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Geschenktes Geld für die private Pflegevorsorge

Jeder in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherte Erwachsene ist seit Anfang des Jahres berechtigt, eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung abzuschließen. Selbst wer bereits krank ist, muss nicht mit Risikozuschlägen oder gar einer Ablehnung des Vertragsabschlusses rechnen. Zudem gibt es Geld vom Staat.
Den meisten Menschen sei nicht bewusst, dass die bestehende soziale Pflegeversicherung (SPV) und private Pflegepflicht-Versicherung (PPV) nur Teilkaskoversicherungen sind, die in der Regel weniger als 50 Prozent der Pflegekosten übernehmen, erklärte der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Dabei würden in der Pflegestufe III durchschnittliche Kosten von 3.236,69 Euro entstehen, von denen die Pflegekassen in der Regel nur 1.550 Euro übernehmen würden. Der Rest muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Notfalls werden auch Kinder und Eltern herangezogen.

Schon heute könne fast jeder fünfte Betroffene seine Pflegekosten nicht allein tragen. Im Jahr 2010 seien es bereits 411.000 der rund 2,4 Millionen Pflegefälle gewesen, erklärte der Verband unter Hinweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Zudem rechnet Destatis mit einer knappen Verdoppelung der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050.

Förderberechtigt
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es für jeden Erwachsenen, der in einer gesetzlichen (sozialen) oder privaten Pflegeversicherung versichert ist, bisher keine Pflegeleistungen bezieht oder bezogen hat und der eine geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV) abschließt, eine staatliche Förderung.

Damit soll jeder Bürger die Möglichkeit haben, mögliche finanzielle Lücken im Pflegefall zu schließen. Die Förderung beträgt fünf Euro im Monat, wobei ein Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich vom Versicherungsnehmer selbst zu leisten ist.

Jeder Förderberechtigte bekommt demnach eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro, also insgesamt 180 Euro im Jahr für eine private Pflegezusatz-Police aufwendet.

Keine Gesundheitsprüfung, kein Risikozuschlag
Für die geförderten privaten Pflegezusatz-Versicherungen gelten gemäß SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) Kapitel 13 besondere Bedingungen. Zum einen besteht ein Annahmezwang, das heißt, kein Versicherer kann einem Kunden den Vertragsabschluss verweigern.

Zudem ist für den Abschluss keine Gesundheitsprüfung notwendig, das heißt, auch bereits Kranke beziehungsweise chronisch Kranke können einen geförderten Pflegezusatz-Vertrag abschließen. Außerdem werden nur Verträge gefördert, bei denen der Versicherer auf Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse verzichtet.

Des Weiteren muss der Vertrag bestimmte Mindestleistungen aufweisen. Unter anderem müssen im Pflegefall dem Kunden in allen Pflegestufen, also von Pflegestufe 0 bis III, Leistungen zustehen. In Pflegestufe III beträgt die Mindestleistung dabei 600 Euro Pflegegeld im Monat.

Automatische Zulagenauszahlung
Nach den Musterbedingungen, die der PKV-Verband vorgelegt hat, werden zudem in einer geförderten Pflegezusatz-Police in Stufe II wenigstens 30 Prozent der Stufe III (also monatlich mindestens 180 Euro), in Stufe I 20 Prozent (also monatlich mindestens 120 Euro) und in der Stufe 0 zehn Prozent (also monatlich mindestens 60 Euro) ausgezahlt.

Je nach Vereinbarung kann die Leistung auch höher sein. Das Pflegemonatsgeld oder -tagesgeld wird bei Anerkenntnis der jeweiligen Pflegestufe ohne Kostennachweis ausgezahlt, wenn eine vereinbarte Wartezeit ab Vertragsbeginn – maximal zulässig sind fünf Jahre – vorüber ist.

Die staatliche Förderung wird je Person für nur einen Vertrag ausbezahlt. Die Auszahlung der Zulage vom Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgt automatisch an den Versicherer, bei dem der Vertrag besteht.

Weitere Details zum Pflege-Bahr
Mehr Auskünfte zum Pflege-Bahr bietet der PKV-Verband. Im Internet stehen dazu die PDF-Dateien „Fragen und Antworten zur staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (GEPV)“ und „Informationen zur GEPV“ zum kostenlosen Herunterladen bereit.

Damit im Fall des Falles für Betroffene der eingetretene Pflegefall nicht zum finanziellen Risiko wird, empfiehlt es sich bereits frühzeitig eine geförderte ergänzende Pflegeversicherung abzuschließen. Denn je früher mit einer entsprechenden Vorsorge begonnen wird, desto mehr Leistung gibt es für die geförderte Mindestprämie.

Ein Versicherungsfachmann berät, wie man nicht nur die volle Förderung bekommt, sondern auch, ob man im Pflegefall tatsächlich ausreichend abgesichert ist. Er überprüft dazu, inwieweit im Pflegefall die bisherige Absicherung ausreicht und zeigt bei möglichen finanziellen Lücken weitere Vorsorgeformen auf.

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