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Gut vorbereitet in den Urlaub

Damit der Urlaub, egal ob Kurztrip oder Fernreise, nicht wegen Kleinigkeiten scheitert oder aufgrund unerwarteter Vorfälle zum Desaster wird, helfen eine umfassende Planung sowie ein passender Versicherungsschutz.

(verpd) Fehlende Reisedokumente, eine kurz vor oder während der Reise auftretende Krankheit oder auch ein Diebstahl der Brieftasche am Urlaubsort können schnell zu einem ärgerlichen und mitunter kostspieligem Problem werden. Wie sich solche Schwierigkeiten vermeiden lassen.

Mit einer frühzeitigen Reiseplanung sowie dem richtigen Versicherungsschutz lassen sich unnötige Schwierigkeiten und bei unvorhergesehenen Ereignissen auch finanzielle Probleme verhindern. Wer beispielsweise einen Auslandsurlaub plant, sollte wissen, welche Einreisedokumente wie Reisepass und/oder Visum und gegebenenfalls auch empfohlene oder sogar vorgeschriebene Impfungen notwendig sind, um frühzeitig entsprechend handeln zu können. Zudem sollte auch geprüft werden, inwieweit der Personalausweis oder Reisepass zum Zeitpunkt der Reise noch gültig ist.

Es wird empfohlen, immer auch in europäischen Ländern, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen, um sich zum Beispiel bei einem Unfall ausweisen zu können. In manchen Staaten, dazu zählen laut dem Auswärtigen Amt unter anderem Marokko, Tunesien oder Thailand, müssen die Einreisedokumente wie der Reisepass zur Einreise mindestens noch bis zu sechs Monate ab Reiseantritt oder bei Abreise gültig sein. Zudem ist es sinnvoll, vorab die online abrufbaren Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes durchzulesen und zu beachten.

Beruhigt in den Urlaub

Um beruhigt in den Urlaub fahren zu können, ist es wichtig abzuklären, wer während der Abwesenheit zum Beispiel die Post entgegennimmt, die Zimmerpflanzen pflegt und/oder sich um das daheimgebliebene Haustier kümmert.

Mit dem passenden Versicherungsschutz lassen sich zudem unvorhergesehene Risiken absichern. Ein Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder eine unerwartete Pleite des Reiseveranstalters kurz vor oder während der Reise, aber auch eine Panne, ein Diebstahl oder sonstige Unglücksfälle im Urlaub können nämlich ohne eine Absicherung schnell zum finanziellen Desaster werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erklärt in seinem kostenlos herunterladbaren Ratgeber „Versicherungen rund ums Reisen“, welche Versicherungspolicen für Reisende besonders wichtig sind.

Krank während der Reise – das kann teuer werden

Eine der wichtigsten Policen für einen Auslandsurlaub ist die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie wird auch vom Verband der gesetzlichen Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband, in allen landesspezifischen Merkblättern für Urlauber dringend angeraten. Wird ein Reisender krank oder verunfallt, muss er auch als gesetzlich Krankenversicherter in den meisten außereuropäischen Ländern die dort anfallenden Arzt- und Krankenhauskosten komplett aus der eigenen Tasche zahlen.

Selbst bei Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union werden auch im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungs-Karte (EHIC), die normalerweise alle gesetzlich Krankenversicherte haben, nicht alle Behandlungskosten vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. So wird ein Krankenrücktransport aus dem Ausland, der mehrere Tausend Euro kosten kann, von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht bezahlt.

Eine bestehende Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt dagegen bei einer während der Reise auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall die notwendigen Ausgaben für eine ambulante und/oder stationäre Versorgung im Ausland. Wenn in der Police vereinbart, werden auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland übernommen.

Wenn ein Reisestorno oder -abbruch notwendig ist

Einen besonderen Kostenschutz für Reisende bietet die Reiserücktritts- und -abbruchversicherung. Wer zum Beispiel kurz vor Reisebeginn einen gebuchten Urlaub aus wichtigen Gründen nicht antreten kann, muss ohne eine Reiserücktritts-Versicherung die zum Teil hohen Stornokosten selbst tragen.

Eine bestehende Reiserücktritts-Police übernimmt dagegen die Stornokosten, wenn die Reise wegen eines versicherten Grundes wie eines erlittenen Unfalles, einer plötzlichen Krankheit, eines Todesfalls eines nahen Angehörigen oder eines Brandschadens am Eigenheim nicht angetreten wird. Kommt es während der Reise zu einem solchen Vorfall und möchte oder muss der Reisende deswegen seinen Urlaub abbrechen und zurückreisen, muss er unter anderem die Aufwendungen für eine außerplanmäßige Rückreise wie einen separaten Rückflug aus der eigenen Tasche zahlen.

Auch die nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen wie Ausflüge, Unterkunft oder die planmäßigen Rückreisekosten werden ihm nicht erstattet. Eine vorhandene Reiseabbruch-Versicherung, die oft als Kombination mit einer Reiserücktritts-Police angeboten wird, sichert derartige Kosten ab.

Nicht nur Reiseversicherungen schützen Reisende

Insbesondere wer mit dem Auto verreist, kann in Notfällen von den finanziellen und persönlichen Assistenzleistungen einer bestehenden Schutzbrief-Police profitieren. Ein Schutzbrief, der häufig gegen einen geringen Aufpreis in der Kfz-Versicherung mitversichert werden kann, bietet je nach Vertragsvereinbarung eine Soforthilfe bei Pannen, Krankheit, Unfall oder Diebstahl im In- und Ausland.

Wenn im Schutzbrief vereinbart, wird bei einem versicherten Notfall im Ausland zum Beisspiel auch ein Dolmetscher gestellt oder dem Schutzbriefinhaber geholfen, wenn ihm im Urlaub die Papiere und/oder das Geld gestohlen werden. Wer im Urlaub mit wertvollem Hab und Gut wie einer teuren Sport- und/oder Fotoausrüstung unterwegs ist, für den kann zudem eine Reisegepäckversicherung ratsam sein.

Übrigens: Viele Versicherungspolicen wie die Kfz-Versicherung, die private Haftpflicht-, Unfall- und/oder Rechtsschutz-Versicherung, die Alltagsrisiken abdecken, gelten auch für Reisende. Bei Auslandsreisen ist es diesbezüglich wichtig, dass der in der Police vereinbarte Geltungsbereich, also das Gebiet, in dem der Versicherungsschutz besteht, auch das jeweilige Reiseland miteinschließt. Für eine bedarfsgerechte Absicherung einer geplanten Reise empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann.



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