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Gefährlicher Kerzenschein

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Hauptursache eines Brandes in der Weihnachtszeit bis hin zu Silvester unbeaufsichtigt gelassene Kerzen an Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen, gefolgt von leichtsinnigem Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Da es trotz Vorsicht zu Schäden kommen kann, sollte jeder prüfen, ob er ausreichend gegen Brandschäden versichert ist.
Fängt es in der Wohnung zu brennen an, wird teils nicht nur das Inventar, wie Möbel, Teppiche und Elektrogeräte, beschädigt, sondern auch das Gebäude selbst bis hin zu Nachbarwohnungen oder -häusern.

Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser am Inventar der versicherten Wohnung entstehen, ersetzt eine Hausratversicherung. Brandschäden an Gebäuden oder Gebäudebestandteilen übernimmt die Gebäudeversicherung, wenn eine derartige Police für die beschädigte Immobilie besteht.

Wenn das Feuer auf das Nachbargebäude überspringt
Werden bei einem fahrlässig verursachten Brand durch das Feuer, den Rauch und/oder das Löschwasser auch fremde Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen, springt die Privathaftpflicht-Versicherung des Brandverursachers für den entstandenen Schaden ein.

Haben die geschädigten Nachbarn eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen, sollten sie jedoch zunächst diese in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zum Haftpflichtversicherer, der nur den Zeitwert beschädigter oder zerstörter Sachen bezahlt, wird im Rahmen einer Hausratversicherung in der Regel der Neuwert ersetzt. Der Zeitwert berechnet sich nämlich aus dem Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für das Alter des Gegenstandes, den bisherigen Gebrauch und die Abnutzung.

Möglichst hohe Versicherungssumme ist wichtig
Wurde der Schaden durch Dritte, also nicht vom Gebäudeinhaber, sondern zum Beispiel durch einen Nachbarn oder auch durch einen Mieter verursacht, nimmt der Gebäudeversicherer bei dessen Privathaftpflicht-Versicherung Regress. Daher ist es wichtig, dass die Deckungssumme der eigenen Privathaftpflicht-Police möglichst hoch ist, damit Brandschäden, die man versehentlich verursacht hat, damit abgedeckt sind.

Eine Privathaftpflicht-Versicherung tritt übrigens auch ein, wenn man als Partygast versehentlich eine Kerze umstößt und dadurch einen Schaden in der Wohnung des Gastgebers verursacht. Dies gilt zudem, wenn beispielsweise minderjährige Kinder, die in der Regel in der Privathaftpflicht-Police der Eltern mitversichert sind, einen derartigen Brandschaden fahrlässig verursachen. 

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