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Gesetzliche Witwenrente im Schnitt unter 671 Euro

Eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verdeutlicht nicht nur, wie niedrig die gesetzliche Hinterbliebenenrente ist, sondern auch, wie viele bereits in jungen Jahren eine solche erhalten.

(verpd) Mitte letzten Jahres erhielten fast 5,5 Millionen Bürger eine gesetzliche Hinterbliebenenrente ausbezahlt. Während die große Witwenrente im Schnitt bei rund 671 Euro netto monatlich lag, war die große Witwerrente fast nur halb so hoch. Noch niedriger waren die kleine Witwen- oder Witwerrente sowie die Waisenrente. Zudem haben fast 590.000 Personen aufgrund des Todes ihres Ehepartners schon vor dem Rentenalter eine Witwen- oder Witwerrente erhalten. Dies zeigt die jüngste Rentenbestandsstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Hierzulande gibt es, je nachdem welche Voraussetzungen erfüllt sind, verschiedene Arten der gesetzlichen Hinterbliebenenrente. Im Detail sind dies die kleine oder große Witwen- beziehungsweise Witwerrente, die Erziehungsrente sowie die Voll- oder Halbwaisenrente.

Insgesamt erhielten Mitte 2019 fast 5,50 Millionen Personen hierzulande eine gesetzliche Hinterbliebenenrente mit einer durchschnittlichen Nettorentenhöhe von 609 Euro ausbezahlt. Je nach Rentenart war die Nettorentenhöhe jedoch höher oder auch deutlich niedriger. Dies ist der aktuellen Rentenbestandsstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu entnehmen, die den Rentenbestand und die durchschnittlichen Rentenhöhen je Rentenart abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vor Steuern, also die Nettorentenhöhe, zum 1. Juli 2019 aufzeigt.

Deutliche Unterschiede bei der Rentenhöhe je Rentenart …

Im Detail erhielten knapp 5,22 Millionen eine große Witwen- oder Witwerrente mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von monatlich nicht ganz 630 Euro netto. Fast 2.100 Bürger bekamen monatlich eine kleine Witwen- oder Witwerrente, deren Nettohöhe im Schnitt bei 187 Euro lag.

Nicht ganz 7.700 Erziehungsberechtigte hatten Anspruch auf Auszahlung einer Erziehungsrente. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug hier im Monat knapp 889 Euro.

Zudem erhielten über 273.000 Voll- oder Halbwaisen eine Waisenrente von im Schnitt monatlich 200 Euro. In der Rentenbestandsstatistik sind nur Angaben zur Waisenrente insgesamt und nicht differenziert nach Voll- und Halbwaisenrente enthalten.

… und zwischen den Hinterbliebenenrenten von Frauen und Männern

Die Statistik zeigt jedoch, dass es deutliche geschlechterspezifische Unterschiede bei der Anzahl und Höhe der Witwen- beziehungsweise Witwerrenten sowie der Erziehungsrenten gibt. So erhielten zum Berichtszeitpunkt 1. Juli 2019 4,54 Millionen Frauen eine große Witwenrente ausbezahlt. Das ist das 6,7-Fache der männlichen Rentenbezieher – rund 675.500 Männer bekamen eine große Witwerrente.

Zudem erhielten knapp 1.900 Frauen, aber nicht einmal 200 Männer eine kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Bei der Erziehungsrente waren es knapp 6.800 weibliche, aber unter 900 männliche Rentenbezieher. Auch bei der Rentenhöhe zeigen sich deutliche geschlechterspezifische Unterschiede.

Die Nettorentenhöhe bei den Männern mit einer kleinen Witwerrente war rund 11 Prozent kleiner als die der Frauen mit einer kleinen Witwenente. Bei der Erziehungsrente hatten die Männer eine um fast 22 Prozent niedrigere Nettorentenhöhe im Vergleich zu den Frauen. Besonders hoch war die Differenz bei der großen Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Frauen hatten eine fast doppelt so hohe Rentenhöhe wie die Männer. Konkret war die Nettorente der Männer rund 47 Prozent niedriger als die der Frauen.

Durchschnittliche Rentenhöhe* der gesetzlichen Hinterbliebenenrente in Euro

Rentenart

Alle

Frauen

Männer

Große Witwen-/Witwerrente

630

671

354

Kleine Witwen-/Witwerrente

187

189

169

Erziehungsrente

889

912

712

Waisenrente

200

-

-

Hinterbliebenen-Absicherung ist in jedem Alter notwendig

Die Statistik zeigt, dass die gesetzliche Hinterbliebenenrente für eine finanzielle Absicherung der Angehörigen in der Regel nicht ausreicht. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen für eine optimale Hinterbliebenen-Absicherung an. Der Rentenbestandsstatistik verdeutlicht zudem, warum es bereits in jungen Jahren, aber auch im Alter wichtig ist, eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung zu haben.

So erhielten Mitte 2019 bereits mehr als 62.600 Männer und Frauen in einem Alter zwischen 19 und 50 Jahren eine Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente. Bei den unter 65-Jährigen waren es sogar über 588.100 Personen – davon über 509.100 Frauen und knapp 79.000 Männer.

Zudem waren rund 2,66 Millionen Bezieher einer großen Witwen- und Witwerrente 80 Jahre oder älter – das entspricht fast die Hälfte aller knapp 5,15 Millionen ausbezahlten großen Witwen- und Witwerrenten.

Voraussetzung für die Witwen-/Witwer- und Waisenrente

Hinterbliebene Ehepartner und/oder Kinder haben nur Anspruch auf eine gesetzliche Witwen-, Witwer- oder Waisenrente, wenn unter anderem der Verstorbene bis zum Todestag eine Mindestversicherungs-Zeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hatte. Alternativ muss der Verstorbene bereits Bezieher einer gesetzlichen Alters- oder Erwerbsminderungs-Rente gewesen sein oder die Mindestversicherungs-Zeit als vorzeitig erfüllt gelten. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verstirbt.

Für den Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente muss die Ehe bis zum Todestag bis auf wenige Ausnahmen – dazu gehört der Unfalltod des Ehepartners – mindestens ein Jahr bestanden haben. Eine große Witwen-/Witwerrente erhält man auf Dauer, maximal jedoch bis zu einer Wiederheirat. Eine kleine Witwen-/Witwerrente wird bis zur Wiederheirat, höchstens jedoch für 24 Monate ausgezahlt. Die Begrenzung auf 24 Monate gilt nicht, wenn man vor dem Jahr 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Hat die Witwe oder der Witwer ein eigenes Einkommen, wird je nach Höhe und Art des eigenen Einkommens ein Teil davon auf die Hinterbliebenenrente angerechnet und die Rentenauszahlung entsprechend gekürzt.

Details zur großen und kleinen Witwen-/Witwerrente …

Eine große Witwen- oder Witwerrente erhält ein hinterbliebener Ehepartner, wenn er ein minderjähriges Kind erzieht oder er ein behindertes volljähriges Kind hat, das sich nicht selbst versorgen kann.

Unabhängig von Kindern erhält man eine große Witwen- oder Witwerrente zudem, wenn man vermindert erwerbsfähig ist oder nachdem man das 45. bis 47. Lebensjahr erreicht hat. Die genannte Altersgrenze wird seit 2012 bis Anfang 2029 abhängig vom Jahr, an dem der Ehepartner verstorben ist, vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Verstirbt beispielsweise ein Ehepartner in 2020, liegt diese Altersgrenze bei 45 Lebensjahren und neun Monaten.

Sind bei einem hinterbliebenen Ehepartner die Kriterien für eine große Witwenrente nicht erfüllt, ist man beispielsweise kinderlos und zudem jünger als die genannte Altersgrenze (45 bis 47 Jahre), hat man Anspruch auf eine kleine Witwen-/Witwerrente.

… sowie zur Erziehungsrente und Waisenrente

Anspruch auf eine Erziehungsrente haben Geschiedene, wenn sie selbst gesetzlich rentenversichert sind und ein minderjähriges Kind erziehen oder ein behindertes Kind haben, sofern die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde und der geschiedene Ehepartner verstorben ist. Zudem muss der Hinterbliebene unverheiratet sein und zum Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Ehepartners die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der GRV erfüllt haben.

Eine Waisenrente erhält ein Kind, wenn ein gesetzlich rentenversichertes Elternteil stirbt und dieser zum Zeitpunkt des Todes eine allgemeine Wartezeit der GRV von fünf Jahren hat, bereits eine gesetzliche Rente bis zum Tod bezog oder die Mindest-Versicherungszeit vorzeitig als erfüllt gilt. Eine Halbwaisenrente steht einem Kind zu, bei dem eines der Elternteile verstorben ist; eine Vollwaisenrente erhält ein Kind, wenn kein Elternteil mehr lebt.

Kinder, die unter anderem noch in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, einen Freiwilligendienst leisten oder behindert sind und deshalb nicht für sich sorgen können, erhalten maximal eine Waisenrente bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres. Umfassende Informationen zur Hinterbliebenenrente enthalten die kostenlos herunterladbare Broschüre des DRV „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ sowie der Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung.



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