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Gut jeder vierte Rentner muss Alterseinkünfte versteuern

Das Statistische Bundesamt hat erstmals Zahlen zur nachgelagerten Besteuerung veröffentlicht. Wie viele Rentner im Jahr 2015 Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen mussten und auf welche Summe sich dies belief.

(verpd) Wie das Statistische Bundesamt vor Kurzem mitteilte, musste in 2015 – neuere Daten liegen noch nicht vor – mehr als jeder vierte Bezieher einer gesetzlichen, privaten und/oder betrieblichen Rente eine Einkommensteuer für seine Alterseinkünfte entrichten. Das heißt aber auch, dass fast drei Viertel der Rentenbezieher unter anderem auch aufgrund niedriger Renteneinkünfte keine Einkommensteuer zu entrichten hatten.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat zum ersten Mal eine Statistik erstellt, die zeigt, wie viele der insgesamt 21,2 Millionen Bürger hierzulande, die 2015 Leistungen in Form einer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente erhielten, steuerpflichtig waren. Danach mussten 27 Prozent oder rund 5,8 Millionen Personen Einkommensteuer auf ihre Alterseinkünfte zahlen.

Das Gesamtvolumen aller gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenleistungen lag im Berichtsjahr bei 278 Milliarden Euro. Davon wurden 16 Prozent oder rund 43,4 Milliarden Euro tatsächlich besteuert. Nach den Angaben ist die Statistik der Rentenbezugs-Mitteilungen erstmals für das Jahr 2015 verfügbar. Diese soll zukünftig jährlich veröffentlicht werden. Insgesamt mussten demnach 73 Prozent und damit fast drei Viertel der Rentenbezieher keine Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Zudem war nur ein Sechstel der gesamten Rentenleistungen zu versteuern.

Wann keine Einkommensteuer zu zahlen ist

Mit ein Hauptgrund dafür dürfte sein, dass ein Rentenbezieher eine Einkommensteuer-Erklärung nur abgeben und eventuell auch Einkommensteuer zahlen muss, wenn sein steuerpflichtiges Jahreseinkommen über dem gesetzlichen Grundfreibetrag liegt. Für 2019 beträgt der Grundfreibetrag pro Person 9.168 Euro im Jahr, 2015 waren es noch 8.472 Euro. Für Verheiratete ist der Grundfreibetrag insgesamt doppelt so hoch.

Das steuerpflichtige Einkommen errechnet sich in der Regel aus den gesamten Bruttoeinkünften eines Jahres. Bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer werden davon steuerlich absetzbare Ausgaben wie Sonderausgaben und Werbungskosten berücksichtigt. Für Rentner gibt es bei den Werbungskosten einen Pauschalbetrag von 102 Euro pro Person, sofern keine weiteren Werbungskosten nachgewiesen werden können.

Bei Rentnern setzen sich die Bruttoeinkünfte zum Beispiel aus Alters- und Betriebsrentenbezügen, aber auch aus eventuell vorhandenen Miet-, Pacht- und/oder Kapitaleinkünften sowie Einkünften durch Jobs, Landwirtschaft und/oder Gewerbebetrieb zusammen. Allerdings zählt bei der gesetzlichen Altersrente nur ein Teil der Rente zum steuerpflichtigen Einkommen. Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde 2005 durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt, nämlich dem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente bis zum Jahr 2040.

Anteilige Besteuerung der gesetzlichen Rente

2005 unterlagen 50 Prozent der gesetzlichen Renteneinkünfte der Besteuerung. Seitdem steigt der Anteil der Rente, der einer Besteuerung unterliegt, bis zum Jahr 2020 jährlich um jeweils zwei Prozent und danach bis zum Jahr 2040 um jeweils ein Prozent, bis 100 Prozent erreicht sind. Welcher Anteil der Renteneinkünfte besteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Wer beispielsweise 2015 zum ersten Mal eine gesetzliche Rente erhalten hat, hat einen Besteuerungsanteil von 70 Prozent. Das heißt, Neurentner, die 2015 erstmalig eine Altersrente erhalten haben, müssen 30 Prozent der Rente nicht versteuern. Wer erstmalig 2040 oder danach eine gesetzliche Rente erhält, muss dann seine gesetzliche Rente komplett, also zu 100 Prozent versteuern. Alle, die in 2019 erstmalig eine gesetzliche Rente erhalten, haben 78 Prozent der gesetzlichen Rentenbezüge zu versteuern und 22 Prozent bleiben steuerfrei.

Eine genaue Erklärung zur Besteuerung der gesetzlichen Renten gibt es in den Webauftritten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und einer Initiative der Regionalträger der DRV. Umfassende Informationen, wie gesetzliche Renten, Pensionen, Renten aus Riester- und Rürup-Verträgen, aber auch sonstige Leibrenten zu versteuern sind, enthalten folgende downloadbare Broschüren: „Besteuerung von Alterseinkünften“ des Bundesministeriums für Finanzen und „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ vom DRV.



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