ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Giftfallen in der Natur und im Haushalt

Gerade bei Kleinkindern besteht die Gefahr, dass sie vieles, was für sie erreichbar ist, in den Mund nehmen. Daher ist es für alle, die Kinder haben oder sie auch nur hin und wieder betreuen, wichtig, giftige Gegenstände außer Reichweite der Kleinen zu halten.

(verpd) Von alkoholischen Getränken über Reinigungsmittel bis hin zu giftigen Pflanzen gibt es in der eigenen Wohnung, aber auch im Garten oder in der Natur vieles, was bei Kindern wie auch bei Erwachsenen zu gefährlichen Vergiftungen führen kann. Insbesondere Kleinkinder bis fünf Jahre sind hier besonders gefährdet. Daher sollten alle unverträglichen oder gar giftigen Substanzen zu Hause kindersicher verwahrt und gefährliche Pflanzen in der häuslichen Umgebung vermieden werden. Zudem ist es für jeden wichtig zu wissen, welche Maßnahmen bei einem Vergiftungsfall notwendig sind.

Schon ein unbeobachteter Moment genügt, dass ein Kleinkind gesundheitsgefährdende Dinge in den Mund nimmt oder gar verschluckt. Denn gerade kleine Kinder zwischen zehn Monaten und fünf Jahren entdecken ihre Umgebung nicht nur mit den Augen und Händen, sondern nehmen vieles in den Mund, selbst wenn es übel riecht oder schmeckt.

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreffen „90 Prozent aller Vergiftungsunfälle Kleinkinder im Alter zwischen zehn Monaten und vier, fünf Jahren“. Umso wichtiger ist es für alle, die Kleinkinder betreuen oder auch nur ab und an Besuch von ihnen bekommen, giftige und unverträgliche Substanzen außer Reichweite von Kindern aufzubewahren, also beispielsweise in Schränken kindersicher zu verschließen.

Giftige Substanzen und Pflanzen

Eltern, aber auch Großeltern und alle anderen, die zu Hause Besuch von kleinen Kindern bekommen, sollten darauf achten, dass folgende gefährliche Stoffe, die im Haushalt eventuell vorhanden sind, kindersicher verwahrt werden:

  • Reinigungs-, Wasch- und Putzmittel sowie sonstige Haushaltschemikalien wie Fleckenentferner, Desinfektionsmittel, Geschirrspülreiniger, Abfluss- oder Backofenreiniger, Entkalker und WC-Reiniger,
  • Unkrautvernichtungsmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmittel wie Ameisenköder, Ratten- oder Mäusegift und Schneckenkorn,
  • Batterien wie zum Beispiel Knopfbatterien,
  • Lacke und Farben, aber auch Lösemittel wie Pinselreiniger, (Nagel-)Lackentferner, Rostlöser,
  • Lampenöle, Duftöle und Brennstoffe wie Öle auf Petroleumbasis, ätherische Öle, Brennspiritus oder Grillanzünder,
  • Zigaretten und Tabakwaren,
  • alkoholische Getränke sowie
  • Medikamente

Zudem ist es wichtig, dass gesundheitsgefährdende Pflanzen weder im Garten noch in der Wohnung vorhanden sind. Und auch beim Spaziergang oder Spielen im Freien, sollte man darauf achten, dass Kinder keine giftigen Pflanzen pflücken oder gar Teile davon in den Mund nehmen.

Informationen, welche Pflanzen giftig sind, enthalten die Webportale der Vergiftungs-Informations-Zentralen Bonn (GIZ Bonn), Freiburg (GIZ Freiburg) und Erfurt (GIZ Erfurt) sowie die Broschüre „Risiko Pflanze – Einschätzung und Hinweise“ des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR). Nachfolgend eine Auflistung besonders giftiger bis hin zu tödlichen Pflanzen:

Ratgeber, wie sich Vergiftungsunfälle vermeiden lassen

Tipps, wie sich Vergiftungsunfälle vermeiden lassen, geben das Webportal www.kindersicherheit.de der Bundesarbeits-Gemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG) und www.kindergesundheit-info.de der BZgA sowie der Webauftritt des gemeinnützigen Vereins Aktion das Sichere Haus e.V. (DSH).

Entsprechende Informationen enthalten auch die kostenlos downloadbaren Broschüren „Sicher aufwachsen. Kinder vor Vergiftungen schützen!“ des BAG, „Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern“ des BfR sowie „Achtung! Giftig! Vergiftungsunfälle bei Kindern“ des DSH.

Hilfreiche Dienste bietet zudem die kostenlos downloadbare BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“. Sie informiert nicht nur darüber, welche Substanzen wie Medikamente, Haushaltsmittel und Pflanzen giftig sind, sondern auch über mögliche Vergiftungssymptome wie Atemnot, Durchfall und Krampfanfälle und die anzuwendenden Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die App erstellt auf Wunsch, sofern ein Anruf aus dem verwendeten Smartphone oder Tablet möglich ist, auch eine direkte Verbindung zu einer der Giftnotrufzentralen in Deutschland her.

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftungen

Hat ein Kind Vergiftungserscheinungen oder ist auch nur bekannt, dass es eine giftige Substanz in den Mund genommen oder heruntergeschluckt hat, muss man sofort handeln. Eine erste Anlaufstelle ist die für das Bundesland zuständige Giftnotrufzentrale, da die Spezialisten erklären, welche passenden Erste-Hilfe-Maßnahmen für den jeweiligen Fall notwendig sind.

Sind die Vergiftungssymptome schwer wie beispielsweise bei Bewusstlosigkeit, Atemnot, starken Verätzungen oder bei Krampfanfällen, ist umgehend der Notarzt unter der Rufnummer 112 zu verständigen und bis zu dessen Eintreffen die passende Erste Hilfe zu leisten. Das GIZ Erfurt rät bei Verätzungen oder Vergiftungen:

  • „Bei Haut- und/oder Augenkontakt umgehend mit Wasser spülen.
  • Vorhandene Reste aus dem Mund entfernen und etwas Flüssigkeit (maximal ein Glas stilles Wasser, Tee oder Saft, keine Milch) trinken lassen.
  • Kein Erbrechen auslösen! Das Auslösen von Erbrechen kann zu schweren Komplikationen führen und muss deshalb unterbleiben. Kindern niemals Salzwasser zum Erbrechen geben – hier besteht die Gefahr einer lebensgefährlichen Kochsalzvergiftung!“

Zudem ist es hilfreich, wenn man dem behandelnden (Not-)Arzt einen Nachweis geben kann, um welche giftige Substanz es sich vermutlich handelt, die das Kind eingenommen hat oder mit der es in Berührung gekommen ist. Das kann zum Beispiel ein Bild des gesundheitsschädlichen Stoffes sein, bei Pflanzen auch Pflanzenteile wie Blätter und Blüten oder bei Medikamenten, Reinigungsmitteln oder sonstigen unverträglichen Stoffen die vorhandene Verpackung.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen