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Hinterbliebenenrente im Durchschnitt unter 580 Euro

Verstirbt der Ehepartner, hat dies für den anderen Ehepartner nicht selten auch dramatische finanzielle Auswirkungen, da die gesetzliche Hinterbliebenenrente, sofern man überhaupt einen Anspruch darauf hat, das bisherige Einkommen des Verstorbenen nur teilweise ersetzt.

(verpd) Letztes Jahr hatten knapp 5,7 Millionen Bürger Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Im Durchschnitt betrug die entsprechende Rentenhöhe 575 Euro monatlich, wie die aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung belegt. Die Daten zeigen zudem, dass die Höhe der gesetzlichen Hinterbliebenenrente insbesondere für Witwer, verwaiste Kinder und junge Witwen im Schnitt noch deutlich darunterliegt.

Wie aus einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht, erhielten letztes Jahr knapp 5,7 Millionen Hinterbliebene, konkret circa 4,7 Millionen Witwen und knapp 680.000 Witwer sowie über 310.000 Halb- oder Vollwaisen, eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Die durchschnittliche Höhe der in 2017 ausbezahlten gesetzlichen Hinterbliebenenrenten belief sich auf monatlich 575 Euro.

Um als Ehepartner überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente zu haben, muss die Ehe bis auf wenige Ausnahmen – zum Beispiel wenn der Ehepartner infolge eines Unfalles verstorben ist – mindestens ein Jahr bestanden haben. Zudem muss der verstorbene Ehepartner zum Todeszeitpunkt entweder die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, bereits Rentenbezieher gewesen sein oder als gesetzlich Rentenversicherter bei einem Arbeitsunfall tödlich verunglückt sein.

Die unterschiedlichen Arten der Hinterbliebenenrente

Eine große Witwen- oder Witwerrente erhält die Witwe oder der Witwer, sofern sie oder er entweder das 45. bis 47. Lebensjahr – die genaue Altersgrenze hängt vom Todesjahr des Partners ab – bereits vollendet hat, vermindert erwerbsfähig ist oder ein minderjähriges oder behindertes Kind erzieht. Anderenfalls, also beispielsweise solange der hinterbliebene Ehepartner jünger als 45 bis 47 Jahre ist, seht ihm eine kleine Witwen- oder Witwerrente zu. Diese wird nach dem Tod des Ehepartners maximal bis zu 24 Monate lang gewährt. Eine solche zeitliche Einschränkung gibt es für die große Witwen-/Witwerrente nicht.

Beim Tod eines geschiedenen Ehepartners, besteht unter Umständen für den Ex-Partner, wenn dieser ein minderjähriges oder behindertes Kind erzieht, auch ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, nämlich die sogenannte Erziehungsrente.

Sterben ein oder beide Elternteile eines unterhaltsberechtigten Kindes, erhält das Kind, sofern es noch nicht volljährig ist und der verstorbene Elternteil die notwendigen Kriterien wie die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, eine Halb- oder Vollwaisenrente. Hat ein volljähriges Kind die erste Schul- oder Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen und ist noch unter 27 Jahre alt oder kann es wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, hat es, wenn die anderen Kriterien erfüllt sind, ebenfalls Anspruch auf eine entsprechende Waisenrente.

Erhebliche Unterschiede je nach Rentenart

Insgesamt erhielten nicht ganz 4,7 Millionen eine große und rund 2.600 eine kleine Witwenrente sowie rund 675.000 eine große und rund 300 eine kleine Witwerrente. Rund 8.300 bezogen 2017 eine Erziehungsrente. Etwa 305.000 Kindern stand 2017 eine Halbwaisen- und 6.500 eine Vollwaisenrente zu.

Zwischen Männern und Frauen sowie den verschiedenen Arten der Hinterbliebenenrente gibt es erhebliche Unterschiede bei der durchschnittlichen Rentenhöhe. So betrug die durchschnittliche Rentenhöhe in 2017 für die Witwenrente 637 Euro und für die Witwerrente 324 Euro.

Im Detail betrug die durchschnittliche kleine Witwenrente 208 Euro und die durchschnittliche große Witwenrente 637 Euro. Die kleine Witwerrente belief sich im Schnitt auf monatlich 194 Euro und die große Witwerrente auf 324 Euro. Die monatliche Erziehungsrente betrug im Durchschnitt 832 Euro. Die Höhe der monatlichen Halbwaisenrente belief sich im Schnitt auf 184 Euro und die Vollwaisenrente auf 386 Euro.

Erstmalige Rentenbezieher erhalten noch weniger

Die fast 385.000 Personen, die erstmalig in 2017 Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente hatten, erhielten im Durchschnitt noch weniger, nämlich im Schnitt etwa 506 Euro an Hinterbliebenenrente. Im Detail bekamen die rund 255.000 Frauen, die letztes Jahr erstmalig eine große oder kleine Witwenrente hatten, eine durchschnittliche Witwenrente von 634 Euro im Monat – im Schnitt 187 Euro bei der kleinen und 636 Euro bei der großen Witwenrente.

Bei den etwa 72.000 Männern mit einem erstmaligen Hinterbliebenenrenten-Bezug waren es im Schnitt 300 Euro Witwerrente – im Durchschnitt 214 Euro bei der kleinen und nicht ganz 301 Euro bei der großen Witwerrente.

Rund 56.000 Kinder erhielten 2017 erstmalig eine Waisenrente. Die Höhe belief sich im Schnitt auf knapp 181 Euro, im Detail durchschnittlich 178 Euro für die Halb- und 356 Euro für die Vollwaisenrente. Knapp 1.100 Personen bekamen letztes Jahr zum ersten Mal eine Erziehungsrente – die Höhe betrug im Schnitt fast 772 Euro monatlich.

Umfassende Informationen

Umfassende Informationen zur Hinterbliebenenrente enthält die aktualisierte kostenlos herunterladbare Broschüre des DRV „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ sowie die DRV-Website. Bei individuellen Fragen zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente helfen zudem die Berater der örtlichen Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung weiter.

Wer allerdings wissen möchte, wie hoch die individuelle Absicherung der eigenen Angehörigen zum Beispiel durch die gesetzliche Hinterbliebenenrente, aber auch durch vorhandene private Vorsorgelösungen ist, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen.

Dieser kann anhand entsprechender Computerprogramme den tatsächlichen Versorgungsgrad und den eigentlich benötigten Absicherungsbedarf ermitteln. Besteht eine Versorgungslücke, schlägt er auf Wunsch auch eine bedarfsgerechte Hinterbliebenen-Absicherung vor.



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