sprengwirkung und der Schallpegel gesundheitsgefährdend sind. Einige gehen auch zu früh los, sodass dem Nutzer zu wenig Zeit bleibt, um nach dem Zünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu erreichen.

Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, betont: „… illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, zum Beispiel Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.“ In Deutschland dürfen daher nur Feuerwerke verwendet werden, die ein CE-Zeichen sowie eine Registriernummer tragen. Die Registriernummer wird von einem offiziell zugelassenen Prüfinstitut, das die Qualitätssicherung des Herstellers überwacht, vergeben.

In Deutschland hergestellte Feuerwerke werden in der Regel von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft, was an der Prüfstellenkennnummer 0589 erkennbar ist. Die Registriernummer, die die Prüfstelle vergibt, beginnt mit der vierstelligen Prüfstellenkennnummer, darauf folgt die Nennung der Kategorie des Feuerwerks und einer weiteren von der Prüfstelle vergebenen mehrstelligen Nummer.

Welcher Feuerwerkskörper von wem gekauft werden darf

Die Kategorie, in der der jeweilige Feuerwerkskörper eingeteilt ist, hängt unter anderem von der Gefährlichkeit, dem Lärmpegel und der Verwendungsart ab. Feuerwerke der Kategorie F1 (bis Juli 2017 Klasse 1 oder PII) sind weniger gefährlich und können, sofern nichts anderes vermerkt ist, in Räumen verwendet werden, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen. Sie dürfen das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren gekauft und auch genutzt werden. Doch auch Kinder ab diesem Alter sollten diese Kleinstfeuerwerke nie unbeaufsichtigt benutzen.

Die typischen Klein- oder Silvesterfeuerwerke wie Raketen, Fontänen und Knallkörper zählen zur Kategorie F2 (bis Juli 2017 Klasse 2 oder PII). Es handelt sich dabei um Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen. Zudem dürfen nur Personen ab 18 Jahren vom 29. Dezember – sollte dies ein Sonntag sein, vom 28. Dezember – bis 31. Dezember solche Feuerwerke kaufen. Zudem ist die Nutzung ebenfalls ausschließlich Erwachsenen erlaubt.

Wer ein typisches Silvesterfeuerwerk an einem anderen Tag als dem 31. Dezember oder 1. Januar verwenden will und zum Beispiel an einem runden Geburtstag zünden will, benötigt eine behördliche Genehmigung, in der Regel von der Gemeinde. Ab Kategorie F3, wie sie für Großfeuerwerke zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet werden, ist eine Genehmigung zum Kauf, zur Nutzung und eventuell auch ein Fachkundenachweis zur Verwendung notwendig.

Feuerwerkskörper richtig platzieren

Zur Unfallvermeidung ist neben der Nutzung von nur zugelassenen Feuerwerkskörpern auch auf eine sichere Verwendung zu achten. Grundsätzlich ist unbedingt die beiliegende Gebrauchsanweisung des Feuerwerks zu befolgen. Feuerwerksartikel dürfen prinzipiell nie am Körper, also weder in der Hosen- oder Jackentasche noch in einer Umhängetasche transportiert werden.

Raketen sind nur aus standsicheren Rohren oder vor dem Umfallen gesicherten Flaschen heraus zu starten. Es reicht nicht, wenn man den Stab einer Rakete einfach in die Erde oder in eine leere Flasche, die leicht umfallen kann, steckt. Zudem sollten sich weder Äste noch andere Hindernisse wie ein Balkon oder eine Markise und insbesondere auch keine Personen in der voraussichtlichen Flugbahn der Raketen befinden. Hierbei ist auch die Windrichtung zu beachten.

Alle Feuerwerkskörper wie Raketen, Feuerkreisel oder Knallkörper müssen immer vom Boden und dürfen nicht vom Balkon aus gezündet sowie nicht von oben heruntergeworfen werden. Sie dürfen zudem beim Zünden niemals in die Hand genommen werden und nicht auf Menschen oder Tiere gerichtet sein.

Gefährliche Blindgänger

Feuerwerksartikel, die nicht explodiert sind, sogenannte Blindgänger, sollten auf keinen Fall aufgehoben oder erneut angezündet werden, denn mögliche Spätzündungen oder verspätete Explosionen können zu schweren Verletzungen führen. Sie sollten frühestens 15 Minuten, nachdem sie vergeblich gezündet wurden, mit Wasser übergossen und so unschädlich gemacht werden.

Doch nicht nur der Nutzer von Feuerwerkskörpern, auch die Zuschauer können ihre Unfallgefahr reduzieren. Sie sollten einen größtmöglichen Sicherheitsabstand wahren und sich nicht in Schussrichtung aufhalten.

Während der Zeit, in der Feuerwerkskörper gezündet werden, ist es wichtig, die Türen und Fenster geschlossen zu halten, damit kein gezündeter Feuerwerkskörper versehentlich ins Haus oder in die Wohnung gelangt und dort einen Brand verursacht. Beim Wegräumen der gezündeten Feuerwerkskörper am Neujahrstag gilt: Grundsätzlich sollten niemals Kinder Feuerwerksreste aufsammeln, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nicht doch noch ein explosionsfähiger Blindgänger darunter ist.



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