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Gefährliche Jahreszeit für Hausbesitzer und Mieter

Hauseigentümer beziehungsweise Mieter haben die Pflicht, den Gehweg begehbar zu halten. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass die Gehwege trotz Eis und Schnee nicht glatt sind. Anderenfalls haften sie für Schäden, die durch rutschige Gehwege entstanden sind, in unbegrenzter Höhe. Die Haftung gilt selbst dann, wenn es während ihrer Abwesenheit friert oder schneit.
Eigentümer in der Verantwortung

Generell steht der Hausbesitzer in der Verantwortung. Per Vertrag kann er diese jedoch auf den Mieter oder den Hausverwalter übertragen, die dann für eventuelle Unfälle haften müssen. Allerdings muss der Hauseigentümer in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob diese ihren Aufgaben auch ordnungsgemäß nachkommen. Wenn ein Fußgänger auf vereistem Boden stürzt und sich dabei beispielsweise einen Arm bricht, wird die Krankenversicherung des Geschädigten die Behandlungskosten für den Beinbruch zurückfordern. Und zwar von demjenigen, der seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist. Noch teurer wird es, wenn darüber hinaus Schmerzensgeld-Forderungen vom Verunfallten gestellt werden.

Kostenschutz

Für Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie oder für Mieter ist in solchen Situationen eine private Haftpflichtversicherung bares Geld wert. Denn diese übernimmt die berechtigten Schadenersatz-Forderungen des Verletzten und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.

Wer ein Einfamilienhaus vermietet hat oder ein Mehrfamilienhaus besitzt, braucht als Schutz eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Übrigens: Zwar helfen die oben genannten Versicherungen, wenn gestürzte Passanten Schadenersatz geltend machen, diese entbinden jedoch einen nicht von der Pflicht zum Streuen.


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