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Heikle Unterschiede bei den Kfz-Versicherungen in Europa

Dank einer europäischen Regelung sind die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht in fast allen EU-Ländern deutlich angestiegen. Doch während einige Länder sogar deutlich über den vorgegebenen Beträgen liegen, hat Italien die Vorgaben immer noch nicht umgesetzt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. empfiehlt daher den deutschen Autofahrern eine zusätzliche Absicherung.
Mehr als die Hälfte der Deutschen fahren nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes e.V. mit dem Auto in den Urlaub. Doch wenn im Ausland ein Unfall passiert, kann es für die Reisenden teuer werden. „Im Ausland gelten häufig andere gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung als in Deutschland“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Die Mindestdeckungssummen für Personen- oder Sachschäden sind die Versicherungssummen, mit denen jedes in dem jeweiligen Land zugelassene Auto mindestens versichert sein muss, um die entsprechenden Schäden, die mit dem Auto angerichtet werden, begleichen zu können. Waren noch 2002 die Deckungssummen in vielen EU-Ländern deutlich niedriger als in Deutschland, hat die Europäische Union inzwischen eingegriffen. In der Richtlinie 2009/103/EG legte sie Mindestdeckungssummen für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht fest.

Mindestdeckungssummen sind in den EU-Ländern angestiegen
„Unbeschadet höherer Deckungssummen, die von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls vorgeschrieben werden, schreibt jeder Mitgliedstaat (…) folgende Beträge vor: für Personenschäden einen Mindestdeckungsbetrag von 1.000.000 Euro je Unfallopfer oder von 5.000.000 Euro je Schadenfall, ungeachtet der Anzahl der Geschädigten; ... für Sachschäden ungeachtet der Anzahl der Geschädigten 1.000.000 Euro je Schadenfall“, heißt es dort.

Die meisten europäischen Länder haben die Richtlinie GDV-Zahlen zufolge bereits umgesetzt. Dies war auch nötig, sah die EU schließlich auch nur eine Übergangsfrist bis zum 11. Juni 2012 vor. Doch in Italien lagen die Deckungssummen für Personenschäden im vergangenen Jahr weiter bei nur 2,5 Millionen Euro und für Sachschäden bei 500.000 Euro, und in Tschechien bei 1,35 Millionen Euro und in Griechenland bei nur einer Million Euro für Personen- und Sachschäden. Die EU habe für manche Länder, darunter Italien, eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren eingeräumt, erklärte der GDV dazu.

In der Türkei lag die Mindestdeckungssumme sogar bei nur 421.000 Euro für Personen- und 17.000 Euro für Sachschäden. Jedoch liegen auch einige Länder weit über den geforderten Mindestsummen, wie etwa Schweden mit 33,95 Millionen Euro. Belgien, Frankreich, Norwegen und einige weitere Länder leisten bei Personenschäden sogar unbegrenzt, in Luxemburg gilt dies auch für Sachschäden.

Außerhalb Deutschlands hilft der Auslandsschadenschutz
Während sich in den EU-Ländern also die Deckungssummen nach und nach deutlich erhöhen, müssen Autofahrer im außereuropäischen Ausland weiter auf der Hut sein: So gelten laut GDV etwa in Weißrussland nur Mindestdeckungssummen von 30.000 Euro, in Serbien sind es rund 150.000 Euro.

„Wer mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, muss damit rechnen, dass er wegen einer geringeren Deckungssumme oder anderer Schadenersatz-Bestimmungen Schäden nicht wie in Deutschland erstattet bekommt“, so der GDV. „Damit Autobesitzer trotzdem ihren Schaden ersetzt bekommen, bieten deutsche Kraftfahrtversicherer eine Auslandsschadenschutz-Versicherung an.“

Diese übernehme den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre. „Dabei wird der Schadenfreiheitsrabatt übrigens nicht angetastet.“ Der Auslandsschadenschutz wird häufig als optionaler Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten. Da der Auslandsschutz nicht generell für alle Länder gilt, sollte man prüfen, ob der angebotene Auslandsschutz auch für das Land, das bereist werden soll, gilt.

Vertrag auf Mallorca-Police prüfen
Auch bei Mietwagen ist auf die Deckung zu achten. Denn ein im Ausland gemieteter Wagen ist in der Regel nur im Rahmen der in dem jeweiligen Land geltenden Mindestversicherungs-Summen haftpflichtversichert, außer es wurde etwas anderes vereinbart. Verursacht der Mieter einen größeren Schaden als die versicherte Deckungssumme, muss er die Differenz selbst tragen.

Eine „Mallorca-Police“, die den Schadenersatz-Betrag auf die in Deutschland geltenden Mindestdeckungssummen oder sogar noch höhere Versicherungssummen anhebt, minimiert dieses Kostenrisiko. Sie kann in der Regel gegen eine kleine Zusatzprämie beim Autovermieter mit abgeschlossen werden. Wer bereits in Deutschland ein Auto versichert hat, sollte kontrollieren, ob eine solche Mallorca-Deckung, die auch für Mietwagen gilt, nicht bereits im eigenen Kfz-Versicherungsvertrag eingeschlossen ist oder gegen einen kleinen Aufpreis mitversichert werden kann.

Eine Mallorca-Police gilt je nach Versicherer meist im europäischen Ausland sowie in einigen Anrainerstaaten. Darüber hinaus gibt es die Traveller-Police, die den Zusatzschutz für zahlreiche Länder auf der ganzen Welt gewährt. 

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