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Gefährliche Zeit des Wildwechsels

Jedes Jahr entsteht nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheits-Rates bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren ein Sachschaden von mehr als einer halben Milliarde Euro. Alleine 2012 wurden bei Wildunfällen über 3.000 Menschen verletzt und 27 Personen getötet. Gerade im Herbst ist die Unfallgefahr hoch, daher sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein.
Für den Herbst typisch sind eine früher einsetzende Dämmerung, Sichtbehinderungen durch Nebel oder Regen sowie häufigere Wildwechsel. All dies führt zu einer erhöhten Wildunfallgefahr. Laut Deutscher Wildtier Stiftung verendeten alleine letztes Jahr rund 230.000 Wildtiere infolge eines Verkehrsunfalls. Dabei handelte es sich nur um Rehe, Hirsche und Wildschweine, denn Hasen, Füchse, Dachse, sonstige kleinere Säugetiere, Vögel und Amphibien sind bei dieser Statistik nicht erfasst.

Vor allem in der Dämmerung am Morgen und am Abend ist die Gefahr, dass Wildtiere über die Straße laufen, um auf Futtersuche zu gehen, sehr hoch.

Besonders gefährliche Stellen
„Wenn Autofahrer das Warnschild für Wildwechsel sehen, sollten sie die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit fahren. Dann lässt sich ein Wildunfall eher vermeiden. Besonders gefährlich sind die Übergangsbereiche zwischen Wald und Feld“, betont Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. Er warnt die Autofahrer: „Wo das Warnschild ‚Achtung Wildwechsel‘ steht, hat es in der Vergangenheit häufig gekracht! Wer diese Gefahr einfach ignoriert, geht ein unnötiges Risiko ein.“

Erhöhte Aufmerksamkeit ist insbesondere in der Nähe von Waldstücken sowie auf Feldern und Wiesen mit Büschen am Wegesrand und eben auf Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern angebracht. Hier sollten Autofahrer langsam fahren und bremsbereit sein. Auch in noch nicht abgeernteten Feldern halten sich zahlreiche Wildtiere auf. Ist ein Mähdrescher auf dem Feld zu sehen, sollten Kraftfahrzeugfahrer besonders aufmerksam sein, denn einige Tiere könnten dadurch aufgeschreckt auf die Straße laufen.

Grundsätzlich raten Verkehrsexperten vorausschauend, bremsbereit und langsamer durch Wälder und auf Landstraßen zu fahren und die Fahrbahnränder im Auge zu halten. Ein großer Abstand zum Vordermann verringert zudem das Risiko eines Auffahrunfalls, falls dieser plötzlich wegen eines Tieres bremsen muss. Wenn möglich, also wenn kein Vordermann geblendet wird und kein Gegenverkehr kommt, sollte auf der Landstraße mit Fernlicht gefahren werden. Denn Tieraugen reflektieren das Licht wie Rückstrahler, sodass der Kfz-Fahrer ein Tier schneller erkennen kann.

Richtiges Verhalten im Ernstfall
Ist ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand, sollte man sofort das Fern- auf Abblendlicht umschalten, damit das Tier nicht geblendet wird und auf das Fahrzeug zuläuft oder verängstigt auf der Straße stehen bleibt, sowie kontrolliert abbremsen und hupen. Es ist wichtig, dass man dem Tier genügend Zeit gibt, sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, da Wildtiere unberechenbar reagieren können und auch nicht unbedingt den kürzesten Weg von der Straße wählen. Nicht selten sind auch weitere Tiere in der Nähe, die unvorhergesehen über die Straße laufen könnten.

Wenn ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar ist, sollten Kfz-Fahrer ihr Lenkrad gut festhalten und versuchen, auf der rechten Fahrbahn zu bleiben, um nicht in den Gegenverkehr, in den Straßengraben oder gegen einen Baum zu fahren. Denn ein riskantes Ausweichmanöver oder ein verrissenes Lenkrad sind häufig die Ursache von schwersten Unfällen.

