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Handlungsdruck zur privaten Pflegevorsorge wächst

Die anhaltende Diskussion über steigende Pflegefallzahlen in einer alternden Gesellschaft sowie das neue Angebot der staatlich geförderten privaten Pflegezusatz-Versicherung (Pflege-Bahr) führt zu einem breiten Umdenken in der Bevölkerung. Dies zeigt eine vor Kurzem durchgeführte Untersuchung.
Eine private Vorsorge für den Pflegefall halten mittlerweile 23 Prozent der vom Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) im Auftrag eines Finanzdienstleisters befragten 2.102 Personen ab 16 Jahren für „sehr wichtig“ und weitere 46 Prozent für „wichtig“. Insbesondere Menschen ab dem 45. Lebensjahr bereiten Lücken in der eigenen Pflegeabsicherung Sorgen, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung. Doch nur circa jeder 15. Befragte gab an, bereits über eine private Pflegezusatz-Versicherung zu verfügen. Regionale Unterschiede In fast allen Bundesländern wird die private finanzielle Vorsorge für den Pflegefall als wichtig beziehungsweise sehr wichtig angesehen. Nur in Sachsen-Anhalt liegt der Wert mit 45 Prozent auffällig niedrig. Auch in Bremen bleibt der Wert mit 56 Prozent unter der Marke von 60 Prozent, die in allen anderen Bundesländern mindestens erreicht werden. Die Notwendigkeit zur Eigenvorsorge wird mit 77 Prozent in Schleswig-Holstein am häufigsten gesehen. Es folgen Hamburg (75 Prozent) sowie Hessen und Bayern mit jeweils 73 Prozent und Baden-Württemberg mit 72 Prozent. Übrigens hält fast die Hälfte der Befragten laut der Studie die Einführung des Pflege-Bahrs, also der staatlich geförderten Pflegevorsorge, für eine gute Sache. Staatlich geförderte Pflegevorsorge Und so funktioniert die geförderte Pflegevorsorge: Seit dem 1. Januar 2013 gibt es für jeden Erwachsenen, der in einer gesetzlichen (sozialen) oder privaten Pflegeversicherung versichert ist, bisher keine Pflegeleistungen bezieht oder bezogen hat und der eine geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV) abschließt, eine staatliche Förderung. Die Förderung beträgt fünf Euro im Monat, wobei ein Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich vom Versicherungsnehmer selbst zu leisten ist. Jeder Förderberechtigte bekommt demnach eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro, also insgesamt 180 Euro im Jahr für eine private Pflegezusatz-Police aufwendet. Für die geförderten privaten Pflegezusatz-Versicherungen gelten gesetzlich festgelegte besondere Bedingungen. Zum einen besteht ein Annahmezwang, das heißt, kein Versicherer kann einem Kunden den Vertragsabschluss verweigern. Zudem ist für den Abschluss keine Gesundheitsprüfung notwendig, das heißt, auch bereits Kranke beziehungsweise chronisch Kranke können einen geförderten Pflegezusatz-Vertrag abschließen. Mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III Außerdem werden nur Verträge gefördert, bei denen der Versicherer auf Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse verzichtet. Des Weiteren muss der Vertrag bestimmte Mindestleistungen aufweisen. Unter anderem müssen im Pflegefall dem Kunden in allen Pflegestufen, also von Pflegestufe 0 bis III, Leistungen zustehen. In Pflegestufe III beträgt die Mindestleistung dabei 600 Euro Pflegegeld im Monat. Je nach Vereinbarung kann die Leistung auch höher sein. Wenn eine vereinbarte Wartezeit ab Vertragsbeginn – maximal zulässig sind fünf Jahre – vorüber ist, wird das vereinbarte Pflegemonatsgeld oder -tagesgeld bei Anerkenntnis der jeweiligen Pflegestufe ohne Kostennachweis ausgezahlt. Die staatliche Förderung wird je Person für nur einen Vertrag ausbezahlt. Die Auszahlung der staatlichen Zulage erfolgt automatisch an den Versicherer, bei dem der Vertrag besteht.

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