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Für einen stressfreien Krankenhausaufenthalt

Egal ob eine geplante Operation, eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall der Grund für eine stationäre Behandlung ist, für die meisten gehört ein Krankenhausaufenthalt zu den weniger erfreulichen, aber oftmals notwendigen Dingen des Lebens. Eine vorausschauende Planung hilft zumindest, organisatorische, aber auch persönliche Probleme, die ein Krankenhausaufenthalt mit sich bringen kann, zu mindern oder sogar ganz zu vermeiden.

Grundsätzlich kann immer etwas passieren. Daher ist es ratsam sich generell darüber Gedanken zu machen, wer sich bei einem Notfall um die Kinder, den Haushalt, die Haustiere und/oder die Zimmerpflanzen kümmert oder auch den Briefkasten leert. Eventuell könnte dies beispielsweise durch Verwandte, Freunde und/oder Nachbarn übernommen werden. Sinnvoll ist es, bereits im Vorfeld mit den Betreffenden zu sprechen, ob sie im Falle des Falles entsprechende Hilfe leisten können. Dies erleichtert, wenn der Notfall wirklich eintrifft, die notwendige Organisation erheblich.

Ist eine stationäre Behandlung im Voraus geplant, ist es zudem ratsam, seinen Arbeitgeber, aber auch sein Umfeld wie Familie und Freunde frühzeitig über den Zeitpunkt und die Dauer des Klinikaufenthaltes in Kenntnis zusetzten, damit sie sich darauf einstellen können. Außerdem sollte man daran denken, private und/oder berufliche Termine, die in diese Zeit fallen, zu verschieben oder abzusagen.

Hilfe für Eltern

Unter Umständen gibt es für Familien mit Kindern Hilfe von der gesetzlichen Krankenkasse: Muss nämlich ein gesetzlich krankenversichertes Elternteil ins Krankenhaus und der andere Elternteil oder eine andere im gleichen Haushalt lebende Person kann das Kind in dieser Zeit nicht versorgen, besteht ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als zwölf Jahre ist. Zudem muss die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden.

Wurde die Haushaltshilfe von der Kasse genehmigt, beträgt die Zuzahlung für den Patienten zehn Prozent der täglichen Gesamtkosten für jeden Kalendertag, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung entfällt, wenn der Klinikaufenthalt wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung notwendig geworden ist.

Wenn der andere Elternteil oder ein Angehöriger die Kindesbetreuung übernimmt und dafür unbezahlten Urlaub einreicht, besteht normalerweise die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse den Verdienstausfall oder die Fahrtkosten ganz oder teilweise ersetzt. Allerdings sollte man grundsätzlich vorher bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Rund um den Papierkram

Für eine reibungslose Aufnahme im Krankenhaus sollte der Patient zur Anmeldung den Einweisungsschein des Arztes und die Versichertenkarte, oder als Privatpatient den Namen und die Adresse sowie die Mitgliedsnummer der privaten Krankenversicherung vorlegen. Besteht für den Patienten eine Krankenhaus-Zusatzversicherung, sind zudem die Angaben wie Versicherungsart, Versicherungsnummer und Name des Versicherers wichtig.

Häufig werden auch der Namen und die Anschrift des Hausarztes und des behandelnden Facharztes sowie Name und Telefonnummer eines nahestehenden Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person verlangt. Zur Unterstützung einer optimalen ärztlichen Versorgung sollten Angaben zu Vorerkrankungen und bereits durchgeführten Operationen, vorhandene Röntgenbilder, Laborbefunde, Arztberichte und der Impfpass abgegeben werden. Auch Auskünfte über bestehende Allergien und Krankheiten sowie eine entsprechende Liste der aktuell verwendeten Medikamente sind wichtig.

Wer eine Patientenverfügung hat, sollte bereits bei der Anmeldung darauf hinweisen. Diese Verfügung, die unter anderem regelt, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man als Patient nicht mehr in der Lage ist, dies zu entscheiden, kann bei der Anmeldung vorgelegt werden. Man kann aber auch die Kontaktdaten des Angehörigen, der die Verfügung im Ernstfall in die Klinik bringt, beim Klinikpersonal hinterlegen.

Vom Kamm bis zum Schlafanzug

Um leichter im Krankenhausalltag zurechtzukommen, ist es zweckmäßig, alltägliche und persönliche Bedarfsgegenstände mitzubringen. Aus Platzgründen sollten diese in eine Tasche statt in einen Koffer eingepackt werden.

Für eine Woche Klinikaufenthalt empfiehlt sich die Mitnahme von beispielsweise vier Nachthemden oder Schlafanzügen, einem Bademantel, einem Paar Hausschuhe und einem Paar feste Schuhe, Unterwäsche und Socken oder Strümpfen für acht Tage, drei Waschlappen und vier bis sechs Handtüchern.

Zu den notwendigen Badartikeln zählen Zahnbürste, -creme und -becher, Reinigungstabletten für Gebissträger, Seife, Shampoo, Gesichts- und Hautcreme, verordnete Heil- und Hilfsmittel, Kamm oder Bürste, eventuell Haarbänder oder -spangen, Föhn, Nagelpflegeset und Papiertaschentücher. Männer sollten zudem ihre Rasierutensilien wie Rasierschaum, -pinsel und -klingen oder Rasierapparat mit Reinigungsbürste nicht vergessen. Frauen müssen eventuell noch Binden beziehungsweise Tampons mit einpacken.

Gegen die Langeweile

In einigen Krankenhäusern müssen für die Benutzung von Telefon und TV spezielle Wertkarten gekauft werden. Daher ist die Mitnahme von Kleingeld sinnvoll. In den meisten Krankenhäusern gibt es zudem einen Kiosk, wo Zeitungen oder Verbrauchsartikel wie Zahncreme gekauft werden können.

Nicht zu vergessen sind außerdem persönliche Gegenstände wie die Brille und/oder das Hörgerät, Schreibzeug, Armbanduhr und eventuell das private Telefon- und Adressbuch. Bücher, Zeitungen und Rätselhefte können zudem gegen Langeweile helfen. Ist der Patient ein Kind, empfiehlt es sich, ein Kuscheltier sowie kleine Spiele mit einzupacken.

Stationäre Patienten sollten auf die Mitnahme von teurem Schmuck, größeren Geldbeträgen sowie Auto- und Haustürschlüsseln verzichten. Müssen diese Dinge mitgeführt werden, weil beispielsweise kein Angehöriger die Schlüssel verwahren kann, sollte man die Klinikverwaltung nach einer sicheren Verwahrung für die Wertgegenstände fragen.

Bessere Leistungen

Die private Versicherungswirtschaft bietet Lösungen an, die dem gesetzlich Krankenversicherten bei einem stationären Aufenthalt diverse Vorteile bieten, ohne dass ein finanzielles Risiko für ihn besteht. Je nach vereinbartem Tarif übernimmt eine sogenannte Krankenhauszusatz-Versicherung beispielsweise die privatärztliche Behandlung durch einen Chefarzt oder andere Spezialisten und/oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung vergütet dem Versicherten für jeden Tag, an dem er stationär behandelt wurde, einen in der Police festgelegten Betrag – egal in welcher Höhe ihm durch den Krankenhausaufenthalt zusätzliche Ausgaben entstanden sind. Damit könnte der Patient unter anderem seinen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil für einen stationären Aufenthalt von zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage begleichen.

Wichtig ist, dass ein solcher Vertrag bereits besteht, bevor man weiß, dass man sich stationär behandeln lassen muss. Zudem gilt, je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss, desto niedriger ist in der Regel auch die Versicherungsprämie dafür.



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