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Höhe je Blitzschaden auf neuem Rekordhoch

Zwar gab es in den letzten 20 Jahren noch nie so wenig versicherte Blitzschäden wie letztes Jahr, allerdings hat die durchschnittliche Schadenhöhe je Schadenfall einen Rekordwert erreicht. Dies geht aus aktuellen Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hervor.

(verpd) Letztes Jahr wurden den Hausrat- und Wohngebäudeversicherern rund 210.000 versicherte Blitzschäden gemeldet. Das ist zwar der niedrigste Wert seit rund 20 Jahren, aber die Statistiken zeigen, dass die Schadenzahlen von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfallen. Einen eindeutigen Trend gibt es jedoch bei der durchschnittlichen Schadenhöhe, die ein Blitzeinschlag anrichtet. Diese steigt nämlich seit Jahren an und hat letztes Jahr einen neuen Rekordwert erreicht.

Nach vorläufigen Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) haben hierzulande in 2019 die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für 210.000 gemeldete Blitz- und Überspannungsschäden eine vereinbarte Versicherungsleistung erbracht.

Insgesamt erstatteten die Versicherer für 2019 den Betroffenen Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro und damit im Schnitt 970 Euro pro Schadenfall.

Steigende Schadenhöhe je Blitzschaden

2019 hatte damit die Anzahl der versicherten Blitz- und Überspannungsschäden laut GDV den bisher niedrigsten Wert der letzten 20 Jahre erreicht. Allerdings zeigt die GDV-Statistik auch, dass die Schadenanzahl schwankend ist. Während zum Beispiel in 2006 550.00, in 2007 480.000, in 2009 440.000 sowie in den Jahren 2011 und 2014 je 380.000 versicherte Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet wurden, waren es in 2010 und 2013 jeweils nur 290.000 Fälle.

Im Gegensatz dazu ist jedoch die durchschnittliche Schadenhöhe je versichertem Blitz- und Überspannungsschaden stetig gestiegen. 2007 lag die Höhe je Schadenfall im Schnitt bei 520 Euro, 2014 bei 650 Euro und 2017 bei rund 840 Euro. Zwar wurden für die Jahre 2007 und 2017 insgesamt jeweils 250 Millionen Euro als Schadenleistung ausbezahlt, allerdings gab es in 2007 noch 480.000 Schadenfälle und in 2017 erheblich weniger, nämlich 300.000 Schadenfälle.

Während in 2018 die durchschnittliche Schadenhöhe je Schadenfall noch rund 890 Euro betrug, waren es in 2019 bereits 970 Euro – der bisher höchste Stand seit 1998, so der GDV. Der GDV erklärt diese Steigerung der durchschnittlichen Schadenhöhe unter anderem wie folgt: „Die Haushalte und Gebäude sind technisch immer besser ausgestattet. Bei einem Blitzeinschlag müssen häufig teure Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen repariert oder ersetzt werden.“

Überspannungsschäden können mitversichert werden

In der Regel übernimmt eine Wohngebäudeversicherung Schäden, die durch einen direkten oder indirekten Blitzschlag am Gebäude selbst, also am Dach, dem Mauerwerk und an fest mit dem Gebäude verankerten Bauteilen verursacht werden. Gezahlt werden, wenn vereinbart, zudem schadensbedingt notwendige Lösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten. Für Schäden, die durch direkte oder indirekte Blitzeinschläge am Hausrat – vom Mobiliar bis hin zu Kleidung und Vorräten – angerichtet werden, ist die Hausratversicherung zuständig.

Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die auch indirekt durch einen Blitzeinschlag verursacht werden, zum Beispiel, weil ein Blitz in eine hunderte Meter vom Haus entfernte Überlandleitung einschlägt, können oft optional in der Hausrat- und/oder Gebäudepolice mitversichert werden. Versichert sind in der Regel dann auch reine Überspannungsschäden an Elektrogeräten und -anlagen.

Durch eine Mitversicherung von Überspannungsschäden in der Hausrat-Police sind beispielsweise derartige Schäden an Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik abgedeckt. Auch eine Absicherung von Überspannungsschäden an Heizungs-, Photovoltaik- und sonstigen Hausanlagen-Steuerungen sind meist über eine entsprechende Vereinbarung in der Gebäudeversicherung möglich.



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