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Hinzuverdienstgrenzen für Rentenbezieher

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Rentner auch im Ruhestand einer Erwerbstätigkeit nachgehen will. Je nach Verdiensthöhe, Alter und Rentenart kann es jedoch zu einem Abzug bei der Rente bis hin zum Verlust des Rentenanspruches kommen.

Für Rentner gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen, die zu finanziellen Einbußen führen können. Zum einen sind Rentner einkommensteuer-pflichtig, wenn ihr Einkommen – dazu zählen die Renten, aber auch Löhne, Unternehmensgewinne, Miet-, Pacht- und/oder Kapitaleinkünfte – insgesamt über dem sogenannten Grundfreibetrag, dieser beträgt in 2016 8.652 Euro, liegt.

Zum anderen müssen Rentenbezieher unter bestimmten Voraussetzungen einen Abzug bei der Rentenhöhe oder sogar den Verlust des Rentenanspruches hinnehmen, wenn sie zusätzlich zu ihrer Rente einen Hinzuverdienst haben, der bestimmte Grenzen überschreitet. Mit einer Ausnahme: Bezieher einer Altersrente, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird.

Welches Einkommen als Hinzuverdienst zählt

Als Hinzuverdienst gilt beispielsweise der monatliche Bruttoverdienst als Arbeitnehmer, auch als Minijobber, sowie bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld.

Auch Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder aus einer Land- oder Forstwirtwirtschaft zählen als Hinzuverdienst. Selbst Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage können ein Hinzuverdienst sein, so ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Mainz (Az.: S 15 R 389/13)

Nicht als Hinzuverdienst gelten Einkünfte aus Betriebsrenten und Kapitalanlagen wie Rentenzahlungen privater Rentenversicherungen, sowie in der Regel auch Miet- und Pachteinnahmen.

Wann aus der Vollrente eine Teilrente wird

Ist ein Bezieher einer Altersrente jünger, als es die Regelaltersgrenze vorgibt, oder erhält der Rentner eine Rente wegen Erwerbsminderung, werden keine Rentenabzüge vorgenommen, wenn der Hinzuverdienst bei maximal 450 Euro brutto monatlich liegt. Bezieher einer Altersrente, die mehr verdienen, erhalten je nach Hinzuverdiensthöhe eine Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der bisherigen Vollrente.

Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommt und mehr als 450 Euro Brutto-Monatseinkommen hat, erhält je nach Hinzuverdiensthöhe nur noch drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der bisherigen Rentenhöhe oder aber die Rente entfällt komplett. Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze, ab der eine Teilrente bezahlt wird, errechnet sich unter anderem aus der Bezugsgröße und den individuellen Faktoren des Rentners.

Ausschlaggebend ist beispielsweise das versicherte Gehalt beziehungsweise die dadurch erreichten Entgeltpunkte in den letzten drei Jahren vor Beginn des Rentenbezugs. Hat der Rentenbezieher während seines Erwerbslebens in Ostdeutschland gewohnt, spielt auch der aktuelle Rentenwert eine Rolle. Da sich die Bezugsgröße und der aktuelle Rentenwert regelmäßig jeweils zum 1. Januar beziehungsweise zum 1. Juli eines jeden Jahres ändern, ändern sich dementsprechend auch die Hinzuverdienstgrenzen.

Kostenlose Informationen

Die genaue Formel, wie sich die Hinzuverdienstgrenzen für Alters- und Erwerbsminderungsrenten konkret berechnen, zeigen die vor Kurzem aktualisierten und bei der Deutschen Rentenversicherung herunterladbaren Broschüren „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ sowie „Erwerbsminderungs-Rentner: So viel können Sie hinzuverdienen“.

Übrigens: Ein Rentner, unabhängig ob er eine Voll- oder Teilrente bekommt, darf die Hinzuverdienstgrenze zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten. Wer beispielsweise maximal monatlich 450 Euro neben seiner Vollrente dazuverdient und daher keinen Rentenabzug hat, darf in zwei Monaten eines Kalenderjahres bis jeweils 900 Euro verdienen, ohne dass aus seiner Vollrente eine Teilrente wird.

Alle Rentenbezieher, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente etwas dazuverdienen wollen, sollten bei der zuständigen Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen, wie hoch ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze ist. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Einkommen als Hinzuverdienst gilt, kann ebenfalls beim Rentenversicherungs-Träger nachfragen oder Unklarheiten telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung (kostenloses Servicetelefon: 0800 100048018) klären.



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