ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Finanzreserven der Krankenkassen steigen auf Rekordhoch

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten sechs Monaten 2018 deutlich mehr eingenommen als ausgegeben. Wie die einzelnen Kassenarten abgeschnitten haben.

(verpd) Die vorläufigen Finanzergebnisse aus dem Bundesministerium für Gesundheit zeigen, dass die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, im ersten halben Jahr dieses Jahres mit einem Überschuss von rund 720 Milliarden Euro abgeschlossen haben. Alle Kassenarten bis auf eine lagen im Plus.

Im ersten Halbjahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach den vorläufigen Finanzergebnissen etwa 120,3 Milliarden Euro eingenommen und 119,6 Milliarden Euro ausgegeben. Damit blieb ein Überschuss von circa 720 Millionen Euro. In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres war der Überschuss jedoch fast doppelt so hoch. Insgesamt sind 2018 die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent, die Ausgaben um 3,8 Prozent gestiegen.

Die Anzahl der GKV-Versicherten hat um 0,9 Prozent zugenommen. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen Ende Juni 2018 erstmals über der Marke von 20 Milliarden Euro, wie das BMG weiter mitteilte. Dies entspreche im Durchschnitt mehr als einer Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve für die GKV. Es spreche alles dafür, dass die GKV auch das Gesamtjahr 2018 mit einem deutlichen Überschuss abschließen werde, so das BMG weiter.

Nur eine Krankenkassenart war im Minus

Für fast alle Kassenarten stand ein Plus zu Buche, wie aus den BMG-Daten weiter hervorgeht. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung hatte ein Minus von rund sechs Millionen Euro zu verzeichnen. Den größten Überschuss erzielten mit etwa 371 Millionen Euro die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen). Bei den Ersatzkassen lag der Überschuss bei rund 151 Millionen Euro, bei der Knappschaft-Bahn-See bei etwa 84 Millionen Euro und bei den Betriebskrankenkassen (BKKen) bei circa 80 Millionen Euro.

Für die Innungskrankenkassen (IKKen) weist das Ministerium ein Plus von rund 40 Millionen Euro aus. Bundesgesundheits-Minister Jens Spahn kommentierte die Finanzentwicklung wie folgt: „Unser Versichertenentlastungs-Gesetz ist der richtige Schritt. Die Reserven der Kassen steigen wegen der guten wirtschaftlichen Lage immer weiter an. Davon sollen auch die Beitragszahler profitieren. Deshalb müssen die Krankenkassen mit zu hohen Finanzreserven künftig einen Teil ihrer Rücklagen über geringere Zusatzbeiträge abbauen.“

Aktuell müssen die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer für die GKV die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent, ihres sozialversicherungs-pflichtigen Bruttoeinkommens an die jeweilige Krankenkasse zahlen. Die andere Hälfte trägt in der Regel der Arbeitgeber. Zudem müssen diese Arbeitnehmer einen Zusatzbeitragssatz, den die Krankenkassen verlangen können, alleine zahlen. Dieser lag im ersten Halbjahr 2018 laut BMG durchschnittlich bei 1,07 Prozent, das waren 0,04 Prozentpunkte weniger als im ersten Halbjahr 2017.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen