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Gesetzliche Pflegeversicherung wird teurer

Der Deutsche Bundestag hat jüngst die Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung beschlossen. Das hat Auswirkungen für gesetzlich und privat Krankenversicherte.

(verpd) Vor Kurzem wurde im Deutschen Bundestag die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und damit auch zur privaten Pflege-Pflichtversicherung beschlossen. Die Verbände der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherungs-Träger verwiesen diesbezüglich auch auf die einhergehenden verbesserten Leistungen in der Pflegeversicherung, erwarten aber für die kommenden Jahre Beitragsstabilität.

Seit 1995 ist jeder, egal ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, in der Regel auch gesetzlich pflegeversichert. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich eine Erhöhung des Pflegebeitrags in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 beschlossen.

Da der Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung, also in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) für GKV-Versicherte und der privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) für PKV-Versicherte gleich ist, werden für alle Krankenversicherten die Beiträge steigen. Konkret wird sich der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Für GKV-Versicherte mit Kindern steigt er somit von 2,55 auf 3,05 Prozent und für GKV-Versicherte ohne Kinder von 2,80 auf 3,30 Prozent.

Beitragserhöhung wegen Leistungsverbesserungen

Für den Verband der gesetzlichen Krankenversicherung-Träger, den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), ist die Anhebung des Beitragssatzes in der SPV um 0,5 Prozentpunkte angesichts der Leistungsausweitungen nachvollziehbar. Damit könne laut GKV-Spitzenverband wohl bis zum Jahr 2022 Beitragsstabilität gewährleistet werden. Die letzte Beitragsanpassung in der gesetzlichen Pflegeversicherung war erst Anfang 2017 von 2,35 auf 2,55 und für Kinderlose von 2,60 auf 2,80 Prozent vorgenommen worden.

Der Grund für die neuerliche Beitragserhöhung ab 2019 ist, dass die erweiterten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch im kommenden Jahr über höhere Beiträge finanziert werden müssen. Unter anderem gab es beispielsweise zum 1. Januar 2017 eine Änderung des Pflegebedürftigkeits-Begriffs, also der Festlegung, wann eine Person als pflegebedürftig gilt, was eine Voraussetzung ist, um einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu haben.

Seitdem haben unter anderem Personen mit Demenz häufiger als früher Anspruch auf Pflegeleistungen. Und auch die Leistungen, also das Pflegegeld und die Sachleistungen für ambulante Pflege sowie die Leistungen für die stationäre Pflege wurden in vielen Fällen erhöht. Zudem wird es weitere Verbesserungen in der Pflege geben oder sind geplant. So wird es zum 1. Januar 2019 in bestimmten pflegesensitiven Krankenhausbereichen Untergrenzen geben, die die Anzahl der Patienten pro vorhandene Pflegekraft festlegen.

Bis zu 149 Euro Monatsbeitrag für die soziale Pflegeversicherung

Nach einer Übersicht des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) müssen kinderlose GKV-Versicherte in der SPV ab 2019 je nach Einkommenshöhe bis zu 149 Euro und GKV-Versicherte mit Kindern bis zu 138 Euro im Monat für die gesetzliche Pflegeabsicherung bezahlen. Dieser Beitrag ist bei Arbeitnehmern vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen.

Die Arbeitnehmerbeiträge zur SPV berechnen sich nämlich aus dem halben Beitragssatz – mit Ausnahme von Sachsen, hier sind es 0,5 Prozentpunkte mehr – vom Bruttoverdienst, höchstens jedoch aus der gesetzlich geregelten Beitragsbemessungs-Grenze, die 2019 bei 4.537,50 Euro liegt. Im Vergleich zum bisherigen Beitragssatz müssen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer damit jeweils bis zu 11,30 Euro im Monat mehr zahlen. Der monatliche Beitragsanteil, den ein Arbeitnehmer selbst zur SPV zu tragen hat, liegt damit bei maximal rund 70 Euro.

Während die Beiträge zur SPV für GKV-Versicherte von der individuellen Einkommenshöhe abhängen, werden die Beiträge zur PPV für privat Krankenversicherte laut PKV-Verband individuell und risikogerecht kalkuliert, um die garantierten Leistungen bis ans Lebensende zu sichern. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten zudem einen Arbeitgeberzuschuss zur PPV. Dieser beträgt die Hälfte des Versicherungsbeitrags, aber nicht mehr als den Arbeitgeberanteil für einen GKV-versicherten Arbeitnehmer mit gleichem Einkommen, höchstens jedoch in 2019 69,20 Euro.

Private Pflegepflicht-Versicherung oftmals günstiger

Für einen privat krankenversicherten Arbeitnehmer, der 1995 bei Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 35 Jahre alt war, also heute 59 Jahre alt ist, fällt dann ab kommendem Jahr ein Pflegeversicherungs-Beitrag in der PPV von nur etwa 54 Euro im Monat an, so der PKV-Verband. Der Arbeitgeberzuschuss ist hier noch nicht mit einberechnet, das heißt, ein Arbeitnehmer muss selbst noch weniger zahlen.

Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung seien in den allermeisten Fällen deutlich niedriger als in der gesetzlichen Pflegeversicherung, erklärt der PKV-Verband weiter. Und sofern man seit mindestens fünf Jahren in der PPV versichert sei, liege der Beitrag laut PKV-Verband in keinem Fall höher als in der SPV.

Mit der Beitragsanpassung für 2019 in der PPV seien sowohl die deutlich verbesserten Leistungen der Pflegeversicherung als auch der niedrige Zins für die gesamte Vertragslaufzeit einkalkuliert worden. Sollte der Rechnungszins konstant bleiben, sei dafür in der Zukunft keine weitere Beitragsanpassung erforderlich.

Absicherungslücken vermeiden

Über die Alterungsrückstellungen legen die privaten Pflegeversicherer einen großen Anteil der Beiträge auf dem Kapitalmarkt an. Mit diesen Rücklagen sollen die lebenslang garantierten Pflegeleistungen und das im Alter steigende Pflegerisiko abgesichert werden. „Um die garantierten Leistungen der PPV solide abzusichern, muss die kapitalgedeckte Vorsorge der PPV-Versicherten am Ende eine entsprechende Deckungssumme erreichen“, so der PKV-Verband.

Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass bei Zinsausfällen die Vorsorge – sprich die Beiträge – erhöht werden müssten. Davon seien Privatversicherte jetzt ebenso betroffen wie andere Sparer auch, wie der PKV-Verband betont. Gleichwohl würden die Zinserträge der Alterungsrückstellungen schon heute dazu beitragen, dass die Beiträge in der PPV bei gleichem Leistungsumfang für die allermeisten Versicherten deutlich günstiger seien als in der SPV, hebt der PKV-Verband hervor.

Übrigens: Die gesetzliche Pflegeversicherung, egal ob die SPV oder die PPV, bietet nur eine Teilabsicherung, sodass im Falle einer Pflegebedürftigkeit zahlreiche Kosten von dem Betroffenen selbst und eventuell auch von seinen Angehörigen zu tragen sind. Mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung kann man jedoch seinen Absicherungsschutz im Pflegefall verbessern.



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