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Geplante Erleichterung für Schuldner von Krankenkassenbeiträgen

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) droht Schuldnern bei Säumniszuschlägen von 60 Prozent im Jahr die Schuldenfalle. Und in der privaten Krankenversicherung (PKV) leisten derzeit fast 150.000 Versicherte ihre Beiträge nicht. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um die Säumniszuschläge deutlich abzusenken und in der PKV einen preiswerten Notlagentarif einzuführen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich Beitragsrückstände von 4,5 Milliarden Euro angesammelt. Davon stehen mit rund 1,4 Milliarden Euro freiwillig versicherte Selbstständige bei den gesetzlichen Krankenkassen in der Kreide. Vielen säumigen Beitragszahlern droht wegen bis zu 60 Prozent Säumniszuschlag im Jahr die Schuldenfalle.

Die Beitragsprobleme in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (GKV und PKV) sind entstanden, nachdem eine allgemeine Krankenversicherungs-Pflicht eingeführt wurde und Kündigungen ausgeschlossen sind.

Gegen eine Überforderung
Die Bundesregierung möchte das Problem sozialer Überforderung von säumigen Beitragsschuldnern mit einem neuen Gesetz entschärfen. Das Kabinett verabschiedete den entsprechenden Gesetzesentwurf zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Der Säumniszuschlag in der GKV soll dem Gesetzentwurf zufolge von monatlich fünf Prozent auf ein Prozent abgesenkt werden. Der hohe Zuschlag von 60 Prozent im Jahr habe die Probleme noch verschärft, erklärte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Zum einen, so das BMG, werden Versicherte mit den vorgesehenen Maßnahmen vor weiterer Überforderung geschützt. Überdies würde ihnen der Abbau entstandener Beitragsschulden erleichtert.

Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es derzeit nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. rund 144.000 Nichtzahler. Die Beitragsrückstände summierten sich nach vorläufigen Zahlen 2012 auf rund 745 Millionen Euro. Endgültige Zahlen für das vergangene Jahr lägen im Herbst 2013 vor, so der PKV-Verband.

Hier soll ein neuer Notlagentarif mit einem Monatsbeitrag von etwa 100 Euro verhindern, dass sich bei Versicherten künftig Schuldenberge auftürmen. Versicherte, die ihre Beiträge nicht leisten, werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in diesen Tarif überführt, der die Kosten akuter Erkrankungen sowie Schwangerschaften abdeckt. Alterungsrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut. Mit vorhandenen Alterungsrückstellungen können bis zu 25 Prozent der Prämie abgedeckt werden. Im Referentenentwurf waren noch bis zu 50 Prozent angedacht worden.

Der PKV-Verband begrüßte in Berlin den Beschluss der Bundesregierung. „Der geplante Tarif hilft den Betroffenen, den Aufbau eines Schuldenbergs zu vermeiden und entlastet die Versicherten-Gemeinschaft insgesamt von der Mitfinanzierung von Beitragsausfällen.“ 

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