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Gegen illegale Graffitis

Jährlich werden durch ungewollte Schmierereien auf Immobilien, Mauern und sonstigen Gewerken mehrere Millionen Schäden verursacht. Die Polizei gibt Tipps, wie Hausbesitzer das Risiko minimieren können, Opfer von Graffitisprayern zu werden.

(verpd) Fast 100.000 Sachbeschädigungen durch Graffitisprayer werden jedes Jahr polizeilich angezeigt. Die Dunkelziffer dürfte laut Experten um einiges höher liegen. Doch nur wenige Täter können gefasst werden. Es gibt allerdings nach Angaben der Polizei einige einfache Maßnahmen, mit denen Immobilienbesitzer Graffiti-Sprayer abschrecken können.

Nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2018, die vor Kurzem vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde, wurden letztes Jahr fast 92.000 Fälle von Sachbeschädigungen in Form von Graffitis polizeilich angezeigt.

Experten vermuten, dass die Zahl der illegalen Schmierereien auf Hauswänden, Fenstern, Türen, Zäunen, Mauern und sogar auf Autos um ein x-Faches höher war. Insgesamt konnten nur 16,6 Prozent der angezeigten Fälle aufgeklärt werden.

Mehrere Hundert Millionen Schäden pro Jahr

Allein die Kosten für die Beseitigung von unerlaubten Graffitis an Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln schätzt der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. auf über 500 Millionen Euro jährlich.

Je nachdem auf welchem Untergrund und in welcher Größe die ungewollten „Malereien“ angefertigt wurden, ist die Entfernung sehr aufwendig und teuer. In manchen Fällen ist auch ein Sachverständiger notwendig, um zu klären, wie sich das jeweilige Graffiti wieder entfernen lässt, ohne den Untergrund zu beschädigen. Das Entfernen eines einzelnen Graffitis kann so schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro kosten.

Diese Maßnahmen schrecken Graffiti-Sprayer ab

Um als Hausbesitzer sein Risiko, Opfer eines Graffitisprayers zu werden, möglichst zu minimieren, rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes zu folgenden Präventionsmaßnahmen:

  • „Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern.
  • Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab.
  • Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ein ungünstiger Untergrund für Graffiti.
  • Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren an zum Schutz vor beziehungsweise für die Beseitigung von Farbschmierereien.“

Welche Versicherungspolice bei Graffitischäden zahlt

In einigen Gebäudeversicherungen, die üblicherweise Versicherungsschutz bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und/oder Hagel bieten, lassen sich mittlerweile auch Schäden durch unerlaubte Graffitis teils gegen eine Zusatzprämie mitversichern.

Inwieweit man in eine bereits bestehende Wohngebäude-Versicherung Graffitischäden mitversichern kann, lässt sich beim Versicherer oder Versicherungsvermittler erfragen.

Wenn ein Graffiti die Wand ziert

Hat man einen Sprayer auf frischer Tat ertappt, sollte man sich auf Anraten der Polizei nicht selbst in Gefahr begeben, um den Täter zu stellen. Allerdings ist es wichtig, umgehend per Notruf 110 die Polizei zu informieren und auch Anzeige zu erstatten. Des Weiteren sollte ein illegales Graffiti zeitnah beseitigt werden, da, so die Aussage der Polizei, eine vollgeschmierte Wand oftmals auch Nachahmer anzieht.

Besteht ein entsprechender Versicherungsschutz, muss im Schadenfall der Versicherer umgehend informiert werden, am besten mit einem Bild des Schadens. Zudem sollte man den Versicherer nach den notwendigen Maßnahmen fragen – und zwar auf alle Fälle, bevor man das Graffiti entfernt.

Dem Täter drohen drastische Strafen und Kosten

Grundsätzlich stellen Graffitis, die ohne Genehmigung oder Auftrag auf Flächen oder Gegenständen gesprayt werden, laut den Paragrafen 303 und 304 StGB (Strafgesetzbuch) eine Sachbeschädigung dar, die auch mit Geld- und/oder Haftstrafe bestraft wird.

Wird der Sprayer erwischt, kann der Geschädigte zudem von ihm die Kosten für die Entfernung der Schmierereien verlangen. Wurde ein Graffiti von einer ganzen Gruppe angefertigt, kann jeder einzelne der Gruppe für den Gesamtschaden haftbar gemacht werden. Der Schadenersatz kann als zivilrechtliche Forderung sogar bis zu 30 Jahre im Nachhinein noch geltend gemacht werden.



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