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Günstigere Prämien durch Verjüngung auf dem Papier

Der Beitrag einer Lebens- oder Krankenversicherung ist in der Regel umso niedriger, je jünger man beim Vertragsbeginn ist. Daher ist es wichtig zu wissen, dass es versicherungstechnisch zum Teil möglich und erlaubt ist, sich beim Vertragsabschluss jünger zu machen, als man tatsächlich ist.

(verpd) Da die Höhe der Versicherungsprämie bei einer Kranken- sowie einer Lebensversicherung unter anderem davon abhängt, wie alt der Versicherte bei Vertragsbeginn war, kann eine erlaubte Rückdatierung sinnvoll sein. Daneben gibt es bei der Krankenversicherung mit der sogenannten Anwartschafts-Versicherung nicht nur die Möglichkeit, sich versicherungstechnisch zu verjüngen, sondern auch, den Gesundheitszustand vertraglich zu konservieren.

Es gibt Versicherungstarife, bei denen das für die Beitragshöhe maßgebliche tarifliche Eintrittsalter vom tatsächlichen Lebensalter abweicht. Unter anderem beginnt bei zahlreichen Lebensversicherern versicherungstechnisch das neue Lebensjahr bereits sechs Monate vor dem tatsächlichen Geburtstag. Einige Krankenversicherungs-Gesellschaften berechnen das Alter zum Versicherungsbeginn einfach, indem sie vom Jahr des Versicherungsbeginns das Geburtsjahr abziehen.

Um bis zu ein Jahr jünger

In diesen Fällen kann es günstiger sein, bei Neuabschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung den tatsächlichen Versicherungsbeginn einige Zeit vor dem tatsächlichen Datum des Abschlusses zu vereinbaren und entsprechend die Prämien rückwirkend zu bezahlen.

Das Alter, nach dem sich zum Beispiel die Prämie einer Lebensversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages berechnet, wäre dann ein Jahr niedriger als das tatsächliches Eintrittsalter; somit würden sich auch die Prämien nach dem niedrigeren Alter berechnen und wären damit günstiger. Inwieweit sich eine solche Rückdatierung lohnt, kann man vorab beim Versicherungsvermittler erfragen.

Die Anwartschaft

In der Krankenversicherung gibt es oft auch die Möglichkeit einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung. Diese vorgeschaltete Versicherung ist dann sinnvoll, wenn die private Krankenversicherung erst (wieder) später benötigt wird, wie zum Beispiel bei Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf eine freie Heilfürsorge. Sie kann auch für bisher privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden oder aus sonstigen Gründen vorübergehend die Versicherungspflicht-Grenze für eine private Krankenversicherung unterschreiten, sinnvoll sein.

Auch für privat krankenversicherte Selbstständige, die vorübergehend in ein versicherungs-pflichtiges Beschäftigungs-Verhältnis wechseln oder privat Krankenversicherte, die zeitweise im Ausland leben und dort krankenversichert sind, kann eine Anwartschafts-Versicherung sinnvoll sein. Die Anwartschaft bietet sogar noch mehr Vorteile als ein rückdatierter Versicherungsbeginn, denn mit einer solchen Anwartschaft erwirbt man das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen zu versichern, wie sie bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären.

Alter und Gesundheit konservieren

Versicherungstechnisch gesehen konserviert eine Anwartschaft nämlich das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand des Versicherten. Die Krankenversicherung wird nach Ende der Anwartschaft dementsprechend nach dem Alter und dem Gesundheitszustand, wie sie zu Beginn der Anwartschaft gewesen waren, berechnet. Dies ist in der Prämienhöhe in der Regel um einiges günstiger, als wenn man nach zwei oder mehr Jahren ohne Anwartschaft einen Krankenversicherungs-Vertrag abschließt.

Zudem wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung bei Versicherungsbeginn verzichtet, das heißt, während der Zeit der Anwartschaft eingetretene Krankheiten führen weder zu einer höheren Prämie noch zu Risikoausschlüssen. Für Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf eine freie Heilfürsorge wird oft auch eine sogenannte kleine Anwartschaft angeboten. Dabei wird zwar auch auf eine spätere Gesundheitsprüfung verzichtet, bei der Prämienberechnung jedoch das tatsächlich erreichte Alter zu Beginn des Versicherungsschutzes berücksichtigt.



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