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Hilfreiches Formular bei einem Kfz-Unfall

Ein Verkehrsunfall kann überall passieren, im In- wie im Ausland. Hat man einen europäischen Unfallbericht zur Hand, hilft dieser, die wichtigsten Fakten rund um das Unfallgeschehen festzuhalten und damit die Schadenregulierung zu erleichtern.

(verpd) Wer in einen Verkehrsunfall involviert ist und dabei geschädigt wurde, möchte in der Regel, dass der dabei entstandene Schaden möglichst schnell reguliert wird. Zudem will man auch sicher sein, dass man sein Recht bekommt, also dass man zum Beispiel nicht für einen Unfall haften muss, den man gar nicht verursacht hat. Hat man einen Europäischen Unfallbericht an der Unfallstelle dabei, hilft dieses Formular, die dafür notwendigen Fakten zusammenzutragen und zu dokumentieren.

Grundsätzlich ist es wichtig, bei einem erlittenen Verkehrsunfall die wichtigsten Fakten zum Unfallhergang, zu den Unfallbeteiligten und zum Unfallschaden zu dokumentieren. Dies erleichtert nämlich die Schadenabwicklung je nach Verschulden durch die eigene oder gegnerische Kfz-Versicherung.

Ein Europäischer Unfallbericht hilft allen Unfallbeteiligten, hierbei keine wichtigen Details zu vergessen. Bei einem Unfall im Ausland unterstützt er zudem bei der Überwindung von Sprachbarrieren, die eventuell mit anderen Unfallbeteiligten bestehen. Das Formular gibt es in der Regel auf Nachfrage kostenlos beim eigenen Kfz-Versicherer, es kann aber auch online bei der GDV Dienstleistungs-GmbH kostenfrei heruntergeladen oder bestellt werden.

Keine wichtigen Unfalldetails vergessen

Im Detail werden im Europäischen Unfallbericht stichpunktartig dies wichtigsten Unfalldaten abgefragt. Darunter zählen zum Beispiel die Personalien wie Name und Anschrift der Unfallgegner und -zeugen, die Beschreibung der unfallbeteiligten Fahrzeuge einschließlich deren amtlichen Kennzeichen sowie die Daten zu den jeweiligen Kfz-Versicherern, bei denen die Fahrzeuge versichert sind.

Das Formular enthält zudem einen Platz für eine Skizze des Unfallhergangs sowie eine Liste von Unfallumständen zum Ankreuzen, um das Unfallgeschehen zu präzisieren. Zudem gibt es ein Beschreibungsfeld für die sichtbaren Unfallschäden an den Fahrzeugen. Ein Schuldeingeständnis sollte man übrigens niemals abgeben – weder schriftlich noch mündlich, da je nach Sachverhalt beispielsweise auch ein alleiniges Verschulden oder Mitverschulden eines anderen Unfallbeteiligten möglich wäre.

Sprachbarrieren umgehen

Bei Unfällen mit Personen, die nicht die gleiche Sprache sprechen, wie zum Beispiel bei Unfällen im Ausland, unterstützt der originale Europäische Unfallbericht die Unfallbeteiligten: Per Ausfüllhilfe, die im Unfallbericht enthalten ist, werden die einzelnen in Deutsch abgefragten Punkte im Formular in elf weitere Sprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch) übersetzt.

Es ist sinnvoll, dass das Formular – in Papierform mit Durchschriften versehen – von den Unfallbeteiligten gemeinsam ausgefüllt und auch von jedem einzelnen unterschrieben wird. Grundsätzlich sollte man einen Unfallbericht jedoch nur unterschreiben, wenn man ihn auch versteht, was bei Unfallberichten in einer fremden Sprache ohne Übersetzungshilfe eventuell nicht immer der Fall ist.

Kfz-Versicherung zeitnah informieren

Jeder Unfallbeteiligte sollte, wenn möglich, eine Kopie (Durchschrift) erhalten beziehungsweise das ausgefüllte und unterschriebene Formular zumindest abfotografieren. Zusätzlich ist es sinnvoll, mit einem Handy oder einer Kamera den Unfall sowie die Unfallschäden aller beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren. Jeder Beteiligte kann den Unfall direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des vermeintlichen Unfallverursachers melden und zur schnellen Schadenregulierung eine Kopie des Unfallberichts mit einreichen.

Außerdem sollte jeder Beteiligte den Unfall unverzüglich – spätestens innerhalb von einer Woche – seinem eigenen Kfz-Versicherer melden, und zwar auch dann, wenn er keine Schuld am Unfall hat, denn die Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt notfalls auch unberechtigte Ansprüche ab. Hat man als Unfallbeteiligter eine (Teil-)Schuld am Unfall, übernimmt beispielsweise eine bestehende Vollkasko-Versicherung die Schadenkosten am eigenen Pkw abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.



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