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Frühverrentungen sind zum Großteil psychisch bedingt

Psychische Erkrankungen sind hauptsächlich für gesundheitsbedingte Frühverrentungen verantwortlich. Dabei sind die Betroffenen im Durchschnitt erst 49 Jahre alt. Ihnen droht Altersarmut, stellt die Bundes-Psychotherapeuten-Kammer in der vor Kurzem vorgestellten Studie „Psychische Erkrankungen und gesundheitsbedingte Frühverrentung“ ernüchtert fest.
Wer lange psychisch krank ist, für den ist der Weg in die Frühverrentung mit einem hohen Armutsrisiko vorgezeichnet. Dabei sind die Betroffenen im Durchschnitt erst 49 Jahre alt, wie die Studie „Psychische Erkrankungen und gesundheitsbedingte Frühverrentung“ der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer (BPtK) zeigt. Die Studie stützt ihre Untersuchungen auf Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

42 Prozent der Frührenten gehen auf psychische Erkrankungen zurück
Im Jahr 2012 bezogen den Angaben zufolge rund 75.000 Versicherte erstmals eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund psychischer Erkrankungen. Ihr Anteil an allen Frühverrentungen beträgt inzwischen 42 Prozent.

Dabei wurden seit dem Jahr 2001 vor allem Zunahmen bei Depressionen (96 Prozent, insbesondere bei Frauen), Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (plus 74 Prozent) und bei Suchterkrankungen (49 Prozent, insbesondere Männer) festgestellt, die letztlich zu einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führten.

Psychische Erkrankungen seien nun schon seit mehr als zehn Jahren die Hauptursache für gesundheitsbedingte Frührenten, sagte Richter. Und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente betrage durchschnittlich rund 600 Euro. Inzwischen gingen jährlich knapp 14 Prozent aller betrieblichen Fehltage auf psychische Erkrankungen zurück. Die Fehlzeiten von durchschnittlich 34 Tagen fielen zudem deutlich länger aus als bei körperlichen Krankheiten.

Damit zur Krankheit nicht noch finanzielle Probleme kommen
Egal warum man krank wird, es ist für jeden, unabhängig ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, wichtig, dass er durch eine Arbeitsunfähigkeit nicht auch noch finanzielle Probleme bekommt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt gesetzlich versicherten Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, jedoch für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Für die Höhe des Krankengeldes wird zudem maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 4.050 Euro in 2014) berücksichtigt. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen. Gut verdienende Angestellte, aber auch Selbstständige, die keine gesetzliche Absicherung haben, müssen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen. Daher ist in einigen Fällen eine Absicherung durch eine private Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll.

Kann ein Betroffener wegen seiner Erkrankung überhaupt nicht mehr arbeiten, reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in den wenigsten Fällen aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Daher ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Die private Versicherungswirtschaft bietet dazu diverse Lösungen beispielsweise in Form einer Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung an. Auf Wunsch informieren wir Sie gern, wie hoch Ihre tatsächliche gesetzliche Absicherung im Einzelfall ist und welche Vorsorgelösungen für Ihre individuelle Situation am besten passen.

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