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Gesetzliche Rentenversicherung mit weniger Finanzreserven

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung weiter verringert. Es wird auch eine Anhebung des Beitragssatzes für die gesetzliche Rentenversicherung ab 2023 nicht ausgeschlossen. Dennoch sehen die Verantwortlichen auch eine positive Entwicklung.

(verpd) Obwohl die gesetzliche Rentenversicherung im Mai dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahresmonat rund drei Milliarden Euro weniger Rücklagen hatte, ist die Liquidität immer noch im oberen Bereich der gesetzlichen Vorgaben. Die Verantwortlichen sehen zudem trotz der Corona-Pandemie eine positive Trendwende bei den Beitragseinnahmen und gehen davon aus, dass es im nächsten Jahr wieder eine Rentenerhöhung bei der jährlichen Rentenanpassung geben wird. Allerdings ist auch mit einer Anhebung des Beitragssatzes ab 2023 zu rechnen.

Wie aus den aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht, ist die Nachhaltigkeitsrücklage von knapp 40,5 Milliarden Euro im Dezember 2020 um 3,4 Milliarden Euro auf 37,1 Milliarden gesunken.

Auch die Nachhaltigkeitsrücklage im Mai dieses Jahres – neuere Zahlen liegen noch nicht vor – reduzierte sich im Vergleich zum Mai 2019 um 3,1 Milliarden Euro, nämlich von 36,9 Milliarden Euro auf 33,8 Milliarden Euro.

Nachhaltigkeitsrücklage gesunken

Ende Dezember und Ende Mai letzten Jahres lag die Rücklagenhöhe jeweils noch beim 1,57-Fachen der Monatsausgaben, die die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hat. Im Mai 2020 betrug sie noch das 1,40-Fachen und liegt damit dennoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, welche mindestens 0,20 und höchstens 1,50 durchschnittliche Monatsausgaben vorschreiben.

Bis 2019 war noch festgelegt, dass der Beitragssatz der GRV, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte vom Arbeitsbruttolohn zu zahlen haben, herabgesetzt werden muss, wenn die Rücklagen höher als 1,50 Monatsausgaben sind.

Aufgrund des Rentenpakets, das zum 1. Januar 2019 in Kraft trat und eine doppelte Haltelinie bei Beitragssatz (bis zu 20,0 Prozent) und Rentenniveau (48,0 Prozent) bis 2025 vorsieht, ist jedoch dieser Automatismus ausgesetzt. Zwar war im genannten Rentenpaket ein Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage, die Ende 2018 und 2019 noch beim 1,79-Fachen der Monatsausgaben lag, auf den gesetzlich festgelegten Höchstwert geplant, aufgrund der aktuellen Entwicklung ist dies jedoch, wenn überhaupt, nur noch geringfügig notwendig.

Beitragssatz voraussichtlich bis 2022 konstant

Nach Angaben von Anja Piel, Vorsitzende des DRV-Bundesvorstandes, sei die Entwicklung der Finanzsituation gut an den Beitragseinnahmen, die die GRV von den Arbeitgebern und Beschäftigten erhalten hat, zu erkennen. Gegenüber 2019 haben diese Beitragseinnahmen in 2020 trotz der Corona-Krise im Jahresdurchschnitt um 0,9 Prozent zugenommen. Schätzungen zufolge werden sich die Pflichtbeiträge im Jahr 2021 sogar um 1,9 Prozent erhöhen, was laut den Verantwortlichen der DRV auf eine langsame Normalisierung hindeutet.

Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklung der GRV-Beitragseinnahmen ist nach Angaben der DRV-Verantwortlichen nicht damit zu rechnen, dass der Bund zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen muss, damit die doppelte Haltelinie eingehalten werden kann.

Laut Piel kann nach den aktuellen Vorausberechnungen der aktuelle Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte zu tragen haben, mindestens noch bis 2022 konstant bleiben. „2023 könnte eine kleine Anhebung auf 18,7 Prozent erforderlich sein“, so Piel. Allerdings sei im Oktober 2020 für 2023 sogar noch ein Beitragssatz von 19,3 Prozent prognostiziert worden.

Rentenniveau weiterhin niedrig

Bei der jährlichen Rentenanpassung erwartet Piel für nächstes Jahr eine positive Entwicklung. Grundlage der Rentenanpassung ist eine gesetzlich festgelegte Anpassungsformel, die mehrere Kriterien wie die Lohnentwicklung des vorherigen Jahres nach Ost- und Westdeutschland getrennt berücksichtigt. Da die Löhne letztes Jahr leicht gesunken sind, gab es aufgrund der Anwendung einer gesetzlichen Schutzklausel, die einer Rentengarantie entspricht, zwar keine Rentenkürzung, aber in Westdeutschland auch keine Rentenerhöhung.

Nur in Ostdeutschland stiegen die bestehenden Renten leicht um 0,7 Prozent entsprechend dem gesetzlich festgelegten Angleichungsschritt der Ostrenten auf Westrentenniveau an. „Steigen die Löhne in diesem Jahr wie erwartet, wird es im nächsten Jahr voraussichtlich wieder eine positive Rentenanpassung geben. Die Höhe steht erst im Frühjahr 2022 fest“, so Piel zu den positiven Aussichten bezüglich der nächsten Rentenanpassung im Juli 2022.

Zwar wird auch das Nettorentenniveau wie bereits heute bis 2025 bei rund 48 Prozent liegen. Allerdings bedeutet das auch, dass man mit weniger als der Hälfte seines bisherigen Verdienstes als gesetzliche Altersrente rechnen kann. Ohne eine zusätzliche Altersvorsorge wird es daher schwierig, seinen Lebensstandard halten zu können, zumal laut Rentenversicherungs-Bericht 2020 der Bundesregierung das Rentenniveau voraussichtlich auf rund 46 Prozent bis zum Jahr 2034 fallen wird.



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