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Hohe Absicherungslücken bei einer Berufsunfähigkeit

Obwohl die gesetzliche Rentenversicherung bei einer unfall- oder krankheitsbedingten dauerhaften Berufsunfähigkeit für die meisten keinen Schutz bietet, haben immer noch zahlreiche Erwerbstätige für diesen Fall nicht vorgesorgt.

(verpd) Schon seit Ende 2000 gibt es eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nur noch für Betroffene, die vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden, also aktuell 59 Jahre oder älter sind. Alle anderen Erwerbstätigen, die aufgrund eines körperlichen oder psychischen Leidens nicht oder nur stark eingeschränkt in der Lage sind, ihrem bisherigen Beruf nachzugehen, haben keinen solchen Anspruch. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den Einkommensverlust wegen einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Es kommt häufig vor, dass Erwerbstätige aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles längere Zeit oder sogar dauerhaft ihrem bisher ausgeübten oder erlernten Beruf nicht mehr nachgehen können. Im Durchschnitt wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rund jeder vierte Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens längere Zeit oder dauerhaft berufsunfähig.

„Die Vereinigung der deutschen Versicherungs-Mathematiker hat berechnet, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Bei ihren männlichen Altersgenossen liegt die Wahrscheinlichkeit bei 24 Prozent. Was die Statistik auch zeigt: Berufsunfähigkeit trifft sowohl jüngere als auch ältere Arbeitnehmer. Wer 2016 berufsunfähig wurde, war im Schnitt 44 Jahre alt“, so eine weitere Ausführung des GDV. Dennoch hat ein Großteil der Erwerbstätigen keinen ausreichenden finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Keine Berufsunfähigkeitsrente für unter 59-Jährige

Konkret haben laut GDV rund 65 Prozent der 25- bis 50-jährigen und sogar circa 75 Prozent der unter 25- sowie der 50- bis 65-jährigen Hauptverdiener der Privathaushalte hierzulande keine private Berufsunfähigkeits-Versicherung. Und das, obwohl die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) keinen oder nur einen unzureichenden Einkommensschutz bei einer Berufsunfähigkeit bieten.

Seit Ende des Jahres 2000 gibt es nämlich nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) leistet dagegen nur, wenn man erwerbsgemindert ist – eine Berufsunfähigkeit reicht also nicht.

Als berufsunfähig gilt, wer seinen bisher ausgeübten oder erlernten Beruf aufgrund eines gesundheitlichen Leidens längere Zeit oder sogar dauerhaft nur noch in geringem Maße oder gar nicht mehr ausüben kann.

Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Von einer Erwerbsminderung spricht man dagegen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nur noch in geringfügigem Maße oder gar nicht mehr irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Kann man jedoch noch einen Job ausüben, egal, ob es sich um einen erlernten Beruf oder eine andere Erwerbstätigkeit handelt – selbst, wenn diese weitaus schlechter bezahlt wird als der bisher ausgeübte Beruf –, liegt keine Erwerbsminderung vor.

Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat man jedoch nur, sofern man wegen gesundheitlicher Probleme gar keiner oder dauerhaft weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Außerdem muss man bei Eintritt der Erwerbsminderung die versicherungs-rechtlichen Kriterien erfüllen. Dazu ist in der Regel eine Mindestversicherungs-Zeit von fünf Jahren in der GRV notwendig. Zudem muss man normalerweise in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die GRV gezahlt haben.

Warum eine frühzeitige Absicherung wichtig ist

Bis auf wenige Ausnahmen erfüllen jedoch meist Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre gearbeitet haben, aber auch viele nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige die versicherungs-rechtlichen Kriterien nicht. Sie haben damit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente und stehen im Falle einer Berufs- oder einer Erwerbsminderung ohne Einkommen da. Für ihren Lebensunterhalt sind sie dann unter Umständen notfalls auf die Sozialhilfe angewiesen.

Aber auch, wer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält, bekommt selbst bei einer vollen Erwerbsminderung, zum Beispiel wenn er dauerhaft gar keinen Job mehr ausüben kann, weniger als die Hälfte des bisherigen Einkommens als Rente. Der bisherige Lebensstandard lässt sich damit alleine nicht halten.

Wer im Falle einer eintretenden Berufs- oder auch Erwerbsunfähigkeit nicht auch noch mit finanziellen Problemen kämpfen will, sollte daher frühzeitig vorsorgen. Zum einen kann man durch einen Unfall oder eine Krankheit auch bereits in jungen Jahren berufs- oder erwerbsunfähig werden. Zum anderen sind in der Regel die Beiträge für Versicherungen, die wie die private Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung einen entsprechenden finanziellen Schutz gegen Einkommensausfälle bieten, günstiger, je jünger man bei Vertragsabschluss ist.



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