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Hohe Armutsquote – insbesondere bei Rentenbeziehern

Wie der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. bei der jüngsten Veröffentlichung des aktuellen Berichts zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland erklärt, verharrt die Armutsquote hierzulande auf einem hohen Niveau. Besonders von Armut betroffen sind aktuell Alleinerziehende, Erwerbslose und Rentenbezieher.

Vor Kurzem hat der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. (Paritätischer Wohlfahrtsverband) den aktuellen Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland (Armutsbericht 2016) veröffentlicht. Die Werte beziehen sich auf den Analysezeitraum von 2005 bis 2014. Als von Armut betroffen gelten Personen, die in einem Haushalt leben, bei dem das Gesamteinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) aller Haushalte beträgt.

2014 lag die Armutsschwelle beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt bei einem Haushaltsnettoeinkommen von 917 Euro, für ein Ehepaar ohne Kinder von 1.376 Euro und für ein Ehepaar mit zwei sechs- bis 14-jährigen Kindern von 1.926 Euro im Monat. Insgesamt liegt die Armutsquote bei 15,4 Prozent, das heißt, mehr als jeder sechste Bundesbürger lebt in einem Haushalt mit einem Haushaltseinkommen, das unter der Armutsschwelle liegt.

Hohe Altersarmut

Insgesamt hat sich die Armutsquote im Vergleich zu 2013 – da betrug sie 15,5 Prozent – zwar um 0,1 Prozent verbessert, dennoch ist es der zweithöchste Wert seit dem Jahr 2005. Besonders hoch ist die Armutsquote bei Erwerbslosen (57,6 Prozent), bei Alleinerziehenden (41,9 Prozent), bei Singles (25,6 Prozent) und bei Familien mit drei oder mehr Kindern (24,6 Prozent).

Hoch ist auch die Armutsquote bei Rentenbeziehern. Sie beträgt 15,6 Prozent und liegt somit über der Armutsquote der Gesamtbevölkerung (15,4 Prozent). Nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist die Quote der altersarmen Rentenbezieher seit 2005 um 46 Prozent angestiegen – dieser Anstieg ist höher als bei jeder anderen Bevölkerungsgruppe.

Immer mehr Senioren sind auf finanzielle Hilfe angewiesen

Der Bericht zeigt auch, dass immer mehr Senioren, die über 65 Jahre alt sind, auf eine Grundsicherung angewiesen sind. In Deutschland haben finanziell Bedürftige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, oder Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, Anspruch auf eine sogenannte Grundsicherung.

Die Grundsicherung enthält alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Bedürftige zumindest ihren notwendigen Lebensunterhalt sowie die Aufwendungen für eine angemessene Unterkunft und Heizung begleichen können. 2014 erhielten 512.612 Personen, die älter als 65 Jahre waren, eine Grundsicherung, das waren 3,1 Prozent mehr als noch im Vorjahr und der höchste Wert seit 2003.

Frühzeitige Einkommenssicherung

Jeder im erwerbsfähigen Alter, der sicherstellen möchte, dass er nicht in die Armutsfalle gerät, kann sich dagegen absichern. So ist zum Beispiel eine zusätzliche Altersvorsorge über eine betriebliche und/oder private Anlageform, für die es zum Teil auch staatliche Unterstützung in Form von Zulagen und Steuererleichterungen gibt, möglich. Eine finanzielle Absicherung für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bietet eine private Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Für eine bedarfsgerechte Absicherung empfiehlt sich eine umfassende Beratung.

Wir berechnen unter anderem, welches Alterseinkommen, also die gesetzliche Rente und sonstige Einkommen, im Alter zur Verfügung steht, und wie hoch die finanzielle Absicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit derzeit ist. Bestehen Lücken im Vergleich zum benötigten oder gewünschten Einkommen in den genannten Situationen, helfen wir auch bei der Auswahl der entsprechenden Analysen und der persönlichen Situation individuell passenden Vorsorgeformen.



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