ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Für eine sichere Gasnutzung

Gasunfälle im Haushalt sind zwar selten, aber wenn es dazu kommt, sind die Schäden meist immens. Deswegen ist es wichtig, vorhandene Gasgeräte und -leitungen regelmäßig warten zu lassen beziehungsweise selber zu kontrollieren.

(verpd) Die Hälfte der Haushalte in Deutschland heizt mit Gas, dennoch kommt es selten zu Gasunfällen. Allerdings können die Folgen eines Gaslecks oder eines anderen Gasunfalles dramatisch sein. Wer jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet, kann das Unfallrisiko senken.

Fast jede zweite Wohnung, genauer gesagt 49,5 Prozent, und damit rund 21 Millionen Haushalte werden hierzulande mit Gas geheizt, so die Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Damit ist Gas beim Heizen hierzulande der Energieträger Nummer eins. In zahlreichen Haushalten wird Gas auch zum Kochen eingesetzt. Obwohl Gas also so verbreitet ist, traten in den letzten 15 Jahren nur zwischen ein bis zwei Unfällen pro eine Million erdgasbeheizte Wohnungen je Jahr auf.

Die absoluten Zahlen sind also gering, aber das potenzielle Schadenrisiko, wenn ein solcher auftritt, ist dafür umso höher hoch. Dabei sind für die Sicherheit sowohl der Gasversorger als auch der Eigentümer beziehungsweise der Mieter verantwortlich. Für die Strecke bis zum Übergabepunkt im Haus ist der Versorger zuständig, für die Hausinstallation und die Sicherheit der eingesetzten Geräte der Eigentümer und eventuell auch der Mieter.

Ungiftig, aber explosiv

Das Erd- und das Stadtgas sind nicht giftig, aber die Explosionsgefahr ist hoch. Damit die Einwohner im Fall einer Leckage oder eines Defekts auf das auftretende Gas aufmerksam werden, wird dem Gas ein Geruchsstoff hinzugefügt. Auf diese Weise lässt sich ausströmendes Gas leicht feststellen – außer man schläft, denn beim Schlafen ist der Geruchssinn kaum aktiv. Deshalb empfehlen Experten, Gasmelder einzubauen. Diese sollten in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen und/oder Geräte befinden, installiert werden.

Sie weisen akustisch darauf hin, wenn die Gaskonzentration ansteigt – und sie sind dabei deutlich empfindlicher als die menschliche Nase, was zur Sicherheit beiträgt. Außerdem warnen die Geräte, wenn der Anteil an Kohlenmonoxidgas, das farb-, geruchs- und geschmacklos ist, gefährlich ansteigt. Dieses Gas entsteht beispielsweise, wenn Heizanlagen stark verrußt sind. Eine Kohlenmonoxidvergiftung kann bereits innerhalb einer kurzen Zeit zum Tode führen – ein weiterer Grund, warum Gasmelder unbedingt installiert sein sollten.

(Mindestens) jährliche Kontrolle

Eine Gasheizung ist regelmäßig zu warten und instand zu halten, wie in Paragraf 11 Absatz 3 Energieeinspar-Verordnung (EnEV) nachzulesen ist. Regelmäßig bedeutet, dass die Gasleitungen und Gasgeräte mindestens einmal im Jahr überprüft werden sollten. Diesen Check können Eigentümer oder Mieter selbst durchführen oder durch eine Fachfirma durchführen lassen. Worauf dabei zu achten ist, hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) in einer Liste zusammengefasst. Zudem ist die Gasleitung spätestens alle zwölf Jahre zu kontrollieren.

Ergänzend hierzu sind die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstermine, beispielsweise Messungen durch den Kaminkehrer sowie vom Hersteller vorgegebene Wartungen an der Heizanlage einzuhalten. Die Verantwortung, dass diese Überprüfungen durchgeführt werden, liegt beim Haus- oder Wohnungsbesitzer. Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass die Überprüfungen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurden, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gelten, was dazu führt, dass die Gebäude- und/oder Hausratversicherung nicht oder nur teilweise leistet.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen