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Gesetzlicher Unfallschutz bei beruflicher Weiterbildung

Mehr Aufstiegschancen, mehr Jobsicherheit oder auch einfach nur, weil es der Chef oder die berufliche Tätigkeit verlangt – es gibt viele Gründe, warum sich zahlreiche Arbeitnehmer neben ihrem Beruf weiterbilden. Ereignet sich auf der Fahrt zum Weiterbildungsort oder zurück nach Hause oder während der Weiterbildung ein Unfall, erhält der Weiterbildende unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Einer der gesetzlichen Unfallversicherungs-Träger, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), weist darauf hin, dass Weiterbildende unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen gegeben, besteht Versicherungsschutz während der Zeit des Seminars sowie auf der An- und Abreise.

Vom Arbeitgeber veranlasste Bildungsmaßnahmen
Gesetzlich unfallversichert sind beispielsweise Arbeitnehmer, die auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Seminar vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Firma selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird.

Auch der Ort, an dem die Weiterbildung stattfindet, ist für das Bestehen des gesetzlichen Unfallschutzes unerheblich. Zuständig ist in diesem Fall die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, der der Arbeitgeber angehört.

Übrigens: Auch Teilnehmer an Seminaren, die die Unfallversicherungs-Träger selbst ihren Mitgliedsunternehmen anbieten, haben meist einen entsprechenden gesetzlichen Unfallschutz.

Schutz für Arbeitslose und Arbeitnehmer mit Eigeninitiative
Auch Arbeitnehmer, die sich aus eigener Initiative und auf eigene Kosten weiterbilden, stehen ebenfalls unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Voraussetzung ist jedoch, dass die Weiterbildungsmaßnahme die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient, so die VBG.

Ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen auch Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme absolvieren.

Der Unfallversicherungs-Träger für Arbeitnehmer, die aus eigenen Stücken eine Weiterbildung durchlaufen, sowie für Arbeitslose in beruflicher Weiterbildung, ist die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Nach einem versicherten Unfall übernimmt der jeweilige Unfallversicherungs-Träger unter anderem die Kosten für die ärztliche und therapeutische Behandlung, um die Gesundheit des Verunglückten wiederherzustellen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Geleistet wird nach den festen Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung unter anderem für notwendige medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen sowie mit Geldleistungen und Leistungen für Hinterbliebene.

Wird man durch einen Versicherungsfall arbeitsunfähig und kann seine Erwerbstätigkeit vorübergehend nicht ausüben, steht einem von der gesetzlichen Unfallversicherung zum Beispiel für maximal 78 Wochen ein Verletztengeld zu. Arbeitnehmer erhalten diesbezüglich 80 Prozent des bisherigen Bruttoverdienstes, maximal jedoch 100 Prozent des Nettoverdienstes. Von dem Verletztengeld muss der Arbeitnehmer in der Regel die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosen-Versicherung zahlen, die andere Hälfte übernimmt der Unfallversicherungs-Träger.

Wenn der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent führt, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rentenleistung in Form einer Teil- oder einer Vollrente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente maximal jedoch zwei Drittel des Jahresverdienstes.

Lücken bei der Absicherung
Kein gesetzlicher Unfallschutz besteht unter anderem, wenn sich ein Unfall in der Freizeit ereignet oder Bildungsseminare aus privatem und nicht aus beruflichem Interesse besucht werden.

Wie die Fakten zeigen, bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Rund-um-Schutz für alle Lebensbereiche. Unfälle während der Freizeit sind beispielsweise nicht abgesichert. Und auch wenn Versicherungsschutz besteht, decken die gesetzlichen Leistungen in der Regel nicht die Einkommenseinbußen, wenn durch einen Unfall verursachte Gesundheitsschäden die Arbeitsfähigkeit lange Zeit oder sogar dauerhaft mindern.

Anders die private Versicherungswirtschaft: Sie bietet diverse Lösungen, die sowohl einen fehlenden gesetzlicher Versicherungsschutz als auch eine eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretende Einkommenslücke absichern, an. Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- und auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Wir, ARNOLD& PARTNER, helfen, die individuell passende Absicherungslösung zu finden. 

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