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Gut geschützt im Homeoffice

Arbeitnehmer, die zu Hause als Heimarbeiter oder Telearbeiter tätig sind oder an einem Telearbeitsplatz arbeiten, stehen grundsätzlich unter dem gesetzlichen Unfallschutz ­­– allerdings müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Darauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hin.
Unter den Versicherungsschutz fallen laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) „alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen“. Eine genaue Definition ist nicht verallgemeinerbar, weil sich das aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergebe.

Der gesetzliche Unfallschutz gilt in der Regel für alle dienstlichen Aufgaben, die ein Heim- oder Telearbeiter im Arbeitszimmer verrichtet, aber auch beim Transportieren oder Instandhalten eines Arbeitsgerät wie beispielsweise eines Druckers oder Computers. Nach DGUV-Angaben sind zudem Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb versichert, zum Beispiel um an einer Konferenz teilzunehmen. Der Versicherungsschutz gelte dann, sobald man die Haustür verlassen habe.

Lücken der gesetzlichen Absicherung
Wenn ein Heimarbeiter jedoch seine Arbeit für private Erledigungen unterbricht, ist er nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies gilt beispielsweise außerhalb des häuslichen Dienstbereichs, also in den übrigen Räumen der Wohnung, die nicht als Arbeitszimmer gelten. Hier ist der Heimarbeiter nicht mehr gesetzlich unfallversichert, wenn seine Tätigkeit in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit steht, wie beispielsweise beim Gang zur Toilette.

Auch wenn der Heimarbeiter während der Fahrt zur Firma oder zu einem Kunden noch schnell einkaufen geht und dabei verunglückt, hat er keinen gesetzlichen Unfallschutz mehr. Generell reicht im Krankheitsfall die gesetzliche Absicherung in der Regel nicht aus, um die Einkommenseinbußen bei einer vorübergehenden Arbeits- oder einer bleibenden Berufsunfähigkeit auszugleichen.

Rundumschutz
Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch zahlreiche Lösungen, um sowohl einen fehlenden als auch unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz und die infolge eines Unfalles oder einer Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern. Eine private Unfallversicherung hilft unter anderem, finanzielle Mehraufwendungen, die eine unfallbedingte Behinderung mit sich bringen kann, wie zum Beispiel durch einen behindertengerechten Wohnungsumbau, abzudecken.

Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Rente, wenn der Versicherte nach einem Unfall oder auch aufgrund einer Krankheit seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Um eine ausreichende Absicherung zu erlangen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Wir zeigen auf, ob und in welchem Umfang der Einzelne bereits gegen diverse Gefahren gesetzlich geschützt ist und wie sich mögliche Absicherungslücken individuell passend schließen lassen. 

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