ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Falsche Weichenstellung in der Rente verdüstert Perspektive

Auf die Frage, wie zukunftsfest das auf drei Säulen – gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge – stehende Alterssicherungs-System in Deutschland ist, wollte die Versicherungswirtschaft trotz aller damit verbundenen Unwägbarkeiten eine Antwort wissen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt unter anderem, dass die grundlegende Weichenstellung nach dem Leitbild des Mehrsäulenmodells richtig war und bleibt.
Vor Kurzem wurde das im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., vom Handelsblatt Research Institute (HRI) und von der Prognos AG erstellte Gutachten „Die Zukunft der Altersvorsorge vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und Kapitalmarktentwicklung“ vorgestellt. Darin wird von einem Bevölkerungsrückgang in Deutschland bis zum Jahr 2050 von derzeit 80,8 Millionen auf dann noch 74,4 Millionen ausgegangen. Dann werden von 100 Personen bereits 61 älter als 65 Jahre sein.

Dabei wird eine weitere Zunahme der Lebenserwartung ebenso unterstellt wie eine Bevölkerungsentwicklung, die trotz jährlicher Wanderungsgewinne von 200.000 Personen kontinuierlich abnimmt. Entsprechend werde die Zahl der Erwerbstätigen auf 36 Millionen sinken, erläuterte Prognos-Chefökonom Dr. Michael Böhmer.

Gutachterliche Ratschläge an die Politik
Kann man die Bevölkerungsentwicklung und die wachsende Langlebigkeit noch relativ präzise abschätzen, ist kaum vorherzusagen, wohin die politische Richtung diesbezüglich in den kommenden Jahren gehen wird. Der GDV-Präsident Dr. Alexander Erdland, der HRI-Präsident Professor Dr. Bert Rürup und der Prognos-Chefökonom Dr. Böhmer waren sich jedoch einig, dass das aktuelle Rentenpaket der Großen Koalition mit der Anhebung der Mütterrente und der Rente mit 63 Jahren sich langfristig negativ auf die gesetzliche Rente auswirken wird.

Und würde man die jüngsten Rentenreformen (Riester-Faktor, Nachhaltigkeitsfaktor, Rente mit 67) auch noch rückabwickeln wollen, droht dem Gutachten zufolge im Jahr 2050 ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von fast 30 Prozent.

Von daher dürfe es weder ein Zurück in der gesetzlichen Rentenversicherung noch einen Stopp des Ausbaus der kapitalgedeckten Vorsorge geben. Eine zusätzliche Absicherung im System der gesetzlichen Rentenversicherung wird von den Gutachtern als nicht zielführend bezeichnet, da fraglich sei, ob die zusätzlich erworbenen Ansprüche bei Fälligkeit auch finanziert werden könnten.

Gesetzliche Rente für Selbstständige öffnen
Zur Vermeidung von Altersarmut sollte dem Gutachten zufolge die gesetzliche Rente für Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, geöffnet werden. Dann könnten sie zudem auch „riestern“.

Die von der Großen Koalition zur Bekämpfung von Altersarmut von langjährig beschäftigten Niedriglohnbeziehern geplante solidarische Lebensleistungsrente wird von den Gutachtern begrüßt, sofern sie aus Steuermitteln finanziert wird.

Wer genau wissen möchte, wie hoch die Altersabsicherung unter Einbeziehung der gesetzlichen und eventuell bereits vorhandenen privaten Altersvorsorge ist und ob diese zum Erhalt des bisherigen Lebensstandards ausreicht, kann sich von uns, ARNOLD & PARTNER Ihrem Finanz- und Versicherungsmakler in Suhl, beraten lassen. Wür führen entsprechende Berechnungen durch und zeigen im Falle einer Absicherungslücke individuell passende und zum Teil auch staatlich geförderte und/oder private Vorsorgelösungen auf. 

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