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Fast jeder zweite Riester-Sparer verschenkt Förderung

Nur etwas mehr als die Hälfte der Riester-Sparer erhielten 2009 die volle Grundzulage von 154 Euro. Rund jeder Sechste bekam sogar weniger als die Hälfte gutgeschrieben. Doch jeder Riester-Sparer kann selbst etwas dafür tun, dass er die staatliche Förderung auch vollständig bekommt.
Bei der Vorlage einer aktuellen Statistik zur Entwicklung des Riester-Sparen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erneut darauf hingewiesen, dass diejenigen, die im Jahr 2010 einen Riester-Vertrag abgeschlossen und noch keinen Zulagenantrag gestellt haben, dies über den Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2012 nachholen müssen.

Fast die Hälfte bekommt nicht die volle Grundzulage
Dass diese Empfehlung ihren Sinn hat, zeigen für das Jahr 2009 aufgeschlüsselte Zahlen zu den Riester-Zulagen, die das BMAS in einer Antwort auf eine Oppositionsanfrage veröffentlicht hat. Das Ministerium listete im Detail die Struktur der Zulagenempfänger für das Beitragsjahr 2009 nach Vollständigkeit der Zulagen auf. Aktuellere Daten liegen nicht vor.

Diesen Daten zufolge bezogen Ende 2009 nur 55,8 Prozent aller Riester-Sparer die volle Grundzulage von 154 Euro. Des Weiteren bekam etwa jeder Sechste weniger als die Hälfte gutgeschrieben. Bei den Riester-Sparern mit Kindern erhielten zumindest 68,8 Prozent die volle Riester-Grundzulage. Doch immer noch rund jeder Neunte bekam weniger als die Hälfte der Grundzulage.

Die Gesamtbeiträge je Zulagenempfänger summierten sich 2009 auf 843,17 Euro (Männer 946,21 Euro, Frauen 763,45 Euro). Nach weiteren Angaben des Ministeriums waren 2010 rund 18,5 Prozent der Riester-Verträge ruhiggestellt, das heißt es wurden keine Beitragszahlungen geleistet.

Richtig riestern
Die volle staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag gibt es nur, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag ist eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt. Ein entsprechender Zulagenantrag, um die Förderung zu erhalten, muss im Gegensatz zu früheren Regelungen mit Ausnahme bei Änderungen des Familienstandes nur noch einmal gestellt werden.

Allerdings hat der Riester-Sparer maximal zwei Jahre nach Abschluss eines Riester-Vertrages Zeit, den entsprechenden Zulagenantrag, den er vom Vertragsanbieter erhält, über diesen wieder einzureichen. Daher müssen alle, die in 2010 einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, bis Dezember 2012 den Zulagenantrag an den Vertragsanbieter senden.

Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden. Ein Versicherungsfachmann hilft bei Fragen zur staatlichen Förderung weiter. 

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