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Feurige Festtage

Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden rund um Weihnachten und Silvester Jahr für Jahr über 12.000 Feuerschäden verursacht. Nur wer ausreichend versichert ist, kann sich vor den wirtschaftlichen Folgen, welche die deutschen Versicherer jährlich rund 31 Millionen Euro kosten, schützen.
Spitzenreiter in der Schadenstatistik sind unbeaufsichtigt gelassene Kerzen an Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen, gefolgt von leichtsinnigem Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Da es trotz aller Vorsicht immer wieder zu Schäden kommt, sollte geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Was ist versichert?
Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser am Inventar der versicherten Wohnung entstehen.

Werden dabei zum Beispiel durch Rauch oder Löschwasser auch fremde Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen, ist eine Privathaftpflicht-Versicherung gefragt.

Haben die Geschädigten eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen, sollten sie jedoch zunächst diese in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zum Haftpflichtversicherer, der nur den Zeitwert beschädigter oder zerstörter Sachen bezahlt, wird im Rahmen einer Hausratversicherung in der Regel der Neuwert ersetzt.

Wichtige Privathaftpflicht-Versicherung
Brandschäden an Gebäuden oder Gebäudebestandteilen ersetzt der Gebäudeversicherer. Wurde der Schaden durch Dritte, zum Beispiel durch einen Nachbarn, verursacht, nimmt der Gebäudeversicherer bei dessen Privathaftpflicht-Versicherung Regress. Daher ist es wichtig, dass die Deckungssumme der Privathaftpflicht-Police möglichst hoch ist.

Eine Privathaftpflicht-Versicherung tritt übrigens auch ein, wenn man als Partygast versehentlich eine Kerze umstößt und dadurch einen Schaden in der Wohnung des Gastgebers verursacht.

Auch Beschädigungen die Kinder durch das ungeschickte Hantieren mit sogenannten Wunderkerzen verursachen, sind in der Regel über eine Privathaftpflicht-Versicherung der Eltern abgedeckt.

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Kommentare

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