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Herbst-Check für den Verbandkasten im Auto

Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten muss, sollte sich darauf verlassen können, dass alles aus dem im Auto mitgeführten Erste-Hilfe-Kasten bedenkenlos verwendet werden kann. Doch vieles davon ist nur begrenzt haltbar.

(verpd) Insbesondere bei herbst- und winterlichen Straßenverhältnissen ist das Risiko als Autofahrer groß, als Erster an eine Unfallstelle zu kommen oder an einem Unfall beteiligt zu sein. Um im Bedarfsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es wichtig, dass der Inhalt des Kfz-Verbandkastens die notwendige Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit aufweist. Mit einer jährlichen Kontrolle lässt sich dies schnell sicherstellen.

Bei der Ersten Hilfe zählt unter Umständen jede Minute. Daher ist ein griffbereiter und sinnvoll ausgestatteter Verbandskasten im Auto nicht nur unverzichtbar, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Wer keinen Erste-Hilfe-Kasten im Auto mitführt, kann daher mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro bestraft werden. Bei der Hauptuntersuchung (TÜV) wird ein fehlender Erste-Hilfe-Kasten zudem als geringer Mangel gewertet.

Auf den richtigen Inhalt …

Der Mindestinhalt des Kfz-Verbandkastens ist durch die DIN Norm 13164 festgelegt. Vorgeschrieben sind unter anderem Pflaster, Verbandtücher, Fixierbinden und Verbandpäckchen in verschiedenen Formaten, vier Wundschnellverbände, Kompressen, eine Rettungsdecke, medizinische Einmalhandschuhe, zwei Hautdesinfektionstücher und eine Schere.

Vieles davon wie sterile Wundkompressen, Pflaster, Verbandpäckchen und Einweghandschuhe ist jedoch nur begrenzt haltbar oder funktionsfähig. So verlieren Pflaster im Laufe der Zeit zum Beispiel ihre Klebekraft, Verbandmaterialien ihre Sterilität und Fixierbinden ihre Elastizität. Auch Einmalhandschuhe werden nach einer gewissen Zeit spröde und damit durchlässig.

… sowie die Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit achten

Daher sollte der Verbandkasteninhalt mindestens einmal im Jahr auf Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit kontrolliert werden. In der Regel sind der Verbandkasten und/oder Teile des Inhaltes mit einem Haltbarkeitsdatum versehen. Wurden Einzelteile verwendet oder angebrochen, sind diese zeitnah zu erneuern. Dinge wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, die kein Verfallsdatum tragen, sollten etwa alle zwei Jahre ausgetauscht werden. Übrigens, ein Verbandkasten mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum gilt wie ein nicht vorhandener Erste-Hilfe-Kasten.

Ist der Verbandkasten schon älter, kann es sich auch lohnen, einen neuen Kasten zu kaufen, anstatt den veralteten Inhalt auszutauschen. Denn neue Erste-Hilfe-Kästen gibt es bereits ab etwa zehn Euro aufwärts. Zudem hat sich seit 2014 der vorgeschriebene Inhalt geändert. So müssen im Vergleich zu den Verbandkästen vor dieser Zeit nun unter anderem ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandpäckchen K (klein) und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung im Erste-Hilfe-Kasten enthalten sein.



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