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Für eine sichere Gasnutzung im Haus

Während die meisten ihr Auto einmal im Jahr oder öfter zur Wartung in die Werkstatt geben, verzichten immer noch viele bei ihren Gasgeräten und -anlagen darauf, diese regelmäßig von einem Fachmann überprüfen und warten zu lassen. Das kann zu verhehrenden Folgen führen.
In der Regel wird auch bei einer Gasheizung ein Fachmann erst zurate gezogen, wenn die Heizung nicht mehr funktioniert. Doch dies kann fatale Folgen haben: Denn Innenkörper und Brenner von nachlässig gewarteten Gasgeräte können durch Ruß verschmutzen. Dies und/oder eine verstellte oder defekte Gasarmatur führt zu einer schlechteren Verbrennung.

Dadurch wiederum kommt es zu mehr Rußbildung. Bei stark verschmutzten Geräten besteht dann das Risiko, dass das bei einer schlechten Verbrennung entstehende Kohlenmonoxid statt in den Rauchfang in den Raum geleitet wird und es zu lebensgefährlichen Vergiftungen bei den Bewohnern kommt. Nicht zuletzt erhöht sich durch eine schlechte Verbrennung außerdem der Gasverbrauch, was die Heizkosten in die Höhe treibt.

Empfohlene Wartungsintervalle
Prinzipiell rät der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) Eigentümern und Mietern von Wohnungen und Häusern mit Gasanlagen, ihre Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Nach Angaben des DVGW kann zudem jeder selbst, besser noch mithilfe eines Experten, mit einem jährlichen Check der Gasleitung und Gasgeräte sicherstellen, dass Risiken erst gar nicht entstehen.

Einen genauen Überblick, wie eine derartige Überprüfung erfolgen soll, geben die kostenlosen Checklisten „Der Gasleitungs-Check“ und „Der Gasgeräte-Check“, die kostenlos im Webauftritt des DVGW abrufbar sind. Grundsätzlich sind bestimmte Überprüfungstermine wie zum Beispiel durch den Schornsteinfeger gesetzlich vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. Auch Vorgaben des Heizungsherstellers für die Erhaltung der Gewährleistung und Garantie gilt es zu beachten.

Gefährlicher Leichtsinn
Nach Angaben von Experten sind die häufigsten Gründe, die zu einem Gasunfall führen, nicht nur mangelnde Wartung. Auch vorsätzliche Manipulation, unsachgemäße Reparaturen an den Gasgeräten durch Laien, aber auch Leichtsinn haben bereits verheerende Explosionen ausgelöst.

Leichtsinnig ist es beispielsweise, wenn man Gasleitungen an der Kellerdecke für das Aufhängen von Dingen wie Kleidung, Eimern oder Sonstigem missbraucht. Dadurch könnte die Leitung beschädigt werden und Gas ausströmen.

Auch eine zu geringe Luftzuführung durch Ventilatoren, eine zu dichte Gebäudehülle sowie falsch dimensionierte Ventilatoren oder Dunstabzugshauben können gefährlich sein. Denn dadurch kann ein Unterdruck im Raum oder Gebäude entstehen, der einen Luftmangel sowie einen Abgasaustritt und eine Kohlenmonoxidbildung verursachen könnte. Wer beispielsweise nach einer Sanierung der Gebäudehülle oder sonstigen Änderung an der Heizung oder am Gebäude sicher sein möchte, dass eine ausreichende Luftzuführung besteht, sollte vom Schornsteinfeger eine Messung durchführen lassen.

Sicherheitstipps
Zwar ist den Stadt- und Erdgasen zur Sicherheit ein Geruchsstoff beigemischt, damit man riechen kann, wenn Gas ausströmt. Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., empfiehlt, sich jedoch nicht nur auf die eigene Nase zu verlassen. Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn eines Menschen kaum noch. Daher ist es ratsam, in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen und -geräte befinden, einen Gasmelder zu installieren.

Dieser erkennt ausströmendes Gas bereits in geringen Konzentrationen, sodass noch genug Zeit bleibt, die Unfallgefahr zu minimieren und sich in Sicherheit zu bringen. Bei Gasgeruch empfehlen die VdS-Experten, auf keinen Fall das Licht oder andere elektrische Geräte einzuschalten. Zunächst sind Fenster und Türen großflächig zu öffnen, um die Gaskonzentration zu reduzieren, die Gaszufuhr abzustellen und das Gebäude zu verlassen. Danach sollten außerhalb des Gebäudes umgehend die Feuerwehr und der Gasversorger zum Beispiel mit einem Mobiltelefon informiert werden.

Übrigens: Verantwortlich für die beispielsweise jährlich vorgeschriebene Kontrolle ist der jeweilige Benutzer. Wer gesetzliche Bestimmungen nicht befolgt, schadet unter Umständen nicht nur sich selbst, sondern gefährdet auch den Versicherungsschutz. Denn werden vorgeschriebene Wartungsarbeiten bewusst unterlassen, muss man bei einem Unfall damit rechnen, dass die Gebäude- und die Hausratversicherung für den dadurch entstandenen Schaden eventuell wegen grober Fahrlässigkeit nicht vollständig aufkommen muss. 

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