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Höhere Sozialversicherungs-Grenzwerte für 2015

Das Bundeskabinett hat jüngst die Rechengrößen für die Sozialversicherung für das kommende Jahr neu festgesetzt. Sowohl die Beitragsbemessungs-Grenze in der Renten- als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung werden angehoben, genauso wie die Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung.

Ein vor Kurzem veröffentlichter Referentenentwurf zur Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2014 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt, mit welchen voraussichtlich neuen Sozialversicherungs-Grenzwerten die Bürger rechnen müssen. Zu den Grenzwerten zählen die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflicht-Grenze in den einzelnen Sozialversicherungs-Zweigen sowie die sogenannte Bezugsgröße.

Die noch notwendige Zustimmung des Bundesrates zu der Verordnung gilt als Formsache, da die Anhebung der Grenzwerte festen mathematischen Vorgaben folgt.

Wofür die einzelnen Grenzwerte wichtig sind

Die Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung, also der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben – der sogenannten Beitragsbemessungs-Grenze.

Wer mehr verdient, zahlt maximal nur für den festgelegten Wert einen entsprechenden Sozialversicherungs-Beitrag. Die Versicherungspflicht-Grenze, auch Jahresarbeitsentgelt-Grenze genannt, legt dagegen fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind.

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung wiederum bildet eine wichtige Grundlage in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zur Beitragsberechnung, etwa für die Festsetzung der Mindestbeitrags-Bemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder für versicherungspflichtige Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Höhere Beitragsbemessungs-Grenzen

Die Beitragsbemessungs-Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach Angaben des BMAS Anfang 2015 um 900 Euro oder 1,85 Prozent auf 49.500 Euro erhöht, wie der vom Kabinett beschlossenen „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015“ zu entnehmen ist.

Aufgrund der unterschiedlichen Lohnentwicklung im Jahr 2013 (Bundesgebiet plus 2,03 Prozent, alte Bundesländer plus 1,99 Prozent, neue Bundesländer plus 2,19 Prozent) werden die Beitragsbemessungs-Grenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Ländern absolut und prozentual stärker angehoben. In den alten Bundesländern steigt der Grenzwert bezogen auf das monatliche Bruttoeinkommen um 100 Euro auf 6.050 Euro, was einem Jahreseinkommen von 72.600 Euro entspricht. In den neuen Bundesländern steigt der Monatswert um 200 Euro auf 5.200 Euro.

Bis zu einem Jahreseinkommen von 62.400 Euro sind damit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, die 2015 allerdings um etwa 0,3 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent sinken könnten. Das vorläufige sogenannte Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2015 bundeseinheitlich mit 34.999 Euro festgesetzt. Dieses Entgelt entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn und -gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers.

Erschwerter Zugang zur privaten Krankenversicherung

Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflicht-Grenze in der GKV wird um 1.350 Euro oder um 2,51 Prozent auf 54.900 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 4.575 Euro möglich ist. Die ab 2015 von den GKV-Kassen wieder individuell festgesetzten Beiträge sind dann bis zu einem Bruttoeinkommen von monatlich 4.125 Euro zu entrichten.

Es gilt in der GKV dann ein allgemein paritätisch finanzierter Beitragssatz von 14,6 Prozent, wobei die Kassen Zusatzbeiträge erheben dürften. Ein Sprecher des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) betont: „Dieser ständige überproportionale Anstieg der Versicherungspflicht-Grenze verringert leider automatisch die Zahl der Personen mit der Wahlfreiheit, sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden zu können.“

Die Bezugsgröße zur Sozialversicherung wird auf 2.835 (2014: 2.765) Euro angehoben, was einem Jahreseinkommen von 34.020 Euro entspricht. In den neuen Ländern steigt dieser Wert auf 2.425 (2.345) Euro beziehungsweise 28.980 Euro im Jahr.



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