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Gut geschützt beim Sport

Rund zwei Millionen Menschen verunfallen jedes Jahr hierzulande beim Sport. Die meisten davon erleiden leichtere Verletzungen, die wieder verheilen. Doch immer wieder kommt es auch zu schweren Sportverletzungen mit bleibenden Gesundheitsschäden. Zwar kann man das Unfallrisiko nie ganz ausschließen, aber zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalles lassen sich absichern.
Die Liste der häufigsten Sportverletzung ist lang: von Zerrungen, Prellungen, Bänder- und Sehnenrissen bis hin zu Knochenbrüchen und schweren Kopfverletzungen. Die Folgen reichen von einer kurzen Arbeitsunfähigkeit bis hin zum längeren Krankenhausaufenthalt und einem bleibenden Gesundheitsschaden. Dementsprechend kann ein Sportunfall auch zahlreiche Kosten nach sich ziehen.

Zum einen entstehen da Arzt- und Behandlungskosten, aber eventuell auch Rettungs- und Krankenhauskosten. Zum anderen ist ein kurz- oder langfristiger Verdienstausfall möglich, wenn der Gesundheitszustand keine berufliche Tätigkeit zulässt. Doch auch Aufwendungen für Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel, um trotz einer eventuell unfallbedingten dauerhaften Behinderung in der gewohnten Umgebung bleiben zu können, sind möglich.

Einkommenseinbußen nach einem Sportunfall
Für Arzt-, Behandlungs-, Rettungs- und Krankenhauskosten, die aufgrund eines Sportunfalles in der Freizeit anfallen, ist in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung zuständig. Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang den Verdienst weiter. Ist der Arbeitnehmer länger krank, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes jedoch maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 4.050,00 Euro in 2014). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen.

Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung kann man sich vor möglichen Einkommenseinbußen schützen. Diese entstehen, da die GKV nicht das komplette Nettoeinkommen im Krankenfall ersetzt und zudem nur maximal das Krankengeld aus der genannten Beitragsbemessungs-Grenze berechnet, auch wenn der Verunfallte bisher mehr verdient hat. Besonders wichtig ist eine Krankentagegeld-Police auch für Selbstständige. Sie müssen in der Regel selbst für ihre komplette Einkommensabsicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles sorgen.

Wenn man den Beruf verletzungsbedingt nicht mehr ausüben kann
Gesetzlich Rentenversicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind und die aufgrund gesundheitlicher Probleme den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, haben keinen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Nur wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, kann – wenn bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten erfüllt sind – ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen. Doch auch diese entspricht in der Regel bei Weitem nicht der bisherigen Verdiensthöhe.

Gesetzlich nicht Rentenversicherte oder nicht über ein Versorgungswerk abgesicherte Selbstständige erhalten im Falle einer Berufs- oder Erwerbsminderung gar keine Leistungen. Dies gilt auch für Kinder und Hausfrauen beziehungsweise -männer. Daher empfiehlt es sich, für alle Arbeitnehmer und Selbstständige eine passende private Berufsunfähigkeits-Versicherung, für Personen ohne Berufstätigkeit eine Erwerbsunfähigkeits-Police, und für Kinder eine Unfall- und/oder Invaliditäts-Versicherung abzuschließen.

Abgesichert über den Verein
Zwar sind manche als Mitglied eines Sportvereins automatisch über den jeweiligen Landessportverband oder über eine zusätzliche Unfallpolice des Vereins teilweise abgesichert. Allerdings kann dies nicht die private Vorsorge ersetzen.

Zum einen sind die Leistungen meist nur für besonders schwere Fälle ausgelegt, zum anderen sind hier in der Regel ausschließlich Unfälle versichert, die im direkten Zusammenhang mit dem Vereinssport stehen.

Anders als der gesetzliche Unfallschutz oder eine vom Verein abgeschlossene Unfallpolice gilt eine private Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr. Durch die individuelle Absicherungsmöglichkeit kann der jeweilige Versicherungsschutz zudem den Bedürfnissen und Wünschen des Einzelnen angepasst werden.

Umfassender Unfallschutz
Mit einer in der privaten Unfallpolice vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen. Meist kann auch eine monatliche Rentenzahlung im unfallbedingten Invaliditätsfall vereinbart werden. Damit lassen sich zum Beispiel mögliche Einkommenseinbußen oder auch notwendige invaliditätsbedingte Mehraufwendungen ausgleichen.

Zudem können in der Unfallversicherung meist weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden.

Übrigens, der Versicherungsschutz einer privaten Unfallpolice gilt auch für Unfälle bei Extremsportarten. Nur Unfälle, die der Fahrer oder Insasse während der Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen wie Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen erleidet, sind nicht versichert. Ebenfalls ausgeschlossen ist man als Pilot oder Führer eines Flugzeugs oder sonstigen Luftsportgeräts, wenn man zum Fliegen eine Fluglizenz benötigt. Allerdings können auch diese Sportarten mit einer speziellen privaten Unfallversicherung abgesichert werden. 

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