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Günstige Kfz-Versicherung für Führerscheinneulinge

Statistisch gesehen sind Fahranfänger für die Autoversicherer ein höheres Risiko als routinierte Autofahrer. Deshalb müssen Führerscheinneulinge in der Regel auch eine höhere Prämie zahlen als jemand, der bereits seit mehreren Jahren eine Fahrerlaubnis vorweisen kann. Es gibt jedoch einen legalen Weg, um Prämien einzusparen.
Die sogenannte Zweitwagen-Regelung ist eine beliebte Variante, damit der Pkw des Sprösslings günstig versichert werden kann. Dabei wird das Auto des Kindes als Zweitwagen der Eltern zugelassen, statt für den Fahranfänger einen eigenen Kfz-Vertrag mit der Schadenfreiheitsklasse 0 und einem entsprechend hohen Beitragssatz von beispielsweise 190, 240 und mehr Prozent abzuschließen.

Bei der Zweitwagenregelung wird der Vertrag in der Regel in eine bessere Schadenfreiheitsklasse wie SFR 1/2, was je nach Versicherer zum Beispiel 120 Prozent oder niedriger entsprechen kann, eingestuft. Dies ergibt eine Prämienersparnis von 50 Prozent oder mehr.

Altersgrenzen sind möglich
Manche Kfz-Versicherer stufen den Zweitwagen unter bestimmten Voraussetzungen auch in die gleiche Schadensfreiheitsklasse wie den Erstwagen ein. Allerdings räumen einige Versicherungs-Gesellschaften solche Sonderkonditionen nur ein, wenn die Fahrer des Zweitwagens mindestens 23 oder 25 Jahre oder älter sind. Führerscheinneulinge, die jünger sind, dürften dieses Fahrzeug dann nicht fahren.

Doch auch hier gibt es einen legalen Weg, um dennoch zu einer günstigeren Prämie zu kommen: Während sich früher die Kfz-Versicherungsprämie noch nach der PS-Zahl des zu versichernden Wagens richtete, kommt es heute insbesondere auf die Typklasse an, in die das Fahrzeug in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung eingestuft ist. Die Typklasse orientiert sich nach der durchschnittlichen Schaden- und Unfallbilanz eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells.

Es kann also durchaus sein, dass der PS-starke Pkw des Vaters oder der Mutter unter Umständen günstiger eingestuft ist und somit bei gleichem Schadenfreiheitsrabatt weniger Kfz-Versicherungsprämie kostet als der weniger stark motorisierte Wagen des Kindes. In diesem Fall wäre es sinnvoll, das Auto des Kindes als Erstwagen der Eltern zu versichern und das der Eltern als Zweitwagen.

Wenn der Erstwagen zum Zweitwagen wird
Da der Erstwagen dann das Auto des Kindes und der Zweitwagen der Pkw des Elternteils ist, wäre es auch kein Problem, wenn nur für den Zweitwagen ein Ausschluss jüngerer Fahrer besteht.

Wichtig ist dann nur, dass der Erstwagen auch von unter 23- oder 25-Jährigen gefahren werden darf. Mit dem Zweitwagen, in diesem Fall dann dem Pkw der Eltern, dürfte das Kind so lange nicht fahren, solange es die vorgegebene Altersgrenze noch nicht erreicht hat. Ein weiterer Vorteil dieser Vorgehensweise: Ein vom Kind verursachter Unfall wäre finanziell leichter zu verkraften, wenn dies mit dem langjährigen Rabatt als Erstfahrzeug verrechnet wird.

Inwieweit sich die Lösung rechnet, hängt unter anderem davon ab, in welcher Schadenfreiheitsklasse der Pkw des Elternteils eingestuft ist und ob für eines der Fahrzeuge oder beide eine Teil- beziehungsweise Vollkasko-Versicherung besteht. Konkrete Auskünfte, mit welcher Vertragskonstellation sich bei Führerscheinneulingen eine günstigere Kfz-Prämie im individuellen Fall erreichen lässt, gibt es bei uns, ARNOLD & PARTNER, ihrem Fianz- und Versicherungsmakler in Suhl. 

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