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Geringere gesetzliche Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit beeinflusst auch die gesetzlichen Rentenansprüche. Was Betroffene diesbezüglich beachten sollten.

(verpd) Eine vor Kurzem aktualisierte Broschüre der Deutschen Rentenversicherung erklärt, wie sich für einen Arbeitnehmer ein Jobverlust hinsichtlich der gesetzlichen Rentenansprüche auswirkt.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat jüngst die aktualisierte Broschüre „Arbeitslos – Was Sie beachten sollten“ herausgegeben. Sie kann kostenlos im DRV-Webportal bestellt oder auch heruntergeladen werden.

In der Broschüre wird unter anderem erläutert, inwieweit ein Arbeitsloser weiterhin gesetzlich rentenversichert bleibt, aber auch wie sich Arbeitslosigkeit auf die späteren Ansprüche auf eine gesetzliche Altersrente auswirkt.

Niedrigere Altersrente durch Arbeitslosigkeit

Die Experten des DRV weisen beispielsweise daraufhin, dass jeder, der von der Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur) Arbeitslosengeld I erhält, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Allerdings übernimmt die Arbeitsagentur die entsprechenden gesetzlichen Rentenversicherungs-Beiträge jedoch nur automatisch, wenn der Betroffene die notwendige Vorversicherungszeit hat. Konkret muss der Arbeitslose im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und des Arbeitslosengeld-I-Bezuges zumindest für kurze Zeit rentenversicherungs-pflichtig gewesen sein.

Kann der Arbeitslose eine solche Vorversicherungszeit nicht nachweisen, kann er einen Antrag auf Rentenversicherungs-Pflicht und die Übernahmen der entsprechenden Rentenversicherungs-Beiträge bei der Arbeitsagentur oder auch bei der DRV stellen. Dies kann unter anderem deshalb sinnvoll sein, da die von der Arbeitsagentur gezahlten gesetzlichen Rentenversicherungs-Beiträge die gesetzliche Altersrente erhöhen. Allerdings ist die dadurch erreichte Rentenhöhe niedriger als ohne eine Arbeitslosigkeit.

Wer nämlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wird rentenrechtlich so gestellt, als wenn er nur mit 80 Prozent seines bisherigen monatlichen Bruttoarbeits-Verdienstes weiterarbeiten würde. Das heißt, dass die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherungs-Beiträge durch die Arbeitsagentur die gesetzlichen Rentenansprüche in einem um 20 Prozent geringeren Maße erhöhen, als wenn der Betroffene mit seinem bisherigen Verdienst weiterarbeiten würde.

Rentenrechtliche Zeiten bei Arbeitslosigkeit

Zudem gilt, wer vor der Arbeitslosigkeit mindestens ein ganzes Jahr als Arbeitnehmer gesetzlich rentenversicherungs-pflichtig war, für den wird die Zeit des Arbeitslosengeld-I-Bezuges – dies wird maximal 24 Monate gewährt – rentenrechtlich als Pflichtbeitragszeit gewertet.

Diese Pflichtbeitragszeit zählt beispielsweise auch bei der Erfüllung der Mindest-Versicherungszeit (Wartezeit), um einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu erhalten.

Eine Besonderheit gilt jedoch für alle, die eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte möchten – die Wartezeit dafür beträgt hier 45 Jahre – und in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld I bekommen. Für sie zählt diese Zeit nur als Pflichtbeitragszeit, wenn die Arbeitslosigkeit wegen einer Insolvenz oder vollständigen Betriebsaufgabe des Arbeitgebers eingetreten ist.

Bei Hartz IV oder Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld

Für alle, die bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sind, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder die eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt, bekommen, sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversicherungs-pflichtig. Ihnen werden für die Zeit der Arbeitslosigkeit oder des Arbeitslosengeld-II-Bezuges keine Rentenversicherungs-Beiträge angerechnet.

Das heißt, auch die Höhe der gesetzlichen Altersrente erhöht sich nicht. Allerdings kann diese Zeit, je nach Umstand als Anrechnungszeit ohne Bewertung gelten. Diese Anrechnungszeit wirkt sich zwar nicht direkt auf die künftige Rentenhöhe aus, sie kann jedoch für den gesetzlichen Rentenanspruch eine wichtige Rolle spielen. Eine solche Anrechnungszeit zählt zum Beispiel für das Erreichen einer 35-jährigen Wartezeit, die für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen notwendig ist, mit dazu.

Bei individuellen Fragen zur gesetzlichen Rente kann man sich an die DRV-Beratungsstellen oder an das kostenfreie Servicetelefon 0800 10004800 der Deutschen Rentenversicherung wenden. Umfassende Informationen zum Thema Arbeitslosgengeld I oder II gibt es im Webauftritt der Agentur für Arbeit.

Zusätzliche Altersvorsorge ist notwendig

Doch nicht nur wer im Laufe seines Arbeitslebens für einige Zeit arbeitslos war, sondern alle gesetzlich Rentenversicherten müssen damit rechnen, dass sie im Vergleich zum letzten Nettoverdienst erheblich weniger gesetzliche Altersrente bekommen. Schon heute liegt das Rentenniveau eines Arbeitnehmers, der 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bei nur rund 48 Prozent seines Nettoeinkommens vor Steuern.

Rentenexperten wie auch der aktuelle Rentenversicherungs-Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gehen davon aus, dass das Rentenniveau ab 2025 noch weiter sinken wird.

Um auch im Rentenalter den Lebensstandard halten zu können, ist es daher wichtig, zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente finanziell für das Alter vorzusorgen. Von der Versicherungswirtschaft werden diesbezüglich diverse teils mit staatlichen Zulagen geförderte, bedarfsgerechte Altersvorsorgelösungen angeboten.



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