Nach einem Unfall mit einem Tier gilt es die Warnblinkanlage anzuschalten und das Fahrzeug am Straßenrand abzustellen. Mit angezogener Warnweste ist die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand zu sichern, mit einer Ausnahme: Wenn ein Wildschwein angefahren, aber nicht getötet wurde, sollte das Fahrzeug besser nicht verlassen werden, denn verletzte Wildschweine können sehr gefährlich werden. Grundsätzlich ist nach einem Unfall mit einem Wild die Polizei zu rufen.

Bei einem Wildunfall immer die Polizei rufen
Behindert ein beim Zusammenstoß getötetes Tier den übrigen Verkehr, sollte es mit Handschuhen – wegen der Tollwutgefahr – von der Fahrbahn entfernt werden. Liegt das Tier verletzt auf der Straße, sollte es nicht berührt werden, damit man nicht durch Tritte oder Angriffe des verletzten Tieres gefährdet wird. Wurde ein Wildtier zwar angefahren, konnte aber noch flüchten, ist dennoch die Polizei oder der zuständige Jagdaufseher zu benachrichtigen, der das verletzte Tier sucht.

Anderenfalls kann der Unfallfahrer wegen Verstoßes des Tierschutzgesetzes belangt werden, da das Tier eventuell unnötig lange leidet. Daher sollte sich der Autofahrer möglichst den Fluchtweg merken und ihn kennzeichnen. „Ein angefahrenes Tier schleppt sich häufig noch in den Wald, wo es mitunter tagelang leiden muss, ehe es verendet. Mit einem dafür ausgebildeten Hund kann der herbeigerufene Jäger der Fährte des Wildes folgen und das Tier von seinem Leid erlösen“, erklärt Dr. Kinser.

Bleibt nach einem Unfall ein Tier verletzt auf der Straße liegen, ist ebenfalls die Polizei oder das Forstamt zu verständigen. Denn verlässt der Unfallfahrer die Unfallstelle, kann er wegen Verletzung der Verkehrssicherheits-Pflicht belangt werden, wenn ein nachfolgendes Fahrzeug durch das auf der Straße liegende Tier verunfallt. Wer das bei einem Unfall getötete Wild mitnimmt, kann wegen „Wilderei“ bestraft werden.

Kaskoschutz bei Wildunfällen
Eine Kaskoversicherung schützt vor finanziellem Schaden bei einem Wildunfall. Übrigens: Bei einem Vollkaskoschutz ist automatisch die Teilkaskoversicherung enthalten. Damit die Kaskoversicherung den Schaden ersetzt, ist es wichtig, sich den Unfall schriftlich von der Polizei durch eine Wildschaden-Bescheinigung bestätigen zu lassen. Zudem sollten mögliche Unfallspuren, wie Blut, Haar- oder Fellreste des Wildtieres, nicht beseitigt werden. Für eine schnelle Schadenregulierung sind zudem Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Schäden am Fahrzeug hilfreich.

Die Unfallmeldung muss umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall, beim Versicherer eingehen. Die Teilkasko-Versicherung ersetzt in der Regel die Schäden nach einem Zusammenstoß mit einem Haarwild, also beispielsweise mit einem Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hasen. Es gibt jedoch einige Kfz-Versicherer, die nicht nur Schäden mit Haarwild, sondern auch mit anderen Tieren wie Vögeln, Hunden, Kühen oder Pferden im Teilkaskoschutz, teils gegen Aufpreis, mit absichern.

Eine Vollkasko-Versicherung deckt alle nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Unfallschäden am Fahrzeug ab. Sie zahlt beispielsweise, wenn der Fahrer das Fahrzeug bei einem Ausweichmanöver gegen einen Baum oder in den Straßengraben gelenkt hat. Und sie ersetzt Schäden aufgrund von Unfällen mit Vögeln oder anderen Tieren, die eventuell nicht im Teilkaskoschutz enthalten sind. 

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