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Gut abgesichert als Student

Wer sich als Student jedoch nicht selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmert, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass auch Studenten einen ausreichenden privaten Versicherungsschutz haben, denn jeder – auch ein Student –, der einen anderen beispielsweise beim Fahrradfahren fahrlässig verletzt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe.

Gerade bei Personenschäden kann dies schnell zur finanziellen Existenzgefährdung des Unfallverursachers führen.

Fast jeder muss haften, auch ein Student
Eine Privathaftpflicht-Versicherung würde zum Beispiel bei dem genannten Schadenfall einspringen. Doch nur wer direkt nach dem Schulabschluss ein Studium beginnt, ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten hat und über kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügt, ist in der Regel kostenfrei über eine bestehende Privathaftpflicht- und Familienrechtsschutz-Versicherung der Eltern mitversichert. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der volljährige Nachwuchs noch bei den Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat.

Wer allerdings vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung absolviert hat, verheiratet ist oder regelmäßig einen Job ausübt, hat über seine Eltern keinen Versicherungsschutz mehr und benötigt eine eigene Police.

Dies gilt auch, wenn der Student das in den Versicherungs-Bedingungen, die der elterlichen Police zugrunde liegen, genannte maximale Alter für eine Mitversicherung überschritten hat. In der Regel ist die Mitversicherung in der Familienrechtsschutz- und bei älteren Privathaftpflicht-Policen nämlich nur bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Geschützt beim Autofahren
Zu beachten ist, dass bei einem Verkehrs-Rechtsschutzvertrag der Eltern keine Mitversicherung besteht.

Hat der Nachwuchs einen eigenen Führerschein oder schon ein eigenes Fahrzeug, sollte daher ein separater Fahrer-, oder bei Kfz-Besitz, ein Verkehrs-Rechtsschutzvertrag abgeschlossen werden.

Auch bei der Hausratversicherung ist das Hab und Gut eines Studenten meist nur so lange über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, wie er noch zu Hause wohnt. Sobald er umzieht, ist oftmals eine eigene Hausrat-Police notwendig.

Günstig krankenversichert
Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können sich Studenten, solange sie nicht mehr als 385 Euro oder mit einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdienen, bis zum 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichern.

Studierende, die maximal 30 Jahre alt sind und noch nicht das 14. Semester abgeschlossen haben, zahlen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einen festgelegten Beitrag. Dieser beträgt derzeit monatlich 64,77 Euro für die Krankenversicherung sowie für die Pflegeversicherung 13,73 Euro im Monat für kinderlose Studenten oder 12,24 Euro für Studenten mit Kindern.

Studenten können aber auch bei einem privaten Krankenversicherer eine private Krankenvoll- und Pflegeversicherung zu vergünstigten Tarifen abschließen. Um als Student gut abgesichert zu sein, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Dieser kann die jeweilige Situation analysieren und klären, wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen oder bereits Schutz durch eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern gegeben ist. 

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