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Gut abgesichert im Ehrenamt

Ohne die vielen Ehrenamtlichen, die in zahlreichen Bereichen wie beim Sport, beim Umwelt-, Natur- und Tierschutz, bei Rettungsdiensten oder in sozialen, kulturellen, religiösen oder politischen Gebieten tätig sind, würde hierzulande vieles nicht mehr funktionieren. Allerdings reicht die gesetzliche Absicherung für Schäden und Unfälle, die der Ehrenamtliche erleidet oder auch selbst verursacht, nicht immer aus, um einen ausreichenden Schutz vor finanziellen Problemen zu gewährleisten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die in diesen Fällen eine finanzielle Sicherheit bieten.

Wer als Ehrenamtlicher im Interesse der Allgemeinheit tätig ist, steht unter bestimmten Voraussetzungen wie ein Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der Paragraf 2 SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch). Hier ist geregelt, dass jeder, der freiwillig für bestimmte Träger und Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist und für den Zeit- und Arbeitsaufwand keine Entlohnung bekommt, gesetzlich unfallversichert ist.

Der Versicherungsumfang entspricht dem gesetzlichen Unfallschutz, den Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit haben. Ansprechpartner im Schadenfall und Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung sind je nach Bereich, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, unter anderem die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) oder die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW).

Einige Ehrenamtliche sind automatisch gesetzlich unfallversichert ...

Einen gesetzlichen Unfallschutz haben beispielsweise Ehrenamtliche, die für Rettungs- oder Zivilschutzunternehmen sowie in der Wohlfahrtspflege, beispielsweise bei der Caritas, beim Deutschen Roten Kreuz oder bei einer freiwilligen Feuerwehr tätig sind.

Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind Personen, die in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wie einer Kirche, einer Gemeinde oder einer Schule ein Ehrenamt ausüben. Auch Menschen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen zum Wohle der Allgemeinheit engagieren, haben im Rahmen ihres freiwilligen Engagements einen gesetzlichen Unfallschutz.

... allerdings nicht alle

Für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger wie zum Beispiel den Vereinsvorstand, Kassenwart, Schriftführer oder Schiedsrichter eines Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation besteht jedoch kein automatischer gesetzlicher Unfallschutz. Allerdings kann der jeweilige Verein oder die Organisation, aber auch der Ehrenamtsträger selbst, freiwillig eine gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) abschließen.

Selbst wenn ein gesetzlicher Unfallschutz besteht, kann es jedoch Absicherungslücken geben. Ehrenamtliche genießen nämlich nur während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, nicht jedoch im Rahmen einer Vereinstätigkeit, die nicht der Allgemeinheit dient, eine gesetzliche Absicherung. Zudem reicht der Umfang der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere bei einem längeren Verdienstausfall oder bei bleibenden gesundheitlichen Schäden oft nicht aus, um die dadurch verursachten Einkommenseinbußen auszugleichen.

Für einen umfassenden Unfallschutz

Einige Vereine oder Organisationen haben daher für ihre Mitglieder einen Gruppenunfallvertrag im Rahmen einer privaten Unfallversicherung abgeschlossen, der alle Personen während ihrer freiwilligen Tätigkeit für den Verband oder die Organisation absichert. Die umfassendste Absicherung für den Einzelnen bietet jedoch eine private Unfallversicherung. Sie gilt nämlich rund um die Uhr, also nicht nur während der Vereinstätigkeit, sondern auch in der Freizeit, beim Sport, bei der Hausarbeit und bei der Arbeit.

Zudem können bei einer privaten Unfallpolice die Höhe der auszuzahlenden Geldsumme und/oder Kapitalleistung im Falle eines bleibenden Gesundheitsschadens sowie andere Leistungen im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung individuell und bedarfsgerecht vereinbart werden. Für Arbeitnehmer empfiehlt sich zudem der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Police. Sie schützt vor Einkommenseinbußen, wenn man seinen Beruf nach einem bleibenden Gesundheitsschaden infolge eines Unfalls oder auch einer Krankheit nicht mehr ausüben kann.

Wer einen anderen schädigt

Ehrenamtliche, die bei der Ausübung ihrer freiwilligen Tätigkeit einen anderen versehentlich verletzen oder sonst irgendwie schädigen, müssen unter Umständen selbst dafür aufkommen. Denn viele Vereine oder Institutionen haben keine entsprechende Haftpflicht-Versicherung, die solche Schäden abdeckt. Doch selbst wenn eine Vereinshaftpflicht-Police besteht, kann es sein, dass der Verein die Schadenersatz-Forderungen des Verletzten nicht übernimmt, wenn das Vereinsmitglied den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

Denn nach der aktuellen Gesetzeslage gemäß Paragraf 31a und b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss ein Verein für einen Haftpflichtschaden seines Vereinsmitglieds nur einstehen, wenn dieser den Schaden während seiner Vereinstätigkeit nur fahrlässig – also nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich – verursacht hat. Grundsätzlich ist es aufgrund der genannten Paragrafen für Vereine wichtig, eine Vereinshaftpflicht-Versicherung zu haben, die Missgeschicke ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer Vereins- und Ehrenamtstätigkeit absichert, da sie unter Umständen dafür einstehen müssen.

Wissenswertes zum Thema Ehrenamt

Für Vereinsmitglieder beziehungsweise Ehrenamtliche, die sichergehen möchten, dass sie gut geschützt sind, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch Schäden im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit einschließt. Diese Police deckt in diesem Fall dann nicht nur Schäden ab, die man als Privatperson, beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer, sondern auch als Ehrenamtlicher verursacht.

Weitere Details zum Thema Ehrenamt bietet die 57-seitige Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Flyer „Die kleine Helferfibel“ des Bundesministeriums des Inneren erklärt unter anderem die steuerlichen Vergünstigungen für Ehrenamtliche. Grundlegende Informationen über das Ehrenamt bietet die Internetseite www.buergergesellschaft.de, ein Webportal der gemeinnützigen Stiftung Mitarbeit. Über einen ausreichenden Versicherungsschutz können sich Ehrenamtliche, aber auch Vereine und Organisationen beim Versicherungsfachmann informieren.



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