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Fast 17.000 Opfer durch Verkehrsunfälle mit Alkoholeinfluss

Die Zahl der Personen, die bei Verkehrsunfällen, welche durch alkoholisierte Verkehrsteilnehmer verursacht wurden, verletzt wurden, ist letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dabei sollte eigentlich jeder Kfz-Fahrer wissen, dass bereits ein Glas Alkohol eines zu viel sein kann.

(verpd) Die Regelungen zum Thema „Alkohol am Steuer“ sollten eigentlich jedem Kfz-Fahrer bekannt sein. Dennoch wurden letztes Jahr fast 17.000 Personen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen verletzt oder sogar getötet.

Letztes Jahr kamen 16.995 Personen bei 13.403 Verkehrsunfällen, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war, zu Schaden. Das sind 1,9 Prozent mehr Verkehrsopfer als im Jahr davor. Im Detail wurden 2016 bei Unfällen unter Alkoholeinfluss 4.506 Personen leicht und 12.264 Menschen schwer verletzt sowie 225 Verkehrsteilnehmer getötet.

Insgesamt wurden 12.875 Unfälle mit Personenschäden durch alkoholisierte Fahrzeugfahrer, darunter 7.734 Autofahrer, 1.135 Kraftradfahrer, 375 Lkw-Fahrer und 3.556 Radfahrer, verursacht. Dies geht aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Die Anzahl der Pkw-Fahrer, die aufgrund Alkoholeinfluss einen Unfall mit Verletzten verursachten, ist im Vergleich zu 2015 um 2,4 Prozent angestiegen.

Schon ein Glas Bier kann zu viel sein

Wer glaubt, dass er zum Beispiel mit einem Glas Bier oder Wein noch problemlos Auto fahren kann, der irrt sich im Ernstfall. Denn wer mit einer Blutalkohol-Konzentration (BAK) von 0,3 Promille unsicher fährt oder gar einen Unfall verursacht, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen. Es drohen bis zu drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Doch auch wer keine Fahrunsicherheiten zeigt und keinen Unfall verursacht, begeht bei einer BAK von 0,5 Promille eine sogenannte Ordnungswidrigkeit. Dem Betreffenden drohen der Führerscheinentzug, der Eintrag von zwei Punkten im FAER und ein Bußgeld. Wird man das erste Mal wegen Trunkenheit am Steuer belangt, ist mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten zu rechnen. Wird man wiederholt bei einer Alkoholfahrt erwischt, ist das nicht nur deutlich teurer, sondern das Fahrverbot beträgt dann in der Regel drei Monate.

Autofahrer, die mit mehr als 1,09 Promille einen Pkw fahren, gelten als absolut fahruntüchtig und machen sich somit strafbar. Ihnen droht neben einer Geldstrafe, drei Punkten im FAER und sechs Monaten bis fünf Jahre Entzug der Fahrerlaubnis. Je nach Schwere des Falles kann sogar ein Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren drohen. Bei 1,6 oder mehr Promille wird zusätzlich die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung angeordnet.

Null-Promille-Grenze für junge Fahrer

Für Führerscheinneulinge in der Probezeit oder auch Kfz-Fahrer unter 21 Jahren gelten noch deutlich strengere Grenzen. Sie dürfen keinen Alkohol trinken und fahren, denn sie unterliegen der Null-Promille-Grenze. Wer dagegen verstößt und mit unter 0,5 Promille erwischt wird, muss mit 250 Euro Bußgeld und einem Punkt im FAER rechnen, auch wenn er weder unsicher fährt noch einen Unfall verursacht hat.

Wer sich noch in der Probezeit befindet und alkoholisiert beim Fahren erwischt wird, dem kann ein verpflichtendes Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auferlegt werden. Weißt man wegen des Alkoholeinflusses eine Fahrunsicherheit auf oder hat einen Unfall verursacht, drohen höhere Strafen. Weitere Details zu den Strafen bei alkoholisiertem Fahren sind im Webportal des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufbar.

Wichtig zu wissen: Auch wer am Vorabend getrunken hat, sollte je nach Höhe des Alkoholkonsums nicht unbedingt ein Fahrzeug am nächsten Morgen steuern, denn der Körper baut pro Stunde durchschnittlich nur etwa 0,15 Promille Alkohol im Blut ab.



